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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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2. Veränd. d. einz. Hptst. d. w. Eur.--1700.
floß der ganze unermeßliche Gewinn für die Zukunft.
Herrschaft des Protestantismus und constitutionelle
Freyheit waren der Wunsch der Nation; beydes
sicherte ihr die jetzige Veränderung; und die Bill
of rights
gab selbst die formelle Bestätigung.

5. Aber nicht diese festere Bestimmung von
Formen (ohnedem meist alten Formen) war es,
wodurch die brittische Constitution seitdem ihr Leben
erhielt. Dieß gieng hervor aus der Nation selber,
aus dem langwierigen Kampfe des Unterhauses
gegen die Entwürfe der Stuarts; aus dem Geiste,
der dadurch lebendig geworden war; selbst die Fort-
dauer der Partheyen der Whigs und Torys,
(wie hätten auf einmal alle Partheyen verschwinden
können?), waren nur Symptome des Lebens!

6. Die großen Vorzüge dieser Constitution la-
gen daher auch keineswegs in einem durch künstliche
Formen erreichten Gleichgewichte der Gewalten; sie
lagen in der erhöhten practischen Wichtigkeit des
Parlements, besonders des Unterhauses; und
des ganz freyen Verkehrs des Monarchen mit
diesem durch seine Organe, die Minister. Als
Vermittler zwischen König und Parlement mußte
ihre Wichtigkeit wachsen; aber seitdem man das
Geheimniß ausgespürt hatte, daß es nie zu einem
Zwist zwischen beyden kommen dürfe, war die Be-

haup-
Q

2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1700.
floß der ganze unermeßliche Gewinn fuͤr die Zukunft.
Herrſchaft des Proteſtantismus und conſtitutionelle
Freyheit waren der Wunſch der Nation; beydes
ſicherte ihr die jetzige Veraͤnderung; und die Bill
of rights
gab ſelbſt die formelle Beſtaͤtigung.

5. Aber nicht dieſe feſtere Beſtimmung von
Formen (ohnedem meiſt alten Formen) war es,
wodurch die brittiſche Conſtitution ſeitdem ihr Leben
erhielt. Dieß gieng hervor aus der Nation ſelber,
aus dem langwierigen Kampfe des Unterhauſes
gegen die Entwuͤrfe der Stuarts; aus dem Geiſte,
der dadurch lebendig geworden war; ſelbſt die Fort-
dauer der Partheyen der Whigs und Torys,
(wie haͤtten auf einmal alle Partheyen verſchwinden
koͤnnen?), waren nur Symptome des Lebens!

6. Die großen Vorzuͤge dieſer Conſtitution la-
gen daher auch keineswegs in einem durch kuͤnſtliche
Formen erreichten Gleichgewichte der Gewalten; ſie
lagen in der erhoͤhten practiſchen Wichtigkeit des
Parlements, beſonders des Unterhauſes; und
des ganz freyen Verkehrs des Monarchen mit
dieſem durch ſeine Organe, die Miniſter. Als
Vermittler zwiſchen Koͤnig und Parlement mußte
ihre Wichtigkeit wachſen; aber ſeitdem man das
Geheimniß ausgeſpuͤrt hatte, daß es nie zu einem
Zwiſt zwiſchen beyden kommen duͤrfe, war die Be-

haup-
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[241/0279] 2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1700. floß der ganze unermeßliche Gewinn fuͤr die Zukunft. Herrſchaft des Proteſtantismus und conſtitutionelle Freyheit waren der Wunſch der Nation; beydes ſicherte ihr die jetzige Veraͤnderung; und die Bill of rights gab ſelbſt die formelle Beſtaͤtigung. 5. Aber nicht dieſe feſtere Beſtimmung von Formen (ohnedem meiſt alten Formen) war es, wodurch die brittiſche Conſtitution ſeitdem ihr Leben erhielt. Dieß gieng hervor aus der Nation ſelber, aus dem langwierigen Kampfe des Unterhauſes gegen die Entwuͤrfe der Stuarts; aus dem Geiſte, der dadurch lebendig geworden war; ſelbſt die Fort- dauer der Partheyen der Whigs und Torys, (wie haͤtten auf einmal alle Partheyen verſchwinden koͤnnen?), waren nur Symptome des Lebens! 6. Die großen Vorzuͤge dieſer Conſtitution la- gen daher auch keineswegs in einem durch kuͤnſtliche Formen erreichten Gleichgewichte der Gewalten; ſie lagen in der erhoͤhten practiſchen Wichtigkeit des Parlements, beſonders des Unterhauſes; und des ganz freyen Verkehrs des Monarchen mit dieſem durch ſeine Organe, die Miniſter. Als Vermittler zwiſchen Koͤnig und Parlement mußte ihre Wichtigkeit wachſen; aber ſeitdem man das Geheimniß ausgeſpuͤrt hatte, daß es nie zu einem Zwiſt zwiſchen beyden kommen duͤrfe, war die Be- haup- Q

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/279>, abgerufen am 22.11.2024.