nige Tage vor seinem Tode (27. Jul. 1540) erhielt Zapolya noch einen Sohn, den er zum Erben ernannte; dessen sich Solyman als Schutzherr, und, nach einem Siege über die Deut- schen, der Hauptstadt Ofen und fast ganz Ungerns bemäch- tigte. 2. Die Afrikanischen Raubstaaten, besonders Algier. Zweyter Afrikanischer Zug des Kaysers 1541, durch einen furchtbaren Sturm kurz nach der Landung gänzlich vereitelt.
15. Die verweigerte Belehnung mit Mailand bringt den König zum Entschluß eines vierten1542 bis 1544 Kriegs, den die Ermordung seiner Gesandten in Mayland zum Ausbruch bringt. Er ward von größe- rem Umfang, als einer der vorhergehenden; da es dem König nicht nur gelang, die Verbindungen mit dem Sultan und mit Venedig wieder anzuknüpfen; sondern auch den Herzog von Cleve, Dänemark und selbst Schweden (wiewohl letztere beyde ohne Folgen), mit hereinzuziehen; so wie dagegen der Kayser den König von England zu einem Bündniß und gemein- schaftlich mit ihm zu einem Einfall in Frankreich be- wegte; ohne daß doch, als der Friede zu Crespy ihn endigte, Einer von Allen die Zwecke durch den Krieg erreichte, die er sich vorgesetzt hatte.
Ermordung der beyden Bevollmächtigten von Franz I. an Venedig und die Pforte im Mayländischen am 3. Jul. 1541. Veränderung des französischen Kriegsplans zur Vertheidigung in Italien, und zum Angriff in den Niederlanden und in Roussil- lon, mit mehreren Armeen 1542 und 1543, ohne bleibende Fort- schritte. Bündniß zwischen Carl und Heinrich VIII., (der durch die angeknüpfte Familienverbindung zwischen Frankreich und
Schott-
D 2
B. 1. Riv. zw. Frankr. u. Span. 1515--1556.
nige Tage vor ſeinem Tode (27. Jul. 1540) erhielt Zapolya noch einen Sohn, den er zum Erben ernannte; deſſen ſich Solyman als Schutzherr, und, nach einem Siege uͤber die Deut- ſchen, der Hauptſtadt Ofen und faſt ganz Ungerns bemaͤch- tigte. 2. Die Afrikaniſchen Raubſtaaten, beſonders Algier. Zweyter Afrikaniſcher Zug des Kayſers 1541, durch einen furchtbaren Sturm kurz nach der Landung gaͤnzlich vereitelt.
15. Die verweigerte Belehnung mit Mailand bringt den Koͤnig zum Entſchluß eines vierten1542 bis 1544 Kriegs, den die Ermordung ſeiner Geſandten in Mayland zum Ausbruch bringt. Er ward von groͤße- rem Umfang, als einer der vorhergehenden; da es dem Koͤnig nicht nur gelang, die Verbindungen mit dem Sultan und mit Venedig wieder anzuknuͤpfen; ſondern auch den Herzog von Cleve, Daͤnemark und ſelbſt Schweden (wiewohl letztere beyde ohne Folgen), mit hereinzuziehen; ſo wie dagegen der Kayſer den Koͤnig von England zu einem Buͤndniß und gemein- ſchaftlich mit ihm zu einem Einfall in Frankreich be- wegte; ohne daß doch, als der Friede zu Creſpy ihn endigte, Einer von Allen die Zwecke durch den Krieg erreichte, die er ſich vorgeſetzt hatte.
Ermordung der beyden Bevollmaͤchtigten von Franz I. an Venedig und die Pforte im Maylaͤndiſchen am 3. Jul. 1541. Veraͤnderung des franzoͤſiſchen Kriegsplans zur Vertheidigung in Italien, und zum Angriff in den Niederlanden und in Rouſſil- lon, mit mehreren Armeen 1542 und 1543, ohne bleibende Fort- ſchritte. Buͤndniß zwiſchen Carl und Heinrich VIII., (der durch die angeknuͤpfte Familienverbindung zwiſchen Frankreich und
Schott-
D 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0089"n="51"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">B.</hi> 1. Riv. zw. Frankr. u. Span. 1515--1556.</hi></fw><lb/><hirendition="#et">nige Tage vor ſeinem Tode (27. Jul. 1540) erhielt Zapolya<lb/>
noch einen Sohn, den er zum Erben ernannte; deſſen ſich<lb/>
Solyman als Schutzherr, und, nach einem Siege uͤber die Deut-<lb/>ſchen, der Hauptſtadt Ofen und faſt ganz Ungerns bemaͤch-<lb/>
tigte. 2. Die Afrikaniſchen Raubſtaaten, beſonders Algier.<lb/><hirendition="#g">Zweyter Afrikaniſcher Zug</hi> des Kayſers 1541, durch<lb/>
einen furchtbaren Sturm kurz nach der Landung gaͤnzlich<lb/>
vereitelt.</hi></p><lb/><p>15. Die verweigerte Belehnung mit Mailand<lb/>
bringt den Koͤnig zum Entſchluß eines <hirendition="#g">vierten</hi><noteplace="right">1542<lb/>
bis<lb/>
1544</note><lb/>
Kriegs, den die Ermordung ſeiner Geſandten in<lb/>
Mayland zum Ausbruch bringt. Er ward von groͤße-<lb/>
rem Umfang, als einer der vorhergehenden; da es<lb/>
dem Koͤnig nicht nur gelang, die Verbindungen mit<lb/>
dem Sultan und mit Venedig wieder anzuknuͤpfen;<lb/>ſondern auch den Herzog von Cleve, Daͤnemark und<lb/>ſelbſt Schweden (wiewohl letztere beyde ohne Folgen),<lb/>
mit hereinzuziehen; ſo wie dagegen der Kayſer den<lb/>
Koͤnig von England zu einem Buͤndniß und gemein-<lb/>ſchaftlich mit ihm zu einem Einfall in Frankreich be-<lb/>
wegte; ohne daß doch, als der <hirendition="#g">Friede zu Creſpy</hi><lb/>
ihn endigte, Einer von Allen die Zwecke durch den<lb/>
Krieg erreichte, die er ſich vorgeſetzt hatte.</p><lb/><p><hirendition="#et">Ermordung der beyden Bevollmaͤchtigten von Franz <hirendition="#aq">I.</hi> an<lb/>
Venedig und die Pforte im Maylaͤndiſchen am 3. Jul. 1541.<lb/>
Veraͤnderung des franzoͤſiſchen Kriegsplans zur Vertheidigung<lb/>
in Italien, und zum Angriff in den Niederlanden und in Rouſſil-<lb/>
lon, mit mehreren Armeen 1542 und 1543, ohne bleibende Fort-<lb/>ſchritte. Buͤndniß zwiſchen Carl und Heinrich <hirendition="#aq">VIII.</hi>, (der durch<lb/>
die angeknuͤpfte Familienverbindung zwiſchen Frankreich und</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">D 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">Schott-</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[51/0089]
B. 1. Riv. zw. Frankr. u. Span. 1515--1556.
nige Tage vor ſeinem Tode (27. Jul. 1540) erhielt Zapolya
noch einen Sohn, den er zum Erben ernannte; deſſen ſich
Solyman als Schutzherr, und, nach einem Siege uͤber die Deut-
ſchen, der Hauptſtadt Ofen und faſt ganz Ungerns bemaͤch-
tigte. 2. Die Afrikaniſchen Raubſtaaten, beſonders Algier.
Zweyter Afrikaniſcher Zug des Kayſers 1541, durch
einen furchtbaren Sturm kurz nach der Landung gaͤnzlich
vereitelt.
15. Die verweigerte Belehnung mit Mailand
bringt den Koͤnig zum Entſchluß eines vierten
Kriegs, den die Ermordung ſeiner Geſandten in
Mayland zum Ausbruch bringt. Er ward von groͤße-
rem Umfang, als einer der vorhergehenden; da es
dem Koͤnig nicht nur gelang, die Verbindungen mit
dem Sultan und mit Venedig wieder anzuknuͤpfen;
ſondern auch den Herzog von Cleve, Daͤnemark und
ſelbſt Schweden (wiewohl letztere beyde ohne Folgen),
mit hereinzuziehen; ſo wie dagegen der Kayſer den
Koͤnig von England zu einem Buͤndniß und gemein-
ſchaftlich mit ihm zu einem Einfall in Frankreich be-
wegte; ohne daß doch, als der Friede zu Creſpy
ihn endigte, Einer von Allen die Zwecke durch den
Krieg erreichte, die er ſich vorgeſetzt hatte.
1542
bis
1544
Ermordung der beyden Bevollmaͤchtigten von Franz I. an
Venedig und die Pforte im Maylaͤndiſchen am 3. Jul. 1541.
Veraͤnderung des franzoͤſiſchen Kriegsplans zur Vertheidigung
in Italien, und zum Angriff in den Niederlanden und in Rouſſil-
lon, mit mehreren Armeen 1542 und 1543, ohne bleibende Fort-
ſchritte. Buͤndniß zwiſchen Carl und Heinrich VIII., (der durch
die angeknuͤpfte Familienverbindung zwiſchen Frankreich und
Schott-
D 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/89>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.