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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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in dieselben soll nicht wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses
versagt werden. 7.; stehen unter der Gerichtsobrigkeit. 8.; ihre
verbesserte Einrichtung. 14.; Schenkungen an dieselben. 16.;
Erwerbung und Veräußerung der Realitäten derselben. 16.; die
Patronatsberechtigung des Staats über diesel. 20.; Anstellung
von Ausländern an denselben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus-
vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die Gensd'armerie
nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch auswärtige Grund-
besitzer. 31.; deren Unterhalt durch die Gutsherrschaft. 31.; deren
verbesserte Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verschiedene Reli-
gionsparteien
. 32.; daß die Beiträge dazu Societätslasten
sind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei Gemeinheitstheilungen
von denselben. 33.; Feuersocietätsbeiträge für dieselben. 34.;
deren Vermögensverwaltung. 35. 36. Unterstützung abge-
brannter
Schulen. 36.; Verwendung der Collectengelder für
dieselben. 36.; wann die Kinder dahin geschickt werden müssen. 38.;
Besuch derselben von solchen Kindern, deren Eltern sich nur wegen Ar-
beit
am Orte aufhalten. 38.; Bestrafung der Versäumnisse der-
selben. 39.; wann ein Kind von dem Besuche derselben zurückbe-
halten
werden kann. 39.; ihre Erwerbung von Grundstücken. 51.;
Prüfung der von denselben abgehenden Schülern. 53.; Portofrei-
heit
für dieselben. 88.; die polnische Sprache in denselben. 92.
Die Elementarschulen. 133.; Warnung in denselben vor dem Weg-
fangen der Singvögel. 135.; Beförderung der Obstbaumzucht
durch diesel. 136.; Unterweisung in Handarbeiten in densel. 143.
Portofreiheit in Schulsachen. 151.; Einführung neuer Lehrbücher
in dieselben. 152.; Fortbildung der aus denselben entlassenen Ju-
gend. 187.; Anordnung der Vorsteher für Landschulen. 228.; Auf-
sicht
über dieselben. 236.; deren Beaufsichtigung durch die Geist-
lichen. 239.; Beaufsichtigung der städtischen Schulen. 246.; Anhal-
tung früher vernachlässigter Lehrlinge dazu. 246.; die Gestattung und
Errichtung des Turnen in denselben. 293.
Schuletats, Feststellung dessel. 15.; Einforderung durch die Regierung. 15.
Schulferien. (s. Ferien.)
Schulgebäude. (s. Schulhäuser.)
Schulgeld, Verwendung der Ueberschüsse desselben. 6.; muß von der
Gensd'armerie geleistet werden. 31.; Befreiung der Schullehrer-
söhne
davon. 32.; wann die Contribuenten davon befreit sind. 33.;
rückständig gebliebenes genießt beim Concurse ein Vorrecht. 54.
Schulgemeine. (s. Gemeine.)
Schulhäuser genießen die Vorrechte der Kirchengebäude. 15.; deren
Erbauung. 15.; deren Unterhaltung muß von allen Einwohnern
getragen werden. 34.; die Nichtverpflichtung des Fiscus, als Grund-
eigenthümer zu deren Unterhaltung beizutragen. 34.; die Bildung eines
Baufonds für dieselben. 34.; Verfahren in Streitfällen über die
Beitragspflichtigkeit zu denselben; deren Erweiterung; Zulässigkeit
des Rechtsweges über die Beiträge zu denselben. 35.; die Nichtverpflich-
tung der Gutsherren, von den bäuerlichen Entschädigungsländereien,
in dieſelben ſoll nicht wegen Verſchiedenheit des Glaubensbekenntniſſes
verſagt werden. 7.; ſtehen unter der Gerichtsobrigkeit. 8.; ihre
verbeſſerte Einrichtung. 14.; Schenkungen an dieſelben. 16.;
Erwerbung und Veräußerung der Realitäten derſelben. 16.; die
Patronatsberechtigung des Staats über dieſel. 20.; Anſtellung
von Ausländern an denſelben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus-
vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die Gensd’armerie
nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch auswärtige Grund-
beſitzer. 31.; deren Unterhalt durch die Gutsherrſchaft. 31.; deren
verbeſſerte Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verſchiedene Reli-
gionsparteien
. 32.; daß die Beiträge dazu Societätslaſten
ſind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei Gemeinheitstheilungen
von denſelben. 33.; Feuerſocietätsbeiträge für dieſelben. 34.;
deren Vermögensverwaltung. 35. 36. Unterſtützung abge-
brannter
Schulen. 36.; Verwendung der Collectengelder für
dieſelben. 36.; wann die Kinder dahin geſchickt werden müſſen. 38.;
Beſuch derſelben von ſolchen Kindern, deren Eltern ſich nur wegen Ar-
beit
am Orte aufhalten. 38.; Beſtrafung der Verſäumniſſe der-
ſelben. 39.; wann ein Kind von dem Beſuche derſelben zurückbe-
halten
werden kann. 39.; ihre Erwerbung von Grundſtücken. 51.;
Prüfung der von denſelben abgehenden Schülern. 53.; Portofrei-
heit
für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in denſelben. 92.
Die Elementarſchulen. 133.; Warnung in denſelben vor dem Weg-
fangen der Singvögel. 135.; Beförderung der Obſtbaumzucht
durch dieſel. 136.; Unterweiſung in Handarbeiten in denſel. 143.
Portofreiheit in Schulſachen. 151.; Einführung neuer Lehrbücher
in dieſelben. 152.; Fortbildung der aus denſelben entlaſſenen Ju-
gend. 187.; Anordnung der Vorſteher für Landſchulen. 228.; Auf-
ſicht
über dieſelben. 236.; deren Beaufſichtigung durch die Geiſt-
lichen. 239.; Beaufſichtigung der ſtädtiſchen Schulen. 246.; Anhal-
tung früher vernachläſſigter Lehrlinge dazu. 246.; die Geſtattung und
Errichtung des Turnen in denſelben. 293.
Schuletats, Feſtſtellung deſſel. 15.; Einforderung durch die Regierung. 15.
Schulferien. (ſ. Ferien.)
Schulgebäude. (ſ. Schulhäuſer.)
Schulgeld, Verwendung der Ueberſchüſſe deſſelben. 6.; muß von der
Gensd’armerie geleiſtet werden. 31.; Befreiung der Schullehrer-
ſöhne
davon. 32.; wann die Contribuenten davon befreit ſind. 33.;
rückſtändig gebliebenes genießt beim Concurſe ein Vorrecht. 54.
Schulgemeine. (ſ. Gemeine.)
Schulhäuſer genießen die Vorrechte der Kirchengebäude. 15.; deren
Erbauung. 15.; deren Unterhaltung muß von allen Einwohnern
getragen werden. 34.; die Nichtverpflichtung des Fiscus, als Grund-
eigenthümer zu deren Unterhaltung beizutragen. 34.; die Bildung eines
Baufonds für dieſelben. 34.; Verfahren in Streitfällen über die
Beitragspflichtigkeit zu denſelben; deren Erweiterung; Zuläſſigkeit
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[624/0638] in dieſelben ſoll nicht wegen Verſchiedenheit des Glaubensbekenntniſſes verſagt werden. 7.; ſtehen unter der Gerichtsobrigkeit. 8.; ihre verbeſſerte Einrichtung. 14.; Schenkungen an dieſelben. 16.; Erwerbung und Veräußerung der Realitäten derſelben. 16.; die Patronatsberechtigung des Staats über dieſel. 20.; Anſtellung von Ausländern an denſelben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus- vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die Gensd’armerie nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch auswärtige Grund- beſitzer. 31.; deren Unterhalt durch die Gutsherrſchaft. 31.; deren verbeſſerte Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verſchiedene Reli- gionsparteien. 32.; daß die Beiträge dazu Societätslaſten ſind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei Gemeinheitstheilungen von denſelben. 33.; Feuerſocietätsbeiträge für dieſelben. 34.; deren Vermögensverwaltung. 35. 36. Unterſtützung abge- brannter Schulen. 36.; Verwendung der Collectengelder für dieſelben. 36.; wann die Kinder dahin geſchickt werden müſſen. 38.; Beſuch derſelben von ſolchen Kindern, deren Eltern ſich nur wegen Ar- beit am Orte aufhalten. 38.; Beſtrafung der Verſäumniſſe der- ſelben. 39.; wann ein Kind von dem Beſuche derſelben zurückbe- halten werden kann. 39.; ihre Erwerbung von Grundſtücken. 51.; Prüfung der von denſelben abgehenden Schülern. 53.; Portofrei- heit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in denſelben. 92. Die Elementarſchulen. 133.; Warnung in denſelben vor dem Weg- fangen der Singvögel. 135.; Beförderung der Obſtbaumzucht durch dieſel. 136.; Unterweiſung in Handarbeiten in denſel. 143. Portofreiheit in Schulſachen. 151.; Einführung neuer Lehrbücher in dieſelben. 152.; Fortbildung der aus denſelben entlaſſenen Ju- gend. 187.; Anordnung der Vorſteher für Landſchulen. 228.; Auf- ſicht über dieſelben. 236.; deren Beaufſichtigung durch die Geiſt- lichen. 239.; Beaufſichtigung der ſtädtiſchen Schulen. 246.; Anhal- tung früher vernachläſſigter Lehrlinge dazu. 246.; die Geſtattung und Errichtung des Turnen in denſelben. 293. Schuletats, Feſtſtellung deſſel. 15.; Einforderung durch die Regierung. 15. Schulferien. (ſ. Ferien.) Schulgebäude. (ſ. Schulhäuſer.) Schulgeld, Verwendung der Ueberſchüſſe deſſelben. 6.; muß von der Gensd’armerie geleiſtet werden. 31.; Befreiung der Schullehrer- ſöhne davon. 32.; wann die Contribuenten davon befreit ſind. 33.; rückſtändig gebliebenes genießt beim Concurſe ein Vorrecht. 54. Schulgemeine. (ſ. Gemeine.) Schulhäuſer genießen die Vorrechte der Kirchengebäude. 15.; deren Erbauung. 15.; deren Unterhaltung muß von allen Einwohnern getragen werden. 34.; die Nichtverpflichtung des Fiscus, als Grund- eigenthümer zu deren Unterhaltung beizutragen. 34.; die Bildung eines Baufonds für dieſelben. 34.; Verfahren in Streitfällen über die Beitragspflichtigkeit zu denſelben; deren Erweiterung; Zuläſſigkeit des Rechtsweges über die Beiträge zu denſelben. 35.; die Nichtverpflich- tung der Gutsherren, von den bäuerlichen Entſchädigungsländereien,

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/638>, abgerufen am 22.11.2024.