Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.Zweytes Buch. I. Abschnitt. Besondere darunter subsumirt, bestimmend. Ist abernur das Besondere gegeben, wozu sie das Allge- meine finden soll, so ist die Urtheilskraft bloß re- flectirend. Die Reflexion ist somit hier gleichfalls das Hinausgehen über ein Unmittelbares zum Allgemeinen. Das Unmittelbare wird theils erst durch diese Beziehung desselben auf sein Allgemeines bestimmt als Besonders; für sich ist es nur ein Einzelnes, oder ein unmittelbares Seyendes. Theils aber ist das, worauf es bezogen wird, sein Allgemeines, seine Regel, Princip, Gesetz; überhaupt das in sich reflectirte, sich auf sich selbst be- ziehende, das Wesen oder das Wesentliche. Es ist aber hier nicht, weder von der Reflexion des Die äusserliche Reflexion war auch gemeynt, wenn neuern
Zweytes Buch. I. Abſchnitt. Beſondere darunter ſubſumirt, beſtimmend. Iſt abernur das Beſondere gegeben, wozu ſie das Allge- meine finden ſoll, ſo iſt die Urtheilskraft bloß re- flectirend. Die Reflexion iſt ſomit hier gleichfalls das Hinausgehen uͤber ein Unmittelbares zum Allgemeinen. Das Unmittelbare wird theils erſt durch dieſe Beziehung deſſelben auf ſein Allgemeines beſtimmt als Beſonders; fuͤr ſich iſt es nur ein Einzelnes, oder ein unmittelbares Seyendes. Theils aber iſt das, worauf es bezogen wird, ſein Allgemeines, ſeine Regel, Princip, Geſetz; uͤberhaupt das in ſich reflectirte, ſich auf ſich ſelbſt be- ziehende, das Weſen oder das Weſentliche. Es iſt aber hier nicht, weder von der Reflexion des Die aͤuſſerliche Reflexion war auch gemeynt, wenn neuern
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Zweytes Buch. I. Abſchnitt.
Beſondere darunter ſubſumirt, beſtimmend. Iſt aber
nur das Beſondere gegeben, wozu ſie das Allge-
meine finden ſoll, ſo iſt die Urtheilskraft bloß re-
flectirend. Die Reflexion iſt ſomit hier gleichfalls das
Hinausgehen uͤber ein Unmittelbares zum Allgemeinen.
Das Unmittelbare wird theils erſt durch dieſe Beziehung
deſſelben auf ſein Allgemeines beſtimmt als Beſonders;
fuͤr ſich iſt es nur ein Einzelnes, oder ein unmittelbares
Seyendes. Theils aber iſt das, worauf es bezogen
wird, ſein Allgemeines, ſeine Regel, Princip, Geſetz;
uͤberhaupt das in ſich reflectirte, ſich auf ſich ſelbſt be-
ziehende, das Weſen oder das Weſentliche.
Es iſt aber hier nicht, weder von der Reflexion des
Bewußtſeyns, noch von der beſtimmtern Reflexion des
Verſtandes, die das Beſondere und Allgemeine zu ihren
Beſtimmungen hat, ſondern von der Reflexion uͤberhaupt
die Rede. Jene Reflexion, der Kant das Aufſuchen des
Allgemeinen zum gegebenen Beſondern zuſchreibt, iſt,
wie erhellt, gleichfalls nur die aͤuſſere Reflexion, die
ſich auf das Unmittelbare als auf ein gegebenes bezieht.
— Aber es liegt darin auch der Begriff der abſoluten
Reflexion; denn das Allgemeine, das Princip oder Re-
gel und Geſetz, zu dem ſie in ihrem Beſtimmen fortgeht,
gilt als das Weſen jenes Unmittelbaren, von dem ange-
fangen wird, ſomit dieſes als ein Nichtiges, und die
Ruͤckkehr aus demſelben, das Beſtimmen der Reflexion,
erſt als das Setzen des Unmittelbaren nach ſeinem wahr-
haften Seyn; alſo das was die Reflexion an ihm thut
und die Beſtimmungen, die von ihr herkommen, nicht
als ein jenem Unmittelbaren aͤuſſerliches, ſondern als
deſſen eigentliches Seyn.
Die aͤuſſerliche Reflexion war auch gemeynt, wenn
der Reflexion uͤberhaupt, wie es eine Zeitlang Ton in der
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