willen ist die Individualität reine Form der Sub- stanz, die der Inhalt ist, und das Thun ist das Ueber- gehen aus dem Gedanken in die Wirklichkeit, nur als die Bewegung eines wesenlosen Gegensatzes, des- sen Momente keine besondern von einander verschie- denen Inhalt und Wesenheit haben. Das absolute Recht des sittlichen Bewusstseyns ist daher, dass die That, die Gestalt seiner Wirklichkeit, nichts anders sey, als es weiss.
Aber das sittliche Wesen hat sich selbst in zwey Gesetze gespalten, und das Bewusstseyn als unent- zweytes Verhalten zum Gesetze, ist nur Einem zu- getheilt. Wie diss einfache Bewusstseyn auf dem ab- soluten Rechte besteht, dass ihm als sittlichem das Wesen erschienen sey, wie es an sich ist, so besteht dieses Wesen auf dem Rechte seiner Realität, oder darauf gedoppeltes zu seyn. Diss Recht des Wesens steht aber zugleich dem Selbstbewusstseyn nicht ge- genüber, dass es irgendwo anders wäre, sondern e[s] ist das eigne Wesen des Selbstbewusstseyns; es hat darin allein sein Daseyn und seine Macht, und sein Gegensatz ist die That des letztern. Denn dieses, eben indem es sich als Selbst ist und zur That schrei- tet, erhebt sich aus der einfachen Unmittelbarkeit und setzt selbst die Entzweyung. Es gibt durch die That die Bestimmtheit der Sittlichkeit auf, die einfache Gewissheit der unmittelbaren Wahrheit zu seyn, und setzt die Trennung seiner selbst, in sich als das Thätige und in die gegenüberstehende für es negative
willen ist die Individualität reine Form der Sub- stanz, die der Inhalt ist, und das Thun ist das Ueber- gehen aus dem Gedanken in die Wirklichkeit, nur als die Bewegung eines wesenlosen Gegensatzes, des- sen Momente keine besondern von einander verschie- denen Inhalt und Wesenheit haben. Das absolute Recht des sittlichen Bewuſstseyns ist daher, daſs die That, die Gestalt seiner Wirklichkeit, nichts anders sey, als es weiſs.
Aber das sittliche Wesen hat sich selbst in zwey Gesetze gespalten, und das Bewuſstseyn als unent- zweytes Verhalten zum Gesetze, ist nur Einem zu- getheilt. Wie diſs einfache Bewuſstseyn auf dem ab- soluten Rechte besteht, daſs ihm als sittlichem das Wesen erschienen sey, wie es an sich ist, so besteht dieses Wesen auf dem Rechte seiner Realität, oder darauf gedoppeltes zu seyn. Diſs Recht des Wesens steht aber zugleich dem Selbstbewuſstseyn nicht ge- genüber, daſs es irgendwo anders wäre, sondern e[s] ist das eigne Wesen des Selbstbewuſstseyns; es hat darin allein sein Daseyn und seine Macht, und sein Gegensatz ist die That des letztern. Denn dieses, eben indem es sich als Selbst ist und zur That schrei- tet, erhebt sich aus der einfachen Unmittelbarkeit und setzt selbst die Entzweyung. Es gibt durch die That die Bestimmtheit der Sittlichkeit auf, die einfache Gewiſsheit der unmittelbaren Wahrheit zu seyn, und setzt die Trennung seiner selbst, in sich als das Thätige und in die gegenüberstehende für es negative
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willen ist die Individualität reine Form der Sub-
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denen Inhalt und Wesenheit haben. Das absolute
Recht des sittlichen Bewuſstseyns ist daher, daſs die
That, die Gestalt seiner Wirklichkeit, nichts anders
sey, als es weiſs.
Aber das sittliche Wesen hat sich selbst in zwey
Gesetze gespalten, und das Bewuſstseyn als unent-
zweytes Verhalten zum Gesetze, ist nur Einem zu-
getheilt. Wie diſs einfache Bewuſstseyn auf dem ab-
soluten Rechte besteht, daſs ihm als sittlichem das
Wesen erschienen sey, wie es an sich ist, so besteht
dieses Wesen auf dem Rechte seiner Realität, oder
darauf gedoppeltes zu seyn. Diſs Recht des Wesens
steht aber zugleich dem Selbstbewuſstseyn nicht ge-
genüber, daſs es irgendwo anders wäre, sondern es
ist das eigne Wesen des Selbstbewuſstseyns; es hat
darin allein sein Daseyn und seine Macht, und sein
Gegensatz ist die That des letztern. Denn dieses,
eben indem es sich als Selbst ist und zur That schrei-
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setzt selbst die Entzweyung. Es gibt durch die That
die Bestimmtheit der Sittlichkeit auf, die einfache
Gewiſsheit der unmittelbaren Wahrheit zu seyn,
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/517>, abgerufen am 22.11.2024.
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