Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.II. Kapitel. Das Urtheil. der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmungist an ihr selbst ein allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere continuirendes. Umgekehrt ist die Bezie- hung des Urtheils dieselbe Bestimmung als die Extre- me haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Continuation derselben in einander; insofern diese un- terschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr. Der oben angegebene Uebergang von der Form der wer-
II. Kapitel. Das Urtheil. der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmungiſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre andere continuirendes. Umgekehrt iſt die Bezie- hung des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre- me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un- terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr. Der oben angegebene Uebergang von der Form der wer-
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II. Kapitel. Das Urtheil.
der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmung
iſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre
andere continuirendes. Umgekehrt iſt die Bezie-
hung des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre-
me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und
Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un-
terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr.
Der oben angegebene Uebergang von der Form der
Beziehung zur Form der Beſtimmung macht die
unmittelbare Conſequenz aus, daß das nicht
der Copula eben ſo ſehr zum Praͤdicate geſchlagen, und
daſſelbe als das Nicht-allgemeine beſtimmt werden
muß. Das Nichtallgemeine aber iſt durch eine eben ſo
unmittelbare Conſequenz das Beſondere. — Wird das
Negative nach der ganz abſtracten Beſtimmung des
unmittelbaren Nichtſeyns feſtgehalten, ſo iſt das Praͤ-
dicat nur das ganz unbeſtimmte Nichtallgemeine.
Von dieſer Beſtimmung wird ſonſt in der Logik bey den
contradictoriſchen Begriffen gehandelt, und als
etwas wichtiges eingeſchaͤrft, daß beym Negativen
eines Begriffs nur am Negativen feſtgehalten, und es als
der bloß unbeſtimmte Umfang des Andern des
poſitiven Begriffs genommen werden ſoll. So waͤre
das bloſſe Nicht-weiſſe, eben ſo wohl das Rothe,
Gelbe, Blaue ꝛc. als das Schwarze. Das Weiße aber
als ſolches iſt die begriffsloſe Beſtimmung der
Anſchauung; das Nicht des Weiſſen iſt dann das eben
ſo begriffloſe Nichtſeyn, welche Abſtraction ganz zu
Anfang der Logik betrachtet, und als deren naͤchſte Wahr-
heit das Werden erkannt worden iſt. Wenn bey
Betrachtung der Urtheilsbeſtimmungen ſolcher begriffloſe
Inhalt aus der Anſchauung und Vorſtellung als Beyſpiel
gebraucht, und die Beſtimmungen des Seyns und die
der Reflexion fuͤr Urtheilsbeſtimmungen genommen
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