8. Wofern zur Führung des Indischen Han- dels Niederlassungen und Besitzungen in Indien selber nöthig waren, so scheint auch damit die Er- richtung der Compagnie gerechtfertigt; weder Pri- vatpersonen noch damals der Staat konnten diese er- richten. Wer kannte auch damals die von Mono- polen unzertrennlichen Uebel? -- Ist gleich die Compagnie diesen auch endlich erlegen, so bleibt sie doch, -- weniger durch den Umfang als durch die Dauer ihrer Blüthe -- eine einzige Erscheinung, nur bey dem einzigen Volke möglich, das reich, sehr reich werden konnte, ohne üppig zu werden.
9. Die herrschenden Maximen der Compa- gnie entwickelten sich sehr bald. Strenge Behaup- tung ihres Monopols, strenge Aufsicht über ihre Bedienten, gänzliches Verbot alles Handels für sie, Beförderung nach dem Verdienst, aber nie anders als von unten auf, pünktlichste Bezahlung, -- waren die Mittel, wodurch sie sich bald so empor- schwang, daß ein großer Theil seiner Reichthümer Holland durch diesen Canal zuströmte. Bey ihren Niederlassungen in Indien wurden gleich anfangs Inseln, die Molucken und Sunda-Inseln, ihr Ziel, wo jetzt bereits Batavia auf Java zum Mittelpunkt ihrer Indischen Herrschaft bestimmt ward. Indem sie auch nachmals meist sich auf
Inseln
J 4
C. 3. Geſch. d. Colonialweſ. 1558--1618.
8. Wofern zur Fuͤhrung des Indiſchen Han- dels Niederlaſſungen und Beſitzungen in Indien ſelber noͤthig waren, ſo ſcheint auch damit die Er- richtung der Compagnie gerechtfertigt; weder Pri- vatperſonen noch damals der Staat konnten dieſe er- richten. Wer kannte auch damals die von Mono- polen unzertrennlichen Uebel? — Iſt gleich die Compagnie dieſen auch endlich erlegen, ſo bleibt ſie doch, — weniger durch den Umfang als durch die Dauer ihrer Bluͤthe — eine einzige Erſcheinung, nur bey dem einzigen Volke moͤglich, das reich, ſehr reich werden konnte, ohne uͤppig zu werden.
9. Die herrſchenden Maximen der Compa- gnie entwickelten ſich ſehr bald. Strenge Behaup- tung ihres Monopols, ſtrenge Aufſicht uͤber ihre Bedienten, gaͤnzliches Verbot alles Handels fuͤr ſie, Befoͤrderung nach dem Verdienſt, aber nie anders als von unten auf, puͤnktlichſte Bezahlung, — waren die Mittel, wodurch ſie ſich bald ſo empor- ſchwang, daß ein großer Theil ſeiner Reichthuͤmer Holland durch dieſen Canal zuſtroͤmte. Bey ihren Niederlaſſungen in Indien wurden gleich anfangs Inſeln, die Molucken und Sunda-Inſeln, ihr Ziel, wo jetzt bereits Batavia auf Java zum Mittelpunkt ihrer Indiſchen Herrſchaft beſtimmt ward. Indem ſie auch nachmals meiſt ſich auf
Inſeln
J 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0173"n="135"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">C.</hi> 3. Geſch. d. Colonialweſ. 1558--1618.</hi></fw><lb/><p>8. Wofern zur Fuͤhrung des Indiſchen Han-<lb/>
dels Niederlaſſungen und Beſitzungen in Indien<lb/>ſelber noͤthig waren, ſo ſcheint auch damit die Er-<lb/>
richtung der Compagnie gerechtfertigt; weder Pri-<lb/>
vatperſonen noch damals der Staat konnten dieſe er-<lb/>
richten. Wer kannte auch damals die von Mono-<lb/>
polen unzertrennlichen Uebel? — Iſt gleich die<lb/>
Compagnie dieſen auch endlich erlegen, ſo bleibt ſie<lb/>
doch, — weniger durch den Umfang als durch die<lb/>
Dauer ihrer Bluͤthe — eine einzige Erſcheinung, nur<lb/>
bey dem einzigen Volke moͤglich, das reich, ſehr<lb/>
reich werden konnte, ohne uͤppig zu werden.</p><lb/><p>9. Die herrſchenden <hirendition="#g">Maximen</hi> der Compa-<lb/>
gnie entwickelten ſich ſehr bald. Strenge Behaup-<lb/>
tung ihres Monopols, ſtrenge Aufſicht uͤber ihre<lb/>
Bedienten, gaͤnzliches Verbot alles Handels fuͤr ſie,<lb/>
Befoͤrderung nach dem Verdienſt, aber nie anders<lb/>
als von unten auf, puͤnktlichſte Bezahlung, —<lb/>
waren die Mittel, wodurch ſie ſich bald ſo empor-<lb/>ſchwang, daß ein großer Theil ſeiner Reichthuͤmer<lb/>
Holland durch dieſen Canal zuſtroͤmte. Bey ihren<lb/>
Niederlaſſungen in Indien wurden gleich anfangs<lb/><hirendition="#g">Inſeln</hi>, die Molucken und Sunda-Inſeln, ihr<lb/>
Ziel, wo jetzt bereits <hirendition="#g">Batavia</hi> auf Java zum<lb/>
Mittelpunkt ihrer Indiſchen Herrſchaft beſtimmt<lb/>
ward. Indem ſie auch nachmals meiſt ſich auf<lb/><fwplace="bottom"type="sig">J 4</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#g">Inſeln</hi></fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[135/0173]
C. 3. Geſch. d. Colonialweſ. 1558--1618.
8. Wofern zur Fuͤhrung des Indiſchen Han-
dels Niederlaſſungen und Beſitzungen in Indien
ſelber noͤthig waren, ſo ſcheint auch damit die Er-
richtung der Compagnie gerechtfertigt; weder Pri-
vatperſonen noch damals der Staat konnten dieſe er-
richten. Wer kannte auch damals die von Mono-
polen unzertrennlichen Uebel? — Iſt gleich die
Compagnie dieſen auch endlich erlegen, ſo bleibt ſie
doch, — weniger durch den Umfang als durch die
Dauer ihrer Bluͤthe — eine einzige Erſcheinung, nur
bey dem einzigen Volke moͤglich, das reich, ſehr
reich werden konnte, ohne uͤppig zu werden.
9. Die herrſchenden Maximen der Compa-
gnie entwickelten ſich ſehr bald. Strenge Behaup-
tung ihres Monopols, ſtrenge Aufſicht uͤber ihre
Bedienten, gaͤnzliches Verbot alles Handels fuͤr ſie,
Befoͤrderung nach dem Verdienſt, aber nie anders
als von unten auf, puͤnktlichſte Bezahlung, —
waren die Mittel, wodurch ſie ſich bald ſo empor-
ſchwang, daß ein großer Theil ſeiner Reichthuͤmer
Holland durch dieſen Canal zuſtroͤmte. Bey ihren
Niederlaſſungen in Indien wurden gleich anfangs
Inſeln, die Molucken und Sunda-Inſeln, ihr
Ziel, wo jetzt bereits Batavia auf Java zum
Mittelpunkt ihrer Indiſchen Herrſchaft beſtimmt
ward. Indem ſie auch nachmals meiſt ſich auf
Inſeln
J 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/173>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.