schloß den glorreichen Hubertsburger Frieden, ohne einen Fußbreit Landes verlohren zu haben.
Abschluß des Hubertsburger Friedens 15. Febr. 1763. a. Zwischen Preußen und Oestreich. 1. Veyde Theile entsagen allen Ansprüchen auf die Besitzungen des andern Theils. 2. Bestätigung des Breslauer und Dresdner Frie- dens. (In geheimen Separatartikeln versprach Frankreich seine Churstimme für den Erzherzog Joseph zur Römischen Königswahl; und seine Verwendung für Oestreichs Exspec- tanz auf Modena.) b. Zwischen Preußen und Sachsen Wiederherstellung auf den alten Fuß. -- Das Deutsche Reich hatte schon 11. Febr. seine Neutralität erklärt; und ward mit eingeschlossen.
Die Bevollmächtigten zu Hubertsburg waren von Preu- ßen: Geh. Leg. Rath von Herzberg. Von Oestreich: Hof- rath von Collenbach. Von Sachsen: Baron Fritsch.
58. Durch diesen Krieg, und die Frieden, die ihn beendigten, war das von Friedrich gegrün- dete System von Europa consolidirt. Preußen und Oestreich blieben die beyden ersten Continentalmäch- te; weder das entfernte Rußland, noch das ge- schwächte, und Oestreich angeschlossene, Frankreich konnten darauf Anspruch machen. Auch nach die- ser Aussöhnung bildete also doch ihr Verhältniß, das, wenn auch nicht feindlich, doch keine enge Ver- einigung erlaubte, den Centralpunct der Verhältnisse des Continents. Nicht bloß das Gleichgewicht in Deutschland, sondern auch das von Europa beruh- te darauf.
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1. Staatshaͤndel in Europa b. 1756--1763.
ſchloß den glorreichen Hubertsburger Frieden, ohne einen Fußbreit Landes verlohren zu haben.
Abſchluß des Hubertsburger Friedens 15. Febr. 1763. a. Zwiſchen Preußen und Oeſtreich. 1. Veyde Theile entſagen allen Anſpruͤchen auf die Beſitzungen des andern Theils. 2. Beſtaͤtigung des Breslauer und Dresdner Frie- dens. (In geheimen Separatartikeln verſprach Frankreich ſeine Churſtimme fuͤr den Erzherzog Joſeph zur Roͤmiſchen Koͤnigswahl; und ſeine Verwendung fuͤr Oeſtreichs Exſpec- tanz auf Modena.) b. Zwiſchen Preußen und Sachſen Wiederherſtellung auf den alten Fuß. — Das Deutſche Reich hatte ſchon 11. Febr. ſeine Neutralitaͤt erklaͤrt; und ward mit eingeſchloſſen.
Die Bevollmaͤchtigten zu Hubertsburg waren von Preu- ßen: Geh. Leg. Rath von Herzberg. Von Oeſtreich: Hof- rath von Collenbach. Von Sachſen: Baron Fritſch.
58. Durch dieſen Krieg, und die Frieden, die ihn beendigten, war das von Friedrich gegruͤn- dete Syſtem von Europa conſolidirt. Preußen und Oeſtreich blieben die beyden erſten Continentalmaͤch- te; weder das entfernte Rußland, noch das ge- ſchwaͤchte, und Oeſtreich angeſchloſſene, Frankreich konnten darauf Anſpruch machen. Auch nach die- ſer Ausſoͤhnung bildete alſo doch ihr Verhaͤltniß, das, wenn auch nicht feindlich, doch keine enge Ver- einigung erlaubte, den Centralpunct der Verhaͤltniſſe des Continents. Nicht bloß das Gleichgewicht in Deutſchland, ſondern auch das von Europa beruh- te darauf.
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ohne einen Fußbreit Landes verlohren zu haben.
Abſchluß des Hubertsburger Friedens 15. Febr.
1763. a. Zwiſchen Preußen und Oeſtreich. 1. Veyde Theile
entſagen allen Anſpruͤchen auf die Beſitzungen des andern
Theils. 2. Beſtaͤtigung des Breslauer und Dresdner Frie-
dens. (In geheimen Separatartikeln verſprach Frankreich
ſeine Churſtimme fuͤr den Erzherzog Joſeph zur Roͤmiſchen
Koͤnigswahl; und ſeine Verwendung fuͤr Oeſtreichs Exſpec-
tanz auf Modena.) b. Zwiſchen Preußen und Sachſen
Wiederherſtellung auf den alten Fuß. — Das Deutſche
Reich hatte ſchon 11. Febr. ſeine Neutralitaͤt erklaͤrt; und
ward mit eingeſchloſſen.
Die Bevollmaͤchtigten zu Hubertsburg waren von Preu-
ßen: Geh. Leg. Rath von Herzberg. Von Oeſtreich: Hof-
rath von Collenbach. Von Sachſen: Baron Fritſch.
58. Durch dieſen Krieg, und die Frieden,
die ihn beendigten, war das von Friedrich gegruͤn-
dete Syſtem von Europa conſolidirt. Preußen und
Oeſtreich blieben die beyden erſten Continentalmaͤch-
te; weder das entfernte Rußland, noch das ge-
ſchwaͤchte, und Oeſtreich angeſchloſſene, Frankreich
konnten darauf Anſpruch machen. Auch nach die-
ſer Ausſoͤhnung bildete alſo doch ihr Verhaͤltniß,
das, wenn auch nicht feindlich, doch keine enge Ver-
einigung erlaubte, den Centralpunct der Verhaͤltniſſe
des Continents. Nicht bloß das Gleichgewicht in
Deutſchland, ſondern auch das von Europa beruh-
te darauf.
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/445>, abgerufen am 23.11.2024.
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