Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.II. Kapitel. Das Erkennen. nommenen Material, und sind unmittelbare Voraussetzun-gen; erst die Verknüpfung und Verwicklung jener sub- jectiven Bestimmungen mit dieser eigenthümlichen Natur ihres Bodens, in welchen sie eingetragen worden, bringt synthetische Verhältnisse und Gesetze hervor. -- Bey den Zahlbestimmungen, da ihnen das einfache Princip des Eins zu Grunde liegt, ist die Verknüpfung und weitere Bestimmung ganz nur ein Gesetztes, die Bestimmungen hingegen im Raume, der für sich ein continuirliches Aussereinander ist, verlauffen sich noch weiter, und haben eine von ihrem Begriffe verschiedene Realität, die aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehört. Drittens aber sieht es mit den Definitionen und
II. Kapitel. Das Erkennen. nommenen Material, und ſind unmittelbare Vorausſetzun-gen; erſt die Verknuͤpfung und Verwicklung jener ſub- jectiven Beſtimmungen mit dieſer eigenthuͤmlichen Natur ihres Bodens, in welchen ſie eingetragen worden, bringt ſynthetiſche Verhaͤltniſſe und Geſetze hervor. — Bey den Zahlbeſtimmungen, da ihnen das einfache Princip des Eins zu Grunde liegt, iſt die Verknuͤpfung und weitere Beſtimmung ganz nur ein Geſetztes, die Beſtimmungen hingegen im Raume, der fuͤr ſich ein continuirliches Auſſereinander iſt, verlauffen ſich noch weiter, und haben eine von ihrem Begriffe verſchiedene Realitaͤt, die aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehoͤrt. Drittens aber ſieht es mit den Definitionen und
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0349" n="331"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">II.</hi><hi rendition="#g">Kapitel. Das Erkennen</hi>.</fw><lb/> nommenen Material, und ſind unmittelbare Vorausſetzun-<lb/> gen; erſt die Verknuͤpfung und Verwicklung jener ſub-<lb/> jectiven Beſtimmungen mit dieſer eigenthuͤmlichen Natur<lb/> ihres Bodens, in welchen ſie eingetragen worden, bringt<lb/> ſynthetiſche Verhaͤltniſſe und Geſetze hervor. — Bey den<lb/> Zahlbeſtimmungen, da ihnen das einfache Princip des<lb/><hi rendition="#g">Eins</hi> zu Grunde liegt, iſt die Verknuͤpfung und weitere<lb/> Beſtimmung ganz nur ein Geſetztes, die Beſtimmungen<lb/> hingegen im Raume, der fuͤr ſich ein continuirliches<lb/><hi rendition="#g">Auſſereinander</hi> iſt, verlauffen ſich noch weiter, und<lb/> haben eine von ihrem Begriffe verſchiedene Realitaͤt, die<lb/> aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehoͤrt.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Drittens</hi> aber ſieht es mit den Definitionen<lb/><hi rendition="#g">concreter</hi> Objecte der Natur ſowohl als auch des<lb/> Geiſtes ganz anders aus. Solche Gegenſtaͤnde ſind<lb/> uͤberhaupt fuͤr die Vorſtellung <hi rendition="#g">Dinge von vielen Ei-<lb/> genſchaften</hi>. Es kommt hier zunaͤchſt darauf an<lb/> aufzufaſſen, was ihre naͤchſte Gattung, und dann was<lb/> ihre ſpecifiſche Differenz iſt. Es iſt daher zu beſtim-<lb/> men, welche der vielen Eigenſchaften, dem Gegenſtande<lb/> als Gattung, und welche ihm als Art zukomme, ferner<lb/> welche unter dieſen Eigenſchaften die weſentliche ſey;<lb/> und zu dem letztern gehoͤrt, zu erkennen, in welchem Zu-<lb/> ſammenhange ſie mit einander ſtehen, ob die eine ſchon<lb/> mit der andern geſetzt ſey. Dafuͤr aber iſt kein ande-<lb/> res Kriterium noch vorhanden, als das <hi rendition="#g">Daſeyn</hi><lb/> ſelbſt. — Die Weſentlichkeit der Eigenſchaft iſt fuͤr die<lb/> Definition, worin ſie als einfache, unentwickelte Be-<lb/> ſtimmtheit geſetzt ſeyn ſoll, ihre Allgemeinheit. Dieſe<lb/> aber iſt im Daſeyn die bloß empiriſche; — Allgemein-<lb/> heit in der Zeit, ob die Eigenſchaft dauernd iſt, waͤh-<lb/> rend die andern ſich als vergaͤnglich in dem Beſtehen<lb/> des Ganzen zeigen; — oder eine Allgemeinheit, die aus<lb/> Vergleichung mit andern concreten Ganzen hervorgeht,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">und</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [331/0349]
II. Kapitel. Das Erkennen.
nommenen Material, und ſind unmittelbare Vorausſetzun-
gen; erſt die Verknuͤpfung und Verwicklung jener ſub-
jectiven Beſtimmungen mit dieſer eigenthuͤmlichen Natur
ihres Bodens, in welchen ſie eingetragen worden, bringt
ſynthetiſche Verhaͤltniſſe und Geſetze hervor. — Bey den
Zahlbeſtimmungen, da ihnen das einfache Princip des
Eins zu Grunde liegt, iſt die Verknuͤpfung und weitere
Beſtimmung ganz nur ein Geſetztes, die Beſtimmungen
hingegen im Raume, der fuͤr ſich ein continuirliches
Auſſereinander iſt, verlauffen ſich noch weiter, und
haben eine von ihrem Begriffe verſchiedene Realitaͤt, die
aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehoͤrt.
Drittens aber ſieht es mit den Definitionen
concreter Objecte der Natur ſowohl als auch des
Geiſtes ganz anders aus. Solche Gegenſtaͤnde ſind
uͤberhaupt fuͤr die Vorſtellung Dinge von vielen Ei-
genſchaften. Es kommt hier zunaͤchſt darauf an
aufzufaſſen, was ihre naͤchſte Gattung, und dann was
ihre ſpecifiſche Differenz iſt. Es iſt daher zu beſtim-
men, welche der vielen Eigenſchaften, dem Gegenſtande
als Gattung, und welche ihm als Art zukomme, ferner
welche unter dieſen Eigenſchaften die weſentliche ſey;
und zu dem letztern gehoͤrt, zu erkennen, in welchem Zu-
ſammenhange ſie mit einander ſtehen, ob die eine ſchon
mit der andern geſetzt ſey. Dafuͤr aber iſt kein ande-
res Kriterium noch vorhanden, als das Daſeyn
ſelbſt. — Die Weſentlichkeit der Eigenſchaft iſt fuͤr die
Definition, worin ſie als einfache, unentwickelte Be-
ſtimmtheit geſetzt ſeyn ſoll, ihre Allgemeinheit. Dieſe
aber iſt im Daſeyn die bloß empiriſche; — Allgemein-
heit in der Zeit, ob die Eigenſchaft dauernd iſt, waͤh-
rend die andern ſich als vergaͤnglich in dem Beſtehen
des Ganzen zeigen; — oder eine Allgemeinheit, die aus
Vergleichung mit andern concreten Ganzen hervorgeht,
und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |