49. Der Gang der innern Verhältnisse in Frankreich hatte unterdeß eine neue Constitution herbeygeführt; wodurch eine festere Ordnung der Dinge gegründet werden sollte. Einem Directo- rio von 5 Mitgliedern ward die ausübende Ge- walt übertragen: während die gesetzgebende durch eine in zwey Kammern getheilte Versammlung, den Rath der Alten, und der 500, eine Art von Oberhaus und Unterhaus bildend, verwaltet werden sollte. Schon diese gänzliche Trennung mußte bald zu Streit zwischen beyden führen. Aber zu wie viel andern Uebeln lag nicht der Keim in dieser, als Resultat hoher Weisheit so geprie- senen, und bald den Töchterstaaten aufgedrungenen, Constitution! In den Verhältnissen zum Auslande ward durch diese Neuerungen, bey der Fortdauer des revolutionairen Systems, nichts wesentliches gewonnen.
Einführung der neuen Constitution, Installirung des Di- rectoriums, und Eröffnung des gesetzgebenden Corps, nach Auflösung des Nationalconvents, 28. Oct. 1795.
50. Der Frieden auf dem Continent schien aber jetzt nur noch von dem Frieden mit Oestreich abzuhängen. Diesen zu erzwingen, indem man in das Herz seiner Staaten eindrang, ward daher der Zweck des Directoriums, und drey Heere zu- gleich vom Oberrhein, Niederrhein und Italien
vor-
N n 2
1. Staatshaͤndel in Europa -- 1797.
49. Der Gang der innern Verhaͤltniſſe in Frankreich hatte unterdeß eine neue Conſtitution herbeygefuͤhrt; wodurch eine feſtere Ordnung der Dinge gegruͤndet werden ſollte. Einem Directo- rio von 5 Mitgliedern ward die ausuͤbende Ge- walt uͤbertragen: waͤhrend die geſetzgebende durch eine in zwey Kammern getheilte Verſammlung, den Rath der Alten, und der 500, eine Art von Oberhaus und Unterhaus bildend, verwaltet werden ſollte. Schon dieſe gaͤnzliche Trennung mußte bald zu Streit zwiſchen beyden fuͤhren. Aber zu wie viel andern Uebeln lag nicht der Keim in dieſer, als Reſultat hoher Weisheit ſo geprie- ſenen, und bald den Toͤchterſtaaten aufgedrungenen, Conſtitution! In den Verhaͤltniſſen zum Auslande ward durch dieſe Neuerungen, bey der Fortdauer des revolutionairen Syſtems, nichts weſentliches gewonnen.
Einfuͤhrung der neuen Conſtitution, Inſtallirung des Di- rectoriums, und Eroͤffnung des geſetzgebenden Corps, nach Aufloͤſung des Nationalconvents, 28. Oct. 1795.
50. Der Frieden auf dem Continent ſchien aber jetzt nur noch von dem Frieden mit Oeſtreich abzuhaͤngen. Dieſen zu erzwingen, indem man in das Herz ſeiner Staaten eindrang, ward daher der Zweck des Directoriums, und drey Heere zu- gleich vom Oberrhein, Niederrhein und Italien
vor-
N n 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0601"n="563"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">1. Staatshaͤndel in Europa -- 1797.</hi></fw><lb/><p>49. Der Gang der innern Verhaͤltniſſe in<lb/>
Frankreich hatte unterdeß eine <hirendition="#g">neue Conſtitution</hi><lb/>
herbeygefuͤhrt; wodurch eine feſtere Ordnung der<lb/>
Dinge gegruͤndet werden ſollte. Einem <hirendition="#g">Directo-<lb/>
rio</hi> von 5 Mitgliedern ward die ausuͤbende Ge-<lb/>
walt uͤbertragen: waͤhrend die geſetzgebende durch<lb/>
eine in zwey Kammern getheilte Verſammlung,<lb/>
den <hirendition="#g">Rath der Alten</hi>, und <hirendition="#g">der</hi> 500, eine Art<lb/>
von Oberhaus und Unterhaus bildend, verwaltet<lb/>
werden ſollte. Schon dieſe gaͤnzliche Trennung<lb/>
mußte bald zu Streit zwiſchen beyden fuͤhren.<lb/>
Aber zu wie viel andern Uebeln lag nicht der Keim<lb/>
in dieſer, als Reſultat hoher Weisheit ſo geprie-<lb/>ſenen, und bald den Toͤchterſtaaten aufgedrungenen,<lb/>
Conſtitution! In den Verhaͤltniſſen zum Auslande<lb/>
ward durch dieſe Neuerungen, bey der Fortdauer<lb/>
des revolutionairen Syſtems, nichts weſentliches<lb/>
gewonnen.</p><lb/><p><hirendition="#et">Einfuͤhrung der neuen Conſtitution, Inſtallirung des Di-<lb/>
rectoriums, und Eroͤffnung des geſetzgebenden Corps, nach<lb/>
Aufloͤſung des Nationalconvents, 28. Oct. 1795.</hi></p><lb/><p>50. Der Frieden auf dem Continent ſchien<lb/>
aber jetzt nur noch von dem Frieden mit Oeſtreich<lb/>
abzuhaͤngen. Dieſen zu erzwingen, indem man in<lb/>
das Herz ſeiner Staaten eindrang, ward daher<lb/>
der Zweck des Directoriums, und drey Heere zu-<lb/>
gleich vom Oberrhein, Niederrhein und Italien<lb/><fwplace="bottom"type="sig">N n 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">vor-</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[563/0601]
1. Staatshaͤndel in Europa -- 1797.
49. Der Gang der innern Verhaͤltniſſe in
Frankreich hatte unterdeß eine neue Conſtitution
herbeygefuͤhrt; wodurch eine feſtere Ordnung der
Dinge gegruͤndet werden ſollte. Einem Directo-
rio von 5 Mitgliedern ward die ausuͤbende Ge-
walt uͤbertragen: waͤhrend die geſetzgebende durch
eine in zwey Kammern getheilte Verſammlung,
den Rath der Alten, und der 500, eine Art
von Oberhaus und Unterhaus bildend, verwaltet
werden ſollte. Schon dieſe gaͤnzliche Trennung
mußte bald zu Streit zwiſchen beyden fuͤhren.
Aber zu wie viel andern Uebeln lag nicht der Keim
in dieſer, als Reſultat hoher Weisheit ſo geprie-
ſenen, und bald den Toͤchterſtaaten aufgedrungenen,
Conſtitution! In den Verhaͤltniſſen zum Auslande
ward durch dieſe Neuerungen, bey der Fortdauer
des revolutionairen Syſtems, nichts weſentliches
gewonnen.
Einfuͤhrung der neuen Conſtitution, Inſtallirung des Di-
rectoriums, und Eroͤffnung des geſetzgebenden Corps, nach
Aufloͤſung des Nationalconvents, 28. Oct. 1795.
50. Der Frieden auf dem Continent ſchien
aber jetzt nur noch von dem Frieden mit Oeſtreich
abzuhaͤngen. Dieſen zu erzwingen, indem man in
das Herz ſeiner Staaten eindrang, ward daher
der Zweck des Directoriums, und drey Heere zu-
gleich vom Oberrhein, Niederrhein und Italien
vor-
N n 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 563. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/601>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.