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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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2. Veränd. d. einz. Hptst. d. w. Eur.--1786.
erhalten, worin er das gerade Gegentheil von dem
Altfranzösischen war. Auch schien der Wachsthum
des Nationalwohlstandes um so mehr gesichert, da
derselbe lange Zeit viel weniger auf auswärtigen Han-
del, als auf inländische Cultur, Industrie und
Verkehr, (seit dem siebenjährigen Kriege durch Anle-
gung der Canäle so erstaunlich vermehrt;) gegrün-
det blieb. Aber die Nothwendigkeit des steten
Wachsthums des Nationalreichthums zu eigner Er-
haltung, ist dennoch nicht weniger eine furchtbare
Nothwendigkeit. Zu welchen Mitteln kann sie
führen!

4. Die Vereinigten Niederlande.

15. Bald nach dem Anfange dieses Zeitraums
erlitt die Republik eine wichtige Veränderung in
ihrer Verfassung, durch die Wiedereinführung der
Erbstatthalterwürde, jetzt in allen Provinzen.
Sie geschah bey dem drohenden Vordringen der
französischen Heere gegen Holländisch-Brabant durch
eine Volksrevolution zu Gunsten Wilhelm IV.1747
Apr.

bisherigen Statthalters von Frießland, Gröningen
und Geldern, aus dem jüngern Zweige des Orani-
schen Hauses. Auf eine solche Weise ließ sich wohl
eine Veränderung, aber keine Reform der Verfas-
sung machen.

16.
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2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1786.
erhalten, worin er das gerade Gegentheil von dem
Altfranzoͤſiſchen war. Auch ſchien der Wachsthum
des Nationalwohlſtandes um ſo mehr geſichert, da
derſelbe lange Zeit viel weniger auf auswaͤrtigen Han-
del, als auf inlaͤndiſche Cultur, Induſtrie und
Verkehr, (ſeit dem ſiebenjaͤhrigen Kriege durch Anle-
gung der Canaͤle ſo erſtaunlich vermehrt;) gegruͤn-
det blieb. Aber die Nothwendigkeit des ſteten
Wachsthums des Nationalreichthums zu eigner Er-
haltung, iſt dennoch nicht weniger eine furchtbare
Nothwendigkeit. Zu welchen Mitteln kann ſie
fuͤhren!

4. Die Vereinigten Niederlande.

15. Bald nach dem Anfange dieſes Zeitraums
erlitt die Republik eine wichtige Veraͤnderung in
ihrer Verfaſſung, durch die Wiedereinfuͤhrung der
Erbſtatthalterwuͤrde, jetzt in allen Provinzen.
Sie geſchah bey dem drohenden Vordringen der
franzoͤſiſchen Heere gegen Hollaͤndiſch-Brabant durch
eine Volksrevolution zu Gunſten Wilhelm IV.1747
Apr.

bisherigen Statthalters von Frießland, Groͤningen
und Geldern, aus dem juͤngern Zweige des Orani-
ſchen Hauſes. Auf eine ſolche Weiſe ließ ſich wohl
eine Veraͤnderung, aber keine Reform der Verfaſ-
ſung machen.

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[439/0477] 2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1786. erhalten, worin er das gerade Gegentheil von dem Altfranzoͤſiſchen war. Auch ſchien der Wachsthum des Nationalwohlſtandes um ſo mehr geſichert, da derſelbe lange Zeit viel weniger auf auswaͤrtigen Han- del, als auf inlaͤndiſche Cultur, Induſtrie und Verkehr, (ſeit dem ſiebenjaͤhrigen Kriege durch Anle- gung der Canaͤle ſo erſtaunlich vermehrt;) gegruͤn- det blieb. Aber die Nothwendigkeit des ſteten Wachsthums des Nationalreichthums zu eigner Er- haltung, iſt dennoch nicht weniger eine furchtbare Nothwendigkeit. Zu welchen Mitteln kann ſie fuͤhren! 4. Die Vereinigten Niederlande. 15. Bald nach dem Anfange dieſes Zeitraums erlitt die Republik eine wichtige Veraͤnderung in ihrer Verfaſſung, durch die Wiedereinfuͤhrung der Erbſtatthalterwuͤrde, jetzt in allen Provinzen. Sie geſchah bey dem drohenden Vordringen der franzoͤſiſchen Heere gegen Hollaͤndiſch-Brabant durch eine Volksrevolution zu Gunſten Wilhelm IV. bisherigen Statthalters von Frießland, Groͤningen und Geldern, aus dem juͤngern Zweige des Orani- ſchen Hauſes. Auf eine ſolche Weiſe ließ ſich wohl eine Veraͤnderung, aber keine Reform der Verfaſ- ſung machen. 1747 Apr. 16. E e 4

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/477>, abgerufen am 22.11.2024.