4 Wochen versammelt und mit diesem einer der Unterrichtsgegenstände, z. B. das Rechnen oder der Gesang oder die deutsche Sprachlehre oder auch der Religionsunterricht methodisch durchgegangen wird.
Diese Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal solche Subjecte zusammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe stehen; daß der Gegenstand selbst gründlicher und vollständiger durch- genommen wird; daß die Einzelnen besser beobachtet und ihren be- sondern Bedürfnissen gemäß behandelt werden können; und daß nicht alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge der Anstalt, sondern immer nur vorzugsweise derjenige, welchem der zu behandelnde Gegenstand auch im Seminar zugetheilt ist, in An- spruch genommen wird.
Auf diese Weise wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht unterbrochen; mehrere solcher Curse können in dem nämlichen Sommer auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenstand vorge- nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen eine Vermehrung seiner Geschäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren Lohn unmittelbar mit sich führt.
Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenstände durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verschiedenen Malen einberufen gewesen sind, dann ist es an der Zeit, einen größeren allge- meinen Lehrcursus zu veranstalten. Und auch dies wird sich dann ohne außerordentliche Belästigung der Lehrer etwa in folgender Art bewerkstelligen lassen.
Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein solcher allgemeiner Cursus abgehalten werden soll, der Unterricht in der oberen Klasse des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik so eingerichtet wird, daß diese Disciplinen schon etwa 4 Wochen vor dem Schlusse des Seminarlehrganges ganz absolvirt sind, und die noch übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung desselben benutzt werden kann; so werden auch die einberufenen Lehrer zu diesen Wiederholungen hinzugezogen, und auf diese Weise die mit ihnen vorzunehmenden Unterweisungen zugleich mit einem wesentlichen Nutzen für die abgehenden Seminaristen verbunden werden können.
Sollte aber auch dies sich nicht in solcher Art bewerkstelligen lassen, so werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem
4 Wochen verſammelt und mit dieſem einer der Unterrichtsgegenſtände, z. B. das Rechnen oder der Geſang oder die deutſche Sprachlehre oder auch der Religionsunterricht methodiſch durchgegangen wird.
Dieſe Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal ſolche Subjecte zuſammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe ſtehen; daß der Gegenſtand ſelbſt gründlicher und vollſtändiger durch- genommen wird; daß die Einzelnen beſſer beobachtet und ihren be- ſondern Bedürfniſſen gemäß behandelt werden können; und daß nicht alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge der Anſtalt, ſondern immer nur vorzugsweiſe derjenige, welchem der zu behandelnde Gegenſtand auch im Seminar zugetheilt iſt, in An- ſpruch genommen wird.
Auf dieſe Weiſe wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht unterbrochen; mehrere ſolcher Curſe können in dem nämlichen Sommer auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenſtand vorge- nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen eine Vermehrung ſeiner Geſchäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren Lohn unmittelbar mit ſich führt.
Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenſtände durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verſchiedenen Malen einberufen geweſen ſind, dann iſt es an der Zeit, einen größeren allge- meinen Lehrcurſus zu veranſtalten. Und auch dies wird ſich dann ohne außerordentliche Beläſtigung der Lehrer etwa in folgender Art bewerkſtelligen laſſen.
Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein ſolcher allgemeiner Curſus abgehalten werden ſoll, der Unterricht in der oberen Klaſſe des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik ſo eingerichtet wird, daß dieſe Disciplinen ſchon etwa 4 Wochen vor dem Schluſſe des Seminarlehrganges ganz abſolvirt ſind, und die noch übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung deſſelben benutzt werden kann; ſo werden auch die einberufenen Lehrer zu dieſen Wiederholungen hinzugezogen, und auf dieſe Weiſe die mit ihnen vorzunehmenden Unterweiſungen zugleich mit einem weſentlichen Nutzen für die abgehenden Seminariſten verbunden werden können.
Sollte aber auch dies ſich nicht in ſolcher Art bewerkſtelligen laſſen, ſo werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0098"n="84"/>
4 Wochen verſammelt und mit dieſem einer der Unterrichtsgegenſtände,<lb/>
z. B. das Rechnen oder der Geſang oder die deutſche Sprachlehre<lb/>
oder auch der Religionsunterricht methodiſch durchgegangen wird.</p><lb/><p>Dieſe Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal ſolche<lb/>
Subjecte zuſammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe<lb/>ſtehen; daß der Gegenſtand ſelbſt gründlicher und vollſtändiger durch-<lb/>
genommen wird; daß die Einzelnen beſſer beobachtet und ihren be-<lb/>ſondern Bedürfniſſen gemäß behandelt werden können; und daß nicht<lb/>
alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge<lb/>
der Anſtalt, ſondern immer nur vorzugsweiſe derjenige, welchem der<lb/>
zu behandelnde Gegenſtand auch im Seminar zugetheilt iſt, in An-<lb/>ſpruch genommen wird.</p><lb/><p>Auf dieſe Weiſe wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht<lb/>
unterbrochen; mehrere ſolcher Curſe können in dem nämlichen Sommer<lb/>
auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenſtand vorge-<lb/>
nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die<lb/>
Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen<lb/>
eine Vermehrung ſeiner Geſchäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren<lb/>
Lohn unmittelbar mit ſich führt.</p><lb/><p>Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenſtände<lb/>
durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verſchiedenen Malen<lb/>
einberufen geweſen ſind, dann iſt es an der Zeit, einen größeren allge-<lb/>
meinen Lehrcurſus zu veranſtalten. Und auch dies wird ſich dann<lb/>
ohne außerordentliche Beläſtigung der Lehrer etwa in folgender Art<lb/>
bewerkſtelligen laſſen.</p><lb/><p>Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein ſolcher allgemeiner<lb/>
Curſus abgehalten werden ſoll, der Unterricht in der oberen Klaſſe<lb/>
des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik ſo<lb/>
eingerichtet wird, daß dieſe Disciplinen ſchon etwa 4 Wochen vor<lb/>
dem Schluſſe des Seminarlehrganges ganz abſolvirt ſind, und die noch<lb/>
übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung deſſelben<lb/>
benutzt werden kann; ſo werden auch die einberufenen Lehrer zu dieſen<lb/>
Wiederholungen hinzugezogen, und auf dieſe Weiſe die mit ihnen<lb/>
vorzunehmenden Unterweiſungen zugleich mit einem weſentlichen Nutzen<lb/>
für die abgehenden Seminariſten verbunden werden können.</p><lb/><p>Sollte aber auch dies ſich nicht in ſolcher Art bewerkſtelligen<lb/>
laſſen, ſo werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[84/0098]
4 Wochen verſammelt und mit dieſem einer der Unterrichtsgegenſtände,
z. B. das Rechnen oder der Geſang oder die deutſche Sprachlehre
oder auch der Religionsunterricht methodiſch durchgegangen wird.
Dieſe Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal ſolche
Subjecte zuſammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe
ſtehen; daß der Gegenſtand ſelbſt gründlicher und vollſtändiger durch-
genommen wird; daß die Einzelnen beſſer beobachtet und ihren be-
ſondern Bedürfniſſen gemäß behandelt werden können; und daß nicht
alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge
der Anſtalt, ſondern immer nur vorzugsweiſe derjenige, welchem der
zu behandelnde Gegenſtand auch im Seminar zugetheilt iſt, in An-
ſpruch genommen wird.
Auf dieſe Weiſe wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht
unterbrochen; mehrere ſolcher Curſe können in dem nämlichen Sommer
auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenſtand vorge-
nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die
Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen
eine Vermehrung ſeiner Geſchäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren
Lohn unmittelbar mit ſich führt.
Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenſtände
durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verſchiedenen Malen
einberufen geweſen ſind, dann iſt es an der Zeit, einen größeren allge-
meinen Lehrcurſus zu veranſtalten. Und auch dies wird ſich dann
ohne außerordentliche Beläſtigung der Lehrer etwa in folgender Art
bewerkſtelligen laſſen.
Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein ſolcher allgemeiner
Curſus abgehalten werden ſoll, der Unterricht in der oberen Klaſſe
des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik ſo
eingerichtet wird, daß dieſe Disciplinen ſchon etwa 4 Wochen vor
dem Schluſſe des Seminarlehrganges ganz abſolvirt ſind, und die noch
übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung deſſelben
benutzt werden kann; ſo werden auch die einberufenen Lehrer zu dieſen
Wiederholungen hinzugezogen, und auf dieſe Weiſe die mit ihnen
vorzunehmenden Unterweiſungen zugleich mit einem weſentlichen Nutzen
für die abgehenden Seminariſten verbunden werden können.
Sollte aber auch dies ſich nicht in ſolcher Art bewerkſtelligen
laſſen, ſo werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/98>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.