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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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II. Kapitel. Das Erkennen.
nommenen Material, und sind unmittelbare Voraussetzun-
gen; erst die Verknüpfung und Verwicklung jener sub-
jectiven Bestimmungen mit dieser eigenthümlichen Natur
ihres Bodens, in welchen sie eingetragen worden, bringt
synthetische Verhältnisse und Gesetze hervor. -- Bey den
Zahlbestimmungen, da ihnen das einfache Princip des
Eins zu Grunde liegt, ist die Verknüpfung und weitere
Bestimmung ganz nur ein Gesetztes, die Bestimmungen
hingegen im Raume, der für sich ein continuirliches
Aussereinander ist, verlauffen sich noch weiter, und
haben eine von ihrem Begriffe verschiedene Realität, die
aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehört.

Drittens aber sieht es mit den Definitionen
concreter Objecte der Natur sowohl als auch des
Geistes ganz anders aus. Solche Gegenstände sind
überhaupt für die Vorstellung Dinge von vielen Ei-
genschaften
. Es kommt hier zunächst darauf an
aufzufassen, was ihre nächste Gattung, und dann was
ihre specifische Differenz ist. Es ist daher zu bestim-
men, welche der vielen Eigenschaften, dem Gegenstande
als Gattung, und welche ihm als Art zukomme, ferner
welche unter diesen Eigenschaften die wesentliche sey;
und zu dem letztern gehört, zu erkennen, in welchem Zu-
sammenhange sie mit einander stehen, ob die eine schon
mit der andern gesetzt sey. Dafür aber ist kein ande-
res Kriterium noch vorhanden, als das Daseyn
selbst. -- Die Wesentlichkeit der Eigenschaft ist für die
Definition, worin sie als einfache, unentwickelte Be-
stimmtheit gesetzt seyn soll, ihre Allgemeinheit. Diese
aber ist im Daseyn die bloß empirische; -- Allgemein-
heit in der Zeit, ob die Eigenschaft dauernd ist, wäh-
rend die andern sich als vergänglich in dem Bestehen
des Ganzen zeigen; -- oder eine Allgemeinheit, die aus
Vergleichung mit andern concreten Ganzen hervorgeht,

und

II. Kapitel. Das Erkennen.
nommenen Material, und ſind unmittelbare Vorausſetzun-
gen; erſt die Verknuͤpfung und Verwicklung jener ſub-
jectiven Beſtimmungen mit dieſer eigenthuͤmlichen Natur
ihres Bodens, in welchen ſie eingetragen worden, bringt
ſynthetiſche Verhaͤltniſſe und Geſetze hervor. — Bey den
Zahlbeſtimmungen, da ihnen das einfache Princip des
Eins zu Grunde liegt, iſt die Verknuͤpfung und weitere
Beſtimmung ganz nur ein Geſetztes, die Beſtimmungen
hingegen im Raume, der fuͤr ſich ein continuirliches
Auſſereinander iſt, verlauffen ſich noch weiter, und
haben eine von ihrem Begriffe verſchiedene Realitaͤt, die
aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehoͤrt.

Drittens aber ſieht es mit den Definitionen
concreter Objecte der Natur ſowohl als auch des
Geiſtes ganz anders aus. Solche Gegenſtaͤnde ſind
uͤberhaupt fuͤr die Vorſtellung Dinge von vielen Ei-
genſchaften
. Es kommt hier zunaͤchſt darauf an
aufzufaſſen, was ihre naͤchſte Gattung, und dann was
ihre ſpecifiſche Differenz iſt. Es iſt daher zu beſtim-
men, welche der vielen Eigenſchaften, dem Gegenſtande
als Gattung, und welche ihm als Art zukomme, ferner
welche unter dieſen Eigenſchaften die weſentliche ſey;
und zu dem letztern gehoͤrt, zu erkennen, in welchem Zu-
ſammenhange ſie mit einander ſtehen, ob die eine ſchon
mit der andern geſetzt ſey. Dafuͤr aber iſt kein ande-
res Kriterium noch vorhanden, als das Daſeyn
ſelbſt. — Die Weſentlichkeit der Eigenſchaft iſt fuͤr die
Definition, worin ſie als einfache, unentwickelte Be-
ſtimmtheit geſetzt ſeyn ſoll, ihre Allgemeinheit. Dieſe
aber iſt im Daſeyn die bloß empiriſche; — Allgemein-
heit in der Zeit, ob die Eigenſchaft dauernd iſt, waͤh-
rend die andern ſich als vergaͤnglich in dem Beſtehen
des Ganzen zeigen; — oder eine Allgemeinheit, die aus
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und
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[331/0349] II. Kapitel. Das Erkennen. nommenen Material, und ſind unmittelbare Vorausſetzun- gen; erſt die Verknuͤpfung und Verwicklung jener ſub- jectiven Beſtimmungen mit dieſer eigenthuͤmlichen Natur ihres Bodens, in welchen ſie eingetragen worden, bringt ſynthetiſche Verhaͤltniſſe und Geſetze hervor. — Bey den Zahlbeſtimmungen, da ihnen das einfache Princip des Eins zu Grunde liegt, iſt die Verknuͤpfung und weitere Beſtimmung ganz nur ein Geſetztes, die Beſtimmungen hingegen im Raume, der fuͤr ſich ein continuirliches Auſſereinander iſt, verlauffen ſich noch weiter, und haben eine von ihrem Begriffe verſchiedene Realitaͤt, die aber nicht mehr zur unmittelbaren Definition gehoͤrt. Drittens aber ſieht es mit den Definitionen concreter Objecte der Natur ſowohl als auch des Geiſtes ganz anders aus. Solche Gegenſtaͤnde ſind uͤberhaupt fuͤr die Vorſtellung Dinge von vielen Ei- genſchaften. Es kommt hier zunaͤchſt darauf an aufzufaſſen, was ihre naͤchſte Gattung, und dann was ihre ſpecifiſche Differenz iſt. Es iſt daher zu beſtim- men, welche der vielen Eigenſchaften, dem Gegenſtande als Gattung, und welche ihm als Art zukomme, ferner welche unter dieſen Eigenſchaften die weſentliche ſey; und zu dem letztern gehoͤrt, zu erkennen, in welchem Zu- ſammenhange ſie mit einander ſtehen, ob die eine ſchon mit der andern geſetzt ſey. Dafuͤr aber iſt kein ande- res Kriterium noch vorhanden, als das Daſeyn ſelbſt. — Die Weſentlichkeit der Eigenſchaft iſt fuͤr die Definition, worin ſie als einfache, unentwickelte Be- ſtimmtheit geſetzt ſeyn ſoll, ihre Allgemeinheit. Dieſe aber iſt im Daſeyn die bloß empiriſche; — Allgemein- heit in der Zeit, ob die Eigenſchaft dauernd iſt, waͤh- rend die andern ſich als vergaͤnglich in dem Beſtehen des Ganzen zeigen; — oder eine Allgemeinheit, die aus Vergleichung mit andern concreten Ganzen hervorgeht, und

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/349>, abgerufen am 22.11.2024.