keit der niedern Behörden durch Formen beschränkt? Aber wenn Friedrichs Regierung auch dazu beytrug, so lag der erste Grund doch tiefer, in der Orga- nisation, wie sie schon durch seinen Vater einge- führt war.
Wenn man die Verwandelung des Staats in eine Maschine tadelt, (s. oben S. 412.) so versteht man un- ter Staat weder die Nation, noch auch nur die ganze Dienerschaft; sondern die Verwaltung und die Ver- waltungsbehörden. Auch diese müssen geregelt seyn, um zu Einem Hauptzweck zu wirken; aber dieses kann sehr gut mit einer Freyheit des Wirkens bestehen; und bleibt sehr weit von der Verwaltung entfernt, die Alles in Formen sucht, und an Formen bindet.
Ueber die Staatsverwaltung deutscher Länder, und die Dienerschaft des Regenten, von Aug. Wilh. Rehberg. 1807.
33. Nothwendig mußte durch diese Selbstre- gierung das Wohl des Staats in einem hohen Grade an die Person des Regenten geknüpft wer- den. Sich selbst genug kannte Friedrich keinen Staatsrath; in einer Erb-Autocratie das Haupt- mittel den Geist eines Herrschers ihn überleben zu machen. Er bildete allein sein Cabinet. Nicht jeder konnte es so bilden wie Er; und welche nach- theilige Folgen durch die Reibungen der obern Behörden daraus entstanden, hat die spätere Er- fahrung gelehrt.
De la Monarchie Prussienne sous Frederic le grand; par le Comte de Mirabeau Vol. I-VII. Londres 1788.
(Die
II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
keit der niedern Behoͤrden durch Formen beſchraͤnkt? Aber wenn Friedrichs Regierung auch dazu beytrug, ſo lag der erſte Grund doch tiefer, in der Orga- niſation, wie ſie ſchon durch ſeinen Vater einge- fuͤhrt war.
Wenn man die Verwandelung des Staats in eine Maſchine tadelt, (ſ. oben S. 412.) ſo verſteht man un- ter Staat weder die Nation, noch auch nur die ganze Dienerſchaft; ſondern die Verwaltung und die Ver- waltungsbehoͤrden. Auch dieſe muͤſſen geregelt ſeyn, um zu Einem Hauptzweck zu wirken; aber dieſes kann ſehr gut mit einer Freyheit des Wirkens beſtehen; und bleibt ſehr weit von der Verwaltung entfernt, die Alles in Formen ſucht, und an Formen bindet.
Ueber die Staatsverwaltung deutſcher Laͤnder, und die Dienerſchaft des Regenten, von Aug. Wilh. Rehberg. 1807.
33. Nothwendig mußte durch dieſe Selbſtre- gierung das Wohl des Staats in einem hohen Grade an die Perſon des Regenten geknuͤpft wer- den. Sich ſelbſt genug kannte Friedrich keinen Staatsrath; in einer Erb-Autocratie das Haupt- mittel den Geiſt eines Herrſchers ihn uͤberleben zu machen. Er bildete allein ſein Cabinet. Nicht jeder konnte es ſo bilden wie Er; und welche nach- theilige Folgen durch die Reibungen der obern Behoͤrden daraus entſtanden, hat die ſpaͤtere Er- fahrung gelehrt.
De la Monarchie Pruſſienne ſous Frederic le grand; par le Comte de Mirabeau Vol. I-VII. Londres 1788.
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II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
keit der niedern Behoͤrden durch Formen beſchraͤnkt?
Aber wenn Friedrichs Regierung auch dazu beytrug,
ſo lag der erſte Grund doch tiefer, in der Orga-
niſation, wie ſie ſchon durch ſeinen Vater einge-
fuͤhrt war.
Wenn man die Verwandelung des Staats in eine
Maſchine tadelt, (ſ. oben S. 412.) ſo verſteht man un-
ter Staat weder die Nation, noch auch nur die ganze
Dienerſchaft; ſondern die Verwaltung und die Ver-
waltungsbehoͤrden. Auch dieſe muͤſſen geregelt ſeyn,
um zu Einem Hauptzweck zu wirken; aber dieſes kann
ſehr gut mit einer Freyheit des Wirkens beſtehen; und
bleibt ſehr weit von der Verwaltung entfernt, die Alles
in Formen ſucht, und an Formen bindet.
Ueber die Staatsverwaltung deutſcher Laͤnder, und die
Dienerſchaft des Regenten, von Aug. Wilh. Rehberg.
1807.
33. Nothwendig mußte durch dieſe Selbſtre-
gierung das Wohl des Staats in einem hohen
Grade an die Perſon des Regenten geknuͤpft wer-
den. Sich ſelbſt genug kannte Friedrich keinen
Staatsrath; in einer Erb-Autocratie das Haupt-
mittel den Geiſt eines Herrſchers ihn uͤberleben zu
machen. Er bildete allein ſein Cabinet. Nicht
jeder konnte es ſo bilden wie Er; und welche nach-
theilige Folgen durch die Reibungen der obern
Behoͤrden daraus entſtanden, hat die ſpaͤtere Er-
fahrung gelehrt.
De la Monarchie Pruſſienne ſous Frederic le grand;
par le Comte de Mirabeau Vol. I-VII. Londres 1788.
(Die
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/486>, abgerufen am 22.11.2024.
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