Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Beiträge zugeschlagener Gemeinen. 36.; deren Ressortverhält- nisse in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann sich dem Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul- lehrer herbeizuholen. 37. Gemeinheitstheilung, Berücksichtigung der Schullehrer bei ders. 31.; Aufbringung der Kosten hierzu Seitens der Schulen. 33. Generallandschulen-Reglement. 3. Generalsuperintendent, Instruction für denselben. 40.; seine Beauf- sichtigung der Elementar- und Bürgerschulen. 41. Gerichte, haben die Schullehrer anzustellen. 18.; ihnen sind die Schul- lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufsicht über die Schulleh. 25.; haben die Schulbeiträge auszuschreiben. 32.; academische. 55. Gottesdienst, Besuch desselben durch die Schuljugend. 8. Gutsherrschaft, deren Verpflichtung zur Unterstützung ihrer Tagelöhner, rücksichtlich der Schulkosten; ihre Leistungen zu Schulzwecken. 33.; ihre Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuser. 36. Gymnasiasten, Unterstützung hülfsbedürftiger; deren Militair- dienst. 47. Beherbergung und Pässe reisender Gymnasiasten. 58.; deren Beaufsichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym- nasii wohnen. 259.; sollen nicht mit Schauspielergesellschaften umgehen, nicht in Leihbliothen lesen. 259 seq.; Verbot öffentlicher Aufzüge derselben. 262.; Verbot des Besuchs der Schankstätten Seitens derselben. 282.; ihre Beaufsichtigung, wenn sie nicht im elter- lichen Hause wohnen. 282.; Beaufsichtigung auswärtiger. 285. Gymnasien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo- rationen. 47.; stehen unter Aufsicht der Behörden; Rechnenunter- richt, Privatlectüre, das Griechische, die philosoph. Vorbe- reitung, die Mathematik, der Gesang-, Geschichts- und geographische Unterricht derselben. 47.; das Verhältniß der Mit- telschulen zu denselben. 48.; deren Grundstücke, Vermögen, Ge- bäude. 48.; sind bei Schenkungen nicht den Einschränkungen der Kirchengesellschaften unterworfen. 48.; Anstellung der Zeichnen-, Ge- sang- und Schreiblehrer an denselben. 52.; die Ertheilung der Zeugnisse der Schüler auf denselben. 53.; Entlassung der Abitu- rienten. 53.; die Lehrer an denselben haben privilegirten Gerichts- stand. 53.; Umzugs- und Reisekosten der Lehrer an denselben. 54.; die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieselben. 87.; Portofreiheit für dieselben. 88.; die polnische Sprache in den- selben. 94.; Anstellung der Lehrer und Directoren an denselben. 95.; Erweiterung der Bibliotheken derselben. 141.; Empfangsbeschei- nigung derselben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.; das erforderliche Alter zur Aufnahme in die untersten Classen der- selben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufsichtigen, deren Eltern nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Gestattung und Einrichtung des Turnens in denselben. 292 seq. Gymnastische Uebungen. (s. Turnen.) Beiträge zugeſchlagener Gemeinen. 36.; deren Reſſortverhält- niſſe in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann ſich dem Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul- lehrer herbeizuholen. 37. Gemeinheitstheilung, Berückſichtigung der Schullehrer bei derſ. 31.; Aufbringung der Koſten hierzu Seitens der Schulen. 33. Generallandſchulen-Reglement. 3. Generalſuperintendent, Inſtruction für denſelben. 40.; ſeine Beauf- ſichtigung der Elementar- und Bürgerſchulen. 41. Gerichte, haben die Schullehrer anzuſtellen. 18.; ihnen ſind die Schul- lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufſicht über die Schulleh. 25.; haben die Schulbeiträge auszuſchreiben. 32.; academiſche. 55. Gottesdienſt, Beſuch deſſelben durch die Schuljugend. 8. Gutsherrſchaft, deren Verpflichtung zur Unterſtützung ihrer Tagelöhner, rückſichtlich der Schulkoſten; ihre Leiſtungen zu Schulzwecken. 33.; ihre Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuſer. 36. Gymnaſiaſten, Unterſtützung hülfsbedürftiger; deren Militair- dienſt. 47. Beherbergung und Päſſe reiſender Gymnaſiaſten. 58.; deren Beaufſichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym- naſii wohnen. 259.; ſollen nicht mit Schauſpielergeſellſchaften umgehen, nicht in Leihbliothen leſen. 259 seq.; Verbot öffentlicher Aufzüge derſelben. 262.; Verbot des Beſuchs der Schankſtätten Seitens derſelben. 282.; ihre Beaufſichtigung, wenn ſie nicht im elter- lichen Hauſe wohnen. 282.; Beaufſichtigung auswärtiger. 285. Gymnaſien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo- rationen. 47.; ſtehen unter Aufſicht der Behörden; Rechnenunter- richt, Privatlectüre, das Griechiſche, die philoſoph. Vorbe- reitung, die Mathematik, der Geſang-, Geſchichts- und geographiſche Unterricht derſelben. 47.; das Verhältniß der Mit- telſchulen zu denſelben. 48.; deren Grundſtücke, Vermögen, Ge- bäude. 48.; ſind bei Schenkungen nicht den Einſchränkungen der Kirchengeſellſchaften unterworfen. 48.; Anſtellung der Zeichnen-, Ge- ſang- und Schreiblehrer an denſelben. 52.; die Ertheilung der Zeugniſſe der Schüler auf denſelben. 53.; Entlaſſung der Abitu- rienten. 53.; die Lehrer an denſelben haben privilegirten Gerichts- ſtand. 53.; Umzugs- und Reiſekoſten der Lehrer an denſelben. 54.; die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieſelben. 87.; Portofreiheit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in den- ſelben. 94.; Anſtellung der Lehrer und Directoren an denſelben. 95.; Erweiterung der Bibliotheken derſelben. 141.; Empfangsbeſchei- nigung derſelben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.; das erforderliche Alter zur Aufnahme in die unterſten Claſſen der- ſelben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufſichtigen, deren Eltern nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Geſtattung und Einrichtung des Turnens in denſelben. 292 seq. 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Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul-
lehrer herbeizuholen. 37.
Gemeinheitstheilung, Berückſichtigung der Schullehrer bei derſ. 31.;
Aufbringung der Koſten hierzu Seitens der Schulen. 33.
Generallandſchulen-Reglement. 3.
Generalſuperintendent, Inſtruction für denſelben. 40.; ſeine Beauf-
ſichtigung der Elementar- und Bürgerſchulen. 41.
Gerichte, haben die Schullehrer anzuſtellen. 18.; ihnen ſind die Schul-
lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufſicht über die Schulleh. 25.;
haben die Schulbeiträge auszuſchreiben. 32.; academiſche. 55.
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Gutsherrſchaft, deren Verpflichtung zur Unterſtützung ihrer Tagelöhner,
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Gymnaſiaſten, Unterſtützung hülfsbedürftiger; deren Militair-
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deren Beaufſichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym-
naſii wohnen. 259.; ſollen nicht mit Schauſpielergeſellſchaften
umgehen, nicht in Leihbliothen leſen. 259 seq.; Verbot öffentlicher
Aufzüge derſelben. 262.; Verbot des Beſuchs der Schankſtätten
Seitens derſelben. 282.; ihre Beaufſichtigung, wenn ſie nicht im elter-
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Gymnaſien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo-
rationen. 47.; ſtehen unter Aufſicht der Behörden; Rechnenunter-
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reitung, die Mathematik, der Geſang-, Geſchichts- und
geographiſche Unterricht derſelben. 47.; das Verhältniß der Mit-
telſchulen zu denſelben. 48.; deren Grundſtücke, Vermögen, Ge-
bäude. 48.; ſind bei Schenkungen nicht den Einſchränkungen der
Kirchengeſellſchaften unterworfen. 48.; Anſtellung der Zeichnen-, Ge-
ſang- und Schreiblehrer an denſelben. 52.; die Ertheilung der
Zeugniſſe der Schüler auf denſelben. 53.; Entlaſſung der Abitu-
rienten. 53.; die Lehrer an denſelben haben privilegirten Gerichts-
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ſelben. 94.; Anſtellung der Lehrer und Directoren an denſelben. 95.;
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ſelben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufſichtigen, deren Eltern
nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Geſtattung und Einrichtung
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Gymnaſtiſche Uebungen. (ſ. Turnen.)
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Zitationshilfe: | Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/633>, abgerufen am 16.06.2024. |