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Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

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§. 142. Völkerrecht im Zustand des Unfriedens.
übergehende Leistungen. Zu der ersteren Art allgemeineren Inhal-
tes gehören

Erstens: die Cartels wegen des Postverkehrs zwischen den
kämpfenden Staaten; wegen der Bezeichnung und Behandlung der
etwanigen Parlamentärs; wegen der Couriere und Pässe;
wegen des Gebrauchs oder Nichtgebrauchs gewisser Waffen; we-
gen der Behandlung der Kriegsgefangenen u. dergl. mehr.

Zweitens: etwanige Neutralitätsverträge, wodurch be-
stimmte Gebiete, Plätze und Personen eines Territoriums oder
ganze Categorien von Unterthanen 1 außerhalb des Kriegsstandes
gestellt werden, mit denselben Wirkungen, welche die Neutralität
überhaupt gewährt, es sei nun in jeder Hinsicht oder nur in ge-
wissen Beziehungen. 2

In naher Verwandtschaft steht damit die Ertheilung von
Sauvegardes (salva guardia), wenn einer feindlichen Person
oder Sache ein ausdrücklicher Freibrief gegen feindliche Behand-
lung von Seiten der Partei des Ertheilers oder ein lebendiger
Schutz durch Militairpersonen gegeben wird, in welchem Falle die
letztern, so lange sie sich selbst friedlich und ihrer Bestimmung ge-
mäß verhalten, bis zu ihrer Rückkehr zu den Ihrigen, sogar
von der Gegenpartei als unverletzbar geachtet werden müssen; 3
ferner
die Ertheilung eines sicheren Geleites für bestimmte Personen,
um einen ihnen sonst verbotenen oder gefährlichen Ort besuchen
zu können. 4

142. Specielle Kriegsverträge sind:

a) Die Contributionsverträge, welche mit feindlichen
Unterthanen abgeschlossen werden und wodurch dieselben die Zahlung
bestimmter Summen oder gewisse Lieferungen übernehmen; ferner die
Ausstellung von Schuldbekenntnissen Statt zu leistender baarer Zah-
lung. Verpflichtungen dieser Art eignen sich zwar zu einer Einkla-
gung bei den Gerichten des feindlichen Landes selbst nur in so

1 Moser, Vers. X, 154 f.
2 Beispiel: die Conventionen wegen der Küstenfischereien und Fischerböte
zwischen Frankreich und Großbritannien.
3 Gr. Engelbrecht de salva guardia. Jen. 1743. Vattel IV, §. 171. Mo-
ser Vers. IX, 2, 452 f.
4 Groot III, 21, §. 14 f. Vattel, §. 265 f.

§. 142. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens.
übergehende Leiſtungen. Zu der erſteren Art allgemeineren Inhal-
tes gehören

Erſtens: die Cartels wegen des Poſtverkehrs zwiſchen den
kämpfenden Staaten; wegen der Bezeichnung und Behandlung der
etwanigen Parlamentärs; wegen der Couriere und Päſſe;
wegen des Gebrauchs oder Nichtgebrauchs gewiſſer Waffen; we-
gen der Behandlung der Kriegsgefangenen u. dergl. mehr.

Zweitens: etwanige Neutralitätsverträge, wodurch be-
ſtimmte Gebiete, Plätze und Perſonen eines Territoriums oder
ganze Categorien von Unterthanen 1 außerhalb des Kriegsſtandes
geſtellt werden, mit denſelben Wirkungen, welche die Neutralität
überhaupt gewährt, es ſei nun in jeder Hinſicht oder nur in ge-
wiſſen Beziehungen. 2

In naher Verwandtſchaft ſteht damit die Ertheilung von
Sauvegardes (salva guardia), wenn einer feindlichen Perſon
oder Sache ein ausdrücklicher Freibrief gegen feindliche Behand-
lung von Seiten der Partei des Ertheilers oder ein lebendiger
Schutz durch Militairperſonen gegeben wird, in welchem Falle die
letztern, ſo lange ſie ſich ſelbſt friedlich und ihrer Beſtimmung ge-
mäß verhalten, bis zu ihrer Rückkehr zu den Ihrigen, ſogar
von der Gegenpartei als unverletzbar geachtet werden müſſen; 3
ferner
die Ertheilung eines ſicheren Geleites für beſtimmte Perſonen,
um einen ihnen ſonſt verbotenen oder gefährlichen Ort beſuchen
zu können. 4

142. Specielle Kriegsverträge ſind:

a) Die Contributionsverträge, welche mit feindlichen
Unterthanen abgeſchloſſen werden und wodurch dieſelben die Zahlung
beſtimmter Summen oder gewiſſe Lieferungen übernehmen; ferner die
Ausſtellung von Schuldbekenntniſſen Statt zu leiſtender baarer Zah-
lung. Verpflichtungen dieſer Art eignen ſich zwar zu einer Einkla-
gung bei den Gerichten des feindlichen Landes ſelbſt nur in ſo

1 Moſer, Verſ. X, 154 f.
2 Beiſpiel: die Conventionen wegen der Küſtenfiſchereien und Fiſcherböte
zwiſchen Frankreich und Großbritannien.
3 Gr. Engelbrecht de salva guardia. Jen. 1743. Vattel IV, §. 171. Mo-
ſer Verſ. IX, 2, 452 f.
4 Groot III, 21, §. 14 f. Vattel, §. 265 f.
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[239/0263] §. 142. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens. übergehende Leiſtungen. Zu der erſteren Art allgemeineren Inhal- tes gehören Erſtens: die Cartels wegen des Poſtverkehrs zwiſchen den kämpfenden Staaten; wegen der Bezeichnung und Behandlung der etwanigen Parlamentärs; wegen der Couriere und Päſſe; wegen des Gebrauchs oder Nichtgebrauchs gewiſſer Waffen; we- gen der Behandlung der Kriegsgefangenen u. dergl. mehr. Zweitens: etwanige Neutralitätsverträge, wodurch be- ſtimmte Gebiete, Plätze und Perſonen eines Territoriums oder ganze Categorien von Unterthanen 1 außerhalb des Kriegsſtandes geſtellt werden, mit denſelben Wirkungen, welche die Neutralität überhaupt gewährt, es ſei nun in jeder Hinſicht oder nur in ge- wiſſen Beziehungen. 2 In naher Verwandtſchaft ſteht damit die Ertheilung von Sauvegardes (salva guardia), wenn einer feindlichen Perſon oder Sache ein ausdrücklicher Freibrief gegen feindliche Behand- lung von Seiten der Partei des Ertheilers oder ein lebendiger Schutz durch Militairperſonen gegeben wird, in welchem Falle die letztern, ſo lange ſie ſich ſelbſt friedlich und ihrer Beſtimmung ge- mäß verhalten, bis zu ihrer Rückkehr zu den Ihrigen, ſogar von der Gegenpartei als unverletzbar geachtet werden müſſen; 3 ferner die Ertheilung eines ſicheren Geleites für beſtimmte Perſonen, um einen ihnen ſonſt verbotenen oder gefährlichen Ort beſuchen zu können. 4 142. Specielle Kriegsverträge ſind: a) Die Contributionsverträge, welche mit feindlichen Unterthanen abgeſchloſſen werden und wodurch dieſelben die Zahlung beſtimmter Summen oder gewiſſe Lieferungen übernehmen; ferner die Ausſtellung von Schuldbekenntniſſen Statt zu leiſtender baarer Zah- lung. Verpflichtungen dieſer Art eignen ſich zwar zu einer Einkla- gung bei den Gerichten des feindlichen Landes ſelbſt nur in ſo 1 Moſer, Verſ. X, 154 f. 2 Beiſpiel: die Conventionen wegen der Küſtenfiſchereien und Fiſcherböte zwiſchen Frankreich und Großbritannien. 3 Gr. Engelbrecht de salva guardia. Jen. 1743. Vattel IV, §. 171. Mo- ſer Verſ. IX, 2, 452 f. 4 Groot III, 21, §. 14 f. Vattel, §. 265 f.

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Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/263>, abgerufen am 27.11.2024.