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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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C. 1. Entst. d. Rep. d. verein. Niederl. -- 1609.
dadurch der politische Wirkungskreis der Insurrection
um vieles erweitert; aber um aus ihr eine Republik
hervorgehen zu machen, mußte erst ein neuer Schlag
auch neue Bedürfnisse erzeugen.

Statthalterschaft Alexander's von Parma, 1.
Oct. 1578 bis 2. Dec. 1592. Rückkehr der Wallonischen
Provinzen unter Spanische Herrschaft durch den Vergleich
vom 21. Mai 1579. -- Allmählige Unterwerfung der übri-
gen durch die Einnahme der Städte, bis zur Eroberung
von Antwerpen
, 17. Aug. 1585. -- Dagegen von den
vereinten Provinzeu Uebertragung der constitutio-
nellen
Oberherrschaft an den Herzog Franz von An-
jou
, 1581 -- 1583, und nun erst gänzliche Lossagung von
Spanien, 26. Jul. 1581. Allein nur ein größerer Mann,
als der Prinz von Oranien selber war, hätte sich damals
noch neben ihm als Oberherr geltend machen können. -- Ab-
gang des Herzogs von Anjou, Jun. 1583.

16. Ermordung des Prinzen, als er der
Gelingung seines lange vorbereiteten Plans, selber
von den Ständen zum Grafen (constitutionellen Ober-
herrn) von Holland und Zeeland ernannt zu werden,
fast schon gewiß zu seyn schien. Nur die persönliche
Autorität konnte dahin führen; und wenn gleich sein
Sohn Moritz in seinen Stellen sein Nachfolger wur-
de, so übten doch schon die Staaten von Holland
und Zeeland, indem sie ihn dazu ernannten, einen
Souverainitätsact aus. Aber unter dem Drange der
Umstände war man auch jetzt noch gern bereit, sich
Elisabeth zu unterwerfen; und was möchte, trotz

ihrer

C. 1. Entſt. d. Rep. d. verein. Niederl. -- 1609.
dadurch der politiſche Wirkungskreis der Inſurrection
um vieles erweitert; aber um aus ihr eine Republik
hervorgehen zu machen, mußte erſt ein neuer Schlag
auch neue Beduͤrfniſſe erzeugen.

Statthalterſchaft Alexander's von Parma, 1.
Oct. 1578 bis 2. Dec. 1592. Ruͤckkehr der Walloniſchen
Provinzen unter Spaniſche Herrſchaft durch den Vergleich
vom 21. Mai 1579. — Allmaͤhlige Unterwerfung der uͤbri-
gen durch die Einnahme der Staͤdte, bis zur Eroberung
von Antwerpen
, 17. Aug. 1585. — Dagegen von den
vereinten Provinzeu Uebertragung der conſtitutio-
nellen
Oberherrſchaft an den Herzog Franz von An-
jou
, 1581 — 1583, und nun erſt gaͤnzliche Losſagung von
Spanien, 26. Jul. 1581. Allein nur ein groͤßerer Mann,
als der Prinz von Oranien ſelber war, haͤtte ſich damals
noch neben ihm als Oberherr geltend machen koͤnnen. — Ab-
gang des Herzogs von Anjou, Jun. 1583.

16. Ermordung des Prinzen, als er der
Gelingung ſeines lange vorbereiteten Plans, ſelber
von den Staͤnden zum Grafen (conſtitutionellen Ober-
herrn) von Holland und Zeeland ernannt zu werden,
faſt ſchon gewiß zu ſeyn ſchien. Nur die perſoͤnliche
Autoritaͤt konnte dahin fuͤhren; und wenn gleich ſein
Sohn Moritz in ſeinen Stellen ſein Nachfolger wur-
de, ſo uͤbten doch ſchon die Staaten von Holland
und Zeeland, indem ſie ihn dazu ernannten, einen
Souverainitaͤtsact aus. Aber unter dem Drange der
Umſtaͤnde war man auch jetzt noch gern bereit, ſich
Eliſabeth zu unterwerfen; und was moͤchte, trotz

ihrer
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[107/0145] C. 1. Entſt. d. Rep. d. verein. Niederl. -- 1609. dadurch der politiſche Wirkungskreis der Inſurrection um vieles erweitert; aber um aus ihr eine Republik hervorgehen zu machen, mußte erſt ein neuer Schlag auch neue Beduͤrfniſſe erzeugen. Statthalterſchaft Alexander's von Parma, 1. Oct. 1578 bis 2. Dec. 1592. Ruͤckkehr der Walloniſchen Provinzen unter Spaniſche Herrſchaft durch den Vergleich vom 21. Mai 1579. — Allmaͤhlige Unterwerfung der uͤbri- gen durch die Einnahme der Staͤdte, bis zur Eroberung von Antwerpen, 17. Aug. 1585. — Dagegen von den vereinten Provinzeu Uebertragung der conſtitutio- nellen Oberherrſchaft an den Herzog Franz von An- jou, 1581 — 1583, und nun erſt gaͤnzliche Losſagung von Spanien, 26. Jul. 1581. Allein nur ein groͤßerer Mann, als der Prinz von Oranien ſelber war, haͤtte ſich damals noch neben ihm als Oberherr geltend machen koͤnnen. — Ab- gang des Herzogs von Anjou, Jun. 1583. 16. Ermordung des Prinzen, als er der Gelingung ſeines lange vorbereiteten Plans, ſelber von den Staͤnden zum Grafen (conſtitutionellen Ober- herrn) von Holland und Zeeland ernannt zu werden, faſt ſchon gewiß zu ſeyn ſchien. Nur die perſoͤnliche Autoritaͤt konnte dahin fuͤhren; und wenn gleich ſein Sohn Moritz in ſeinen Stellen ſein Nachfolger wur- de, ſo uͤbten doch ſchon die Staaten von Holland und Zeeland, indem ſie ihn dazu ernannten, einen Souverainitaͤtsact aus. Aber unter dem Drange der Umſtaͤnde war man auch jetzt noch gern bereit, ſich Eliſabeth zu unterwerfen; und was moͤchte, trotz ihrer

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/145>, abgerufen am 21.11.2024.