Der Dänische Krieg von 1625--1629. -- Niederlage von Christian IV. bey Lutter am Barenberge 27. Aug. 1626; während Wallenstein den Grafen von Mansfeld von der Elbe bis nach Ungarn treibt, wo er stirbt, 30. Nov. -- Fortsetzung des Kriegs gegen Christian IV., hauptsächlich durch Wallenstein, der sich der Ostseeländer, bis auf Stralsund, bemächtigte, 1628. Friede mit Christian IV. zu Lübeck gegen Restitution seiner Länder, aber Ent- sagung aller Theilnahme an den Deutschen Händeln als König von Dänemark, und Aufopferung seiner Verbünde- ten, besonders der Herzöge von Mecklenburg, 12. May 1629.
7. Das ausgezeichnete Glück der Kayserlichen Waffen im Norden von Deutschland enthüllte aber auch unterdeß die kühnen Entwürfe von Wallen- stein. Er trat nicht nur als Eroberer auf, son- dern durch die Belehnung mit Mecklenburg als Reichsstand und als regierender Herr. Man ge- wöhnte sich bereits an die Veränderung des recht- mäßigen Besitzstandes. Daß er auf dieser Stufe schwerlich stehen bleiben konnte, war schon an sich klar; hätte auch der angenommene Titel des Generals der Ostsee auf nichts weiteres gedeutet.
Achtserklärung der Herzöge von Mecklenburg, 19. Jan. 1628, und demnächst Belehnung Wallenstein's mit ihren Landen. -- Auch Pommern hielt er besetzt. -- Die Herr- schaft der Ostsee, die man durch die Hansestädte zu be- haupten hoffte, sollte gegen Dänemark und Schweden ge- richtet seyn, und wer mochte bestimmen, was seine weiteren Entwürfe waren?
8. Allein
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Der Daͤniſche Krieg von 1625—1629. — Niederlage von Chriſtian IV. bey Lutter am Barenberge 27. Aug. 1626; waͤhrend Wallenſtein den Grafen von Mansfeld von der Elbe bis nach Ungarn treibt, wo er ſtirbt, 30. Nov. — Fortſetzung des Kriegs gegen Chriſtian IV., hauptſaͤchlich durch Wallenſtein, der ſich der Oſtſeelaͤnder, bis auf Stralſund, bemaͤchtigte, 1628. Friede mit Chriſtian IV. zu Luͤbeck gegen Reſtitution ſeiner Laͤnder, aber Ent- ſagung aller Theilnahme an den Deutſchen Haͤndeln als Koͤnig von Daͤnemark, und Aufopferung ſeiner Verbuͤnde- ten, beſonders der Herzoͤge von Mecklenburg, 12. May 1629.
7. Das ausgezeichnete Gluͤck der Kayſerlichen Waffen im Norden von Deutſchland enthuͤllte aber auch unterdeß die kuͤhnen Entwuͤrfe von Wallen- ſtein. Er trat nicht nur als Eroberer auf, ſon- dern durch die Belehnung mit Mecklenburg als Reichsſtand und als regierender Herr. Man ge- woͤhnte ſich bereits an die Veraͤnderung des recht- maͤßigen Beſitzſtandes. Daß er auf dieſer Stufe ſchwerlich ſtehen bleiben konnte, war ſchon an ſich klar; haͤtte auch der angenommene Titel des Generals der Oſtſee auf nichts weiteres gedeutet.
Achtserklaͤrung der Herzoͤge von Mecklenburg, 19. Jan. 1628, und demnaͤchſt Belehnung Wallenſtein's mit ihren Landen. — Auch Pommern hielt er beſetzt. — Die Herr- ſchaft der Oſtſee, die man durch die Hanſeſtaͤdte zu be- haupten hoffte, ſollte gegen Daͤnemark und Schweden ge- richtet ſeyn, und wer mochte beſtimmen, was ſeine weiteren Entwuͤrfe waren?
8. Allein
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Der Daͤniſche Krieg von 1625—1629. — Niederlage
von Chriſtian IV. bey Lutter am Barenberge 27. Aug.
1626; waͤhrend Wallenſtein den Grafen von Mansfeld von
der Elbe bis nach Ungarn treibt, wo er ſtirbt, 30. Nov. —
Fortſetzung des Kriegs gegen Chriſtian IV., hauptſaͤchlich
durch Wallenſtein, der ſich der Oſtſeelaͤnder, bis auf
Stralſund, bemaͤchtigte, 1628. Friede mit Chriſtian
IV. zu Luͤbeck gegen Reſtitution ſeiner Laͤnder, aber Ent-
ſagung aller Theilnahme an den Deutſchen Haͤndeln als
Koͤnig von Daͤnemark, und Aufopferung ſeiner Verbuͤnde-
ten, beſonders der Herzoͤge von Mecklenburg, 12. May
1629.
7. Das ausgezeichnete Gluͤck der Kayſerlichen
Waffen im Norden von Deutſchland enthuͤllte aber
auch unterdeß die kuͤhnen Entwuͤrfe von Wallen-
ſtein. Er trat nicht nur als Eroberer auf, ſon-
dern durch die Belehnung mit Mecklenburg als
Reichsſtand und als regierender Herr. Man ge-
woͤhnte ſich bereits an die Veraͤnderung des recht-
maͤßigen Beſitzſtandes. Daß er auf dieſer Stufe
ſchwerlich ſtehen bleiben konnte, war ſchon an ſich klar;
haͤtte auch der angenommene Titel des Generals der
Oſtſee auf nichts weiteres gedeutet.
Achtserklaͤrung der Herzoͤge von Mecklenburg, 19. Jan.
1628, und demnaͤchſt Belehnung Wallenſtein's mit ihren
Landen. — Auch Pommern hielt er beſetzt. — Die Herr-
ſchaft der Oſtſee, die man durch die Hanſeſtaͤdte zu be-
haupten hoffte, ſollte gegen Daͤnemark und Schweden ge-
richtet ſeyn, und wer mochte beſtimmen, was ſeine weiteren
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/184>, abgerufen am 24.11.2024.
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