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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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II. Kapitel. Das Urtheil.
der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmung
ist an ihr selbst ein allgemeines, gesetzt als sich in ihre
andere continuirendes. Umgekehrt ist die Bezie-
hung
des Urtheils dieselbe Bestimmung als die Extre-
me haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und
Continuation derselben in einander; insofern diese un-
terschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.

Der oben angegebene Uebergang von der Form der
Beziehung zur Form der Bestimmung macht die
unmittelbare Consequenz aus, daß das nicht
der Copula eben so sehr zum Prädicate geschlagen, und
dasselbe als das Nicht-allgemeine bestimmt werden
muß. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine eben so
unmittelbare Consequenz das Besondere. -- Wird das
Negative nach der ganz abstracten Bestimmung des
unmittelbaren Nichtseyns festgehalten, so ist das Prä-
dicat nur das ganz unbestimmte Nichtallgemeine.
Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bey den
contradictorischen Begriffen gehandelt, und als
etwas wichtiges eingeschärft, daß beym Negativen
eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als
der bloß unbestimmte Umfang des Andern des
positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre
das blosse Nicht-weisse, eben so wohl das Rothe,
Gelbe, Blaue etc. als das Schwarze. Das Weiße aber
als solches ist die begriffslose Bestimmung der
Anschauung; das Nicht des Weissen ist dann das eben
so begrifflose Nichtseyn, welche Abstraction ganz zu
Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahr-
heit das Werden erkannt worden ist. Wenn bey
Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher begrifflose
Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beyspiel
gebraucht, und die Bestimmungen des Seyns und die
der Reflexion für Urtheilsbestimmungen genommen

wer-

II. Kapitel. Das Urtheil.
der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmung
iſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre
andere continuirendes. Umgekehrt iſt die Bezie-
hung
des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre-
me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und
Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un-
terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr.

Der oben angegebene Uebergang von der Form der
Beziehung zur Form der Beſtimmung macht die
unmittelbare Conſequenz aus, daß das nicht
der Copula eben ſo ſehr zum Praͤdicate geſchlagen, und
daſſelbe als das Nicht-allgemeine beſtimmt werden
muß. Das Nichtallgemeine aber iſt durch eine eben ſo
unmittelbare Conſequenz das Beſondere. — Wird das
Negative nach der ganz abſtracten Beſtimmung des
unmittelbaren Nichtſeyns feſtgehalten, ſo iſt das Praͤ-
dicat nur das ganz unbeſtimmte Nichtallgemeine.
Von dieſer Beſtimmung wird ſonſt in der Logik bey den
contradictoriſchen Begriffen gehandelt, und als
etwas wichtiges eingeſchaͤrft, daß beym Negativen
eines Begriffs nur am Negativen feſtgehalten, und es als
der bloß unbeſtimmte Umfang des Andern des
poſitiven Begriffs genommen werden ſoll. So waͤre
das bloſſe Nicht-weiſſe, eben ſo wohl das Rothe,
Gelbe, Blaue ꝛc. als das Schwarze. Das Weiße aber
als ſolches iſt die begriffsloſe Beſtimmung der
Anſchauung; das Nicht des Weiſſen iſt dann das eben
ſo begriffloſe Nichtſeyn, welche Abſtraction ganz zu
Anfang der Logik betrachtet, und als deren naͤchſte Wahr-
heit das Werden erkannt worden iſt. Wenn bey
Betrachtung der Urtheilsbeſtimmungen ſolcher begriffloſe
Inhalt aus der Anſchauung und Vorſtellung als Beyſpiel
gebraucht, und die Beſtimmungen des Seyns und die
der Reflexion fuͤr Urtheilsbeſtimmungen genommen

wer-
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[93/0111] II. Kapitel. Das Urtheil. der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmung iſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre andere continuirendes. Umgekehrt iſt die Bezie- hung des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre- me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un- terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr. Der oben angegebene Uebergang von der Form der Beziehung zur Form der Beſtimmung macht die unmittelbare Conſequenz aus, daß das nicht der Copula eben ſo ſehr zum Praͤdicate geſchlagen, und daſſelbe als das Nicht-allgemeine beſtimmt werden muß. Das Nichtallgemeine aber iſt durch eine eben ſo unmittelbare Conſequenz das Beſondere. — Wird das Negative nach der ganz abſtracten Beſtimmung des unmittelbaren Nichtſeyns feſtgehalten, ſo iſt das Praͤ- dicat nur das ganz unbeſtimmte Nichtallgemeine. Von dieſer Beſtimmung wird ſonſt in der Logik bey den contradictoriſchen Begriffen gehandelt, und als etwas wichtiges eingeſchaͤrft, daß beym Negativen eines Begriffs nur am Negativen feſtgehalten, und es als der bloß unbeſtimmte Umfang des Andern des poſitiven Begriffs genommen werden ſoll. So waͤre das bloſſe Nicht-weiſſe, eben ſo wohl das Rothe, Gelbe, Blaue ꝛc. als das Schwarze. Das Weiße aber als ſolches iſt die begriffsloſe Beſtimmung der Anſchauung; das Nicht des Weiſſen iſt dann das eben ſo begriffloſe Nichtſeyn, welche Abſtraction ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren naͤchſte Wahr- heit das Werden erkannt worden iſt. Wenn bey Betrachtung der Urtheilsbeſtimmungen ſolcher begriffloſe Inhalt aus der Anſchauung und Vorſtellung als Beyſpiel gebraucht, und die Beſtimmungen des Seyns und die der Reflexion fuͤr Urtheilsbeſtimmungen genommen wer-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/111>, abgerufen am 21.11.2024.