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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Die Erscheinung.
wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen ist ihre Mannich-
faltigkeit auf den einfachen Unterschied reducirt.
Der bestimmte wesentliche Inhalt ist nemlich näher, nicht
nur bestimmt überhaupt, sondern als das Wesentliche der
Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und
sein anderes. In der Erscheinung hat jedes dieser
beyden sein Bestehen so in dem andern, daß es zugleich
nur in dessen Nichtbestehen ist. Dieser Widerspruch
hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich, ist die
Identität ihres beyderseitigen Bestehens, daß das
Gesetztseyn des einen auch das Gesetztseyn
des andern
ist. Sie machen Ein Bestehen aus, zu-
gleich als verschiedener, gegen einander gleichgülti-
ger Inhalt. In der wesentlichen Seite der Erscheinung
ist somit das Negative des unwesentlichen Inhalts,
sich aufzuheben, in die Identität zurükgegangen; er ist
ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das Aufge-
hobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des an-
dern
ist.

Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.

2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermitt-
lung des Erscheinenden. Die Erscheinung ist zunächst
die Existenz als die negative Vermittlung mit sich, so
daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbeste-
hen
, durch ein Anderes, und wieder durch das Nicht-
bestehen dieses Andern
mit sich vermittelt ist.
Darin ist enthalten erstens das blosse Scheinen und
das Verschwinden beyder, die unwesentliche Erscheinung;
zweytens auch das Bleiben oder das Gesetz; denn
jedes der beyden existirt in jenem Aufheben des an-
dern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist zugleich
das identische, positive Gesetztseyn beyder.

Diß

Die Erſcheinung.
wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen iſt ihre Mannich-
faltigkeit auf den einfachen Unterſchied reducirt.
Der beſtimmte weſentliche Inhalt iſt nemlich naͤher, nicht
nur beſtimmt uͤberhaupt, ſondern als das Weſentliche der
Erſcheinung die vollſtaͤndige Beſtimmtheit; eines und
ſein anderes. In der Erſcheinung hat jedes dieſer
beyden ſein Beſtehen ſo in dem andern, daß es zugleich
nur in deſſen Nichtbeſtehen iſt. Dieſer Widerſpruch
hebt ſich auf; und die Reflexion deſſelben in ſich, iſt die
Identitaͤt ihres beyderſeitigen Beſtehens, daß das
Geſetztſeyn des einen auch das Geſetztſeyn
des andern
iſt. Sie machen Ein Beſtehen aus, zu-
gleich als verſchiedener, gegen einander gleichguͤlti-
ger Inhalt. In der weſentlichen Seite der Erſcheinung
iſt ſomit das Negative des unweſentlichen Inhalts,
ſich aufzuheben, in die Identitaͤt zuruͤkgegangen; er iſt
ein gleichguͤltiges Beſtehen, welches nicht das Aufge-
hobenſeyn, ſondern vielmehr das Beſtehen des an-
dern
iſt.

Dieſe Einheit iſt das Geſetz der Erſcheinung.

2. Das Geſetz iſt alſo das Poſitive der Vermitt-
lung des Erſcheinenden. Die Erſcheinung iſt zunaͤchſt
die Exiſtenz als die negative Vermittlung mit ſich, ſo
daß das Exiſtirende durch ſein eigenes Nichtbeſte-
hen
, durch ein Anderes, und wieder durch das Nicht-
beſtehen dieſes Andern
mit ſich vermittelt iſt.
Darin iſt enthalten erſtens das bloſſe Scheinen und
das Verſchwinden beyder, die unweſentliche Erſcheinung;
zweytens auch das Bleiben oder das Geſetz; denn
jedes der beyden exiſtirt in jenem Aufheben des an-
dern; und ihr Geſetztſeyn als ihre Negativitaͤt iſt zugleich
das identiſche, poſitive Geſetztſeyn beyder.

Diß
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[171/0183] Die Erſcheinung. wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen iſt ihre Mannich- faltigkeit auf den einfachen Unterſchied reducirt. Der beſtimmte weſentliche Inhalt iſt nemlich naͤher, nicht nur beſtimmt uͤberhaupt, ſondern als das Weſentliche der Erſcheinung die vollſtaͤndige Beſtimmtheit; eines und ſein anderes. In der Erſcheinung hat jedes dieſer beyden ſein Beſtehen ſo in dem andern, daß es zugleich nur in deſſen Nichtbeſtehen iſt. Dieſer Widerſpruch hebt ſich auf; und die Reflexion deſſelben in ſich, iſt die Identitaͤt ihres beyderſeitigen Beſtehens, daß das Geſetztſeyn des einen auch das Geſetztſeyn des andern iſt. Sie machen Ein Beſtehen aus, zu- gleich als verſchiedener, gegen einander gleichguͤlti- ger Inhalt. In der weſentlichen Seite der Erſcheinung iſt ſomit das Negative des unweſentlichen Inhalts, ſich aufzuheben, in die Identitaͤt zuruͤkgegangen; er iſt ein gleichguͤltiges Beſtehen, welches nicht das Aufge- hobenſeyn, ſondern vielmehr das Beſtehen des an- dern iſt. Dieſe Einheit iſt das Geſetz der Erſcheinung. 2. Das Geſetz iſt alſo das Poſitive der Vermitt- lung des Erſcheinenden. Die Erſcheinung iſt zunaͤchſt die Exiſtenz als die negative Vermittlung mit ſich, ſo daß das Exiſtirende durch ſein eigenes Nichtbeſte- hen, durch ein Anderes, und wieder durch das Nicht- beſtehen dieſes Andern mit ſich vermittelt iſt. Darin iſt enthalten erſtens das bloſſe Scheinen und das Verſchwinden beyder, die unweſentliche Erſcheinung; zweytens auch das Bleiben oder das Geſetz; denn jedes der beyden exiſtirt in jenem Aufheben des an- dern; und ihr Geſetztſeyn als ihre Negativitaͤt iſt zugleich das identiſche, poſitive Geſetztſeyn beyder. Diß

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/183>, abgerufen am 13.05.2024.