nach die Grundlage der Staatswirthschaft ausma- chen: 1. Worin besteht, und woraus entsteht Na- tionalreichthum? 2. Welchen Einfluß darf sich eine Regierung auf die Beförderung des Nationalreich- thums anmaßen? Und 3. Welches Verhältniß fin- det zwischen den Einkünften der Nation und der Regierung statt? wurden so lange ununtersucht ge- lassen, bis sich eine Routine gebildet hatte, ge- gen welche selbst bessere Grundsätze nur wenig ver- mochten.
Das aus den Maximen, welche sich durch diese Routine gebildet hatten, abstrahirte System ist es, welches unter dem Nahmen des Mercantilsystems begriffen wird, und also nichts als die auf Regeln gebrachte Praxis ist. Man findet es am besten dargestellt in:
Staatswissenschaften von v. Justi. Göttingen 1755. II Th.
2. Wenn jene bessern Grundsätze das Vermö- gen einer Nation überhaupt in die größere oder ge- ringere Masse ihrer Güter setzen, so setzte es da- gegen die Praxis immer mehr in die Summe ihres baaren Geldes. Da man dessen Vermehrung allein als reellen Gewinn, dessen Verminderung al- lein als reellen Verlust betrachtete, bestimmte sich dadurch der höchste Zweck der Staatswirth- schaft, da selbst alle Beförderung der Industrie nur Gelderwerb zur Absicht haben sollte. In- dem man den ganzen Gesichtskreis der Staatswirth-
schaft
II. Periode.
nach die Grundlage der Staatswirthſchaft ausma- chen: 1. Worin beſteht, und woraus entſteht Na- tionalreichthum? 2. Welchen Einfluß darf ſich eine Regierung auf die Befoͤrderung des Nationalreich- thums anmaßen? Und 3. Welches Verhaͤltniß fin- det zwiſchen den Einkuͤnften der Nation und der Regierung ſtatt? wurden ſo lange ununterſucht ge- laſſen, bis ſich eine Routine gebildet hatte, ge- gen welche ſelbſt beſſere Grundſaͤtze nur wenig ver- mochten.
Das aus den Maximen, welche ſich durch dieſe Routine gebildet hatten, abſtrahirte Syſtem iſt es, welches unter dem Nahmen des Mercantilſyſtems begriffen wird, und alſo nichts als die auf Regeln gebrachte Praxis iſt. Man findet es am beſten dargeſtellt in:
Staatswiſſenſchaften von v. Juſti. Goͤttingen 1755. II Th.
2. Wenn jene beſſern Grundſaͤtze das Vermoͤ- gen einer Nation uͤberhaupt in die groͤßere oder ge- ringere Maſſe ihrer Guͤter ſetzen, ſo ſetzte es da- gegen die Praxis immer mehr in die Summe ihres baaren Geldes. Da man deſſen Vermehrung allein als reellen Gewinn, deſſen Verminderung al- lein als reellen Verluſt betrachtete, beſtimmte ſich dadurch der hoͤchſte Zweck der Staatswirth- ſchaft, da ſelbſt alle Befoͤrderung der Induſtrie nur Gelderwerb zur Abſicht haben ſollte. In- dem man den ganzen Geſichtskreis der Staatswirth-
ſchaft
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II. Periode.
nach die Grundlage der Staatswirthſchaft ausma-
chen: 1. Worin beſteht, und woraus entſteht Na-
tionalreichthum? 2. Welchen Einfluß darf ſich eine
Regierung auf die Befoͤrderung des Nationalreich-
thums anmaßen? Und 3. Welches Verhaͤltniß fin-
det zwiſchen den Einkuͤnften der Nation und der
Regierung ſtatt? wurden ſo lange ununterſucht ge-
laſſen, bis ſich eine Routine gebildet hatte, ge-
gen welche ſelbſt beſſere Grundſaͤtze nur wenig ver-
mochten.
Das aus den Maximen, welche ſich durch dieſe Routine
gebildet hatten, abſtrahirte Syſtem iſt es, welches unter
dem Nahmen des Mercantilſyſtems begriffen wird,
und alſo nichts als die auf Regeln gebrachte Praxis iſt.
Man findet es am beſten dargeſtellt in:
Staatswiſſenſchaften von v. Juſti. Goͤttingen
1755. II Th.
2. Wenn jene beſſern Grundſaͤtze das Vermoͤ-
gen einer Nation uͤberhaupt in die groͤßere oder ge-
ringere Maſſe ihrer Guͤter ſetzen, ſo ſetzte es da-
gegen die Praxis immer mehr in die Summe ihres
baaren Geldes. Da man deſſen Vermehrung
allein als reellen Gewinn, deſſen Verminderung al-
lein als reellen Verluſt betrachtete, beſtimmte ſich
dadurch der hoͤchſte Zweck der Staatswirth-
ſchaft, da ſelbſt alle Befoͤrderung der Induſtrie
nur Gelderwerb zur Abſicht haben ſollte. In-
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ſchaft
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/242>, abgerufen am 21.11.2024.
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