Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842.

Bild:
<< vorherige Seite

berzeugung des Verfassers, unmaassgeblich für
Andere, ausdrücken.

Der vorige König, als er das Grundgesetz
von 1833 publicirte, hatte auf dasselbe den
Diensteid der Beamten ausgedehnt. Wäre diese
Ausdehnung unterblieben: nichts desto weniger
würden die Beamten verpflichtet gewesen seyn,
sich derjenigen Form anzuschliessen, in wel-
cher nun Ordnung und Ruhe im Lande sollte ge-
handhabt werden. Denn die Pflicht, zur Ordnung
mitzuwirken nach dem Geschäftskreise eines Je-
den, entsteht nicht erst durch den Diensteid; sie
fällt auch nicht mit ihm hinweg. Wohl aber
ist sehr wesentlich der Umfang des Geschäfts-
kreises, worin jeder einzelne Beamte sich be-
findet: denn hiemit sind die Gränzen gegeben,
worin Jeder sich bewegen soll, weil gerade
das Ueberschreiten dieser Gränzen am meisten
die Ordnung in Gefahr zu setzen pflegt. Sol-
ches Ueberschreiten muss um desto sorgfälti-
ger vermieden werden, wenn die Form, worin

berzeugung des Verfassers, unmaassgeblich für
Andere, ausdrücken.

Der vorige König, als er das Grundgesetz
von 1833 publicirte, hatte auf dasselbe den
Diensteid der Beamten ausgedehnt. Wäre diese
Ausdehnung unterblieben: nichts desto weniger
würden die Beamten verpflichtet gewesen seyn,
sich derjenigen Form anzuschliessen, in wel-
cher nun Ordnung und Ruhe im Lande sollte ge-
handhabt werden. Denn die Pflicht, zur Ordnung
mitzuwirken nach dem Geschäftskreise eines Je-
den, entsteht nicht erst durch den Diensteid; sie
fällt auch nicht mit ihm hinweg. Wohl aber
ist sehr wesentlich der Umfang des Geschäfts-
kreises, worin jeder einzelne Beamte sich be-
findet: denn hiemit sind die Gränzen gegeben,
worin Jeder sich bewegen soll, weil gerade
das Ueberschreiten dieser Gränzen am meisten
die Ordnung in Gefahr zu setzen pflegt. Sol-
ches Ueberschreiten muss um desto sorgfälti-
ger vermieden werden, wenn die Form, worin

<TEI>
  <text>
    <front>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0013" n="9"/>
berzeugung des Verfassers, unmaassgeblich für<lb/>
Andere, ausdrücken.</p><lb/>
        <p>Der vorige König, als er das Grundgesetz<lb/>
von 1833 publicirte, hatte auf dasselbe den<lb/>
Diensteid der Beamten ausgedehnt. Wäre diese<lb/>
Ausdehnung unterblieben: nichts desto weniger<lb/>
würden die Beamten verpflichtet gewesen seyn,<lb/>
sich derjenigen Form anzuschliessen, in wel-<lb/>
cher nun Ordnung und Ruhe im Lande sollte ge-<lb/>
handhabt werden. Denn die Pflicht, zur Ordnung<lb/>
mitzuwirken nach dem Geschäftskreise eines Je-<lb/>
den, entsteht nicht erst durch den Diensteid; sie<lb/>
fällt auch nicht mit ihm hinweg. Wohl aber<lb/>
ist sehr wesentlich der Umfang des Geschäfts-<lb/>
kreises, worin jeder einzelne Beamte sich be-<lb/>
findet: denn hiemit sind die Gränzen gegeben,<lb/>
worin Jeder sich bewegen soll, weil gerade<lb/>
das Ueberschreiten dieser Gränzen am meisten<lb/>
die Ordnung in Gefahr zu setzen pflegt. Sol-<lb/>
ches Ueberschreiten muss um desto sorgfälti-<lb/>
ger vermieden werden, wenn die Form, worin<lb/></p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[9/0013] berzeugung des Verfassers, unmaassgeblich für Andere, ausdrücken. Der vorige König, als er das Grundgesetz von 1833 publicirte, hatte auf dasselbe den Diensteid der Beamten ausgedehnt. Wäre diese Ausdehnung unterblieben: nichts desto weniger würden die Beamten verpflichtet gewesen seyn, sich derjenigen Form anzuschliessen, in wel- cher nun Ordnung und Ruhe im Lande sollte ge- handhabt werden. Denn die Pflicht, zur Ordnung mitzuwirken nach dem Geschäftskreise eines Je- den, entsteht nicht erst durch den Diensteid; sie fällt auch nicht mit ihm hinweg. Wohl aber ist sehr wesentlich der Umfang des Geschäfts- kreises, worin jeder einzelne Beamte sich be- findet: denn hiemit sind die Gränzen gegeben, worin Jeder sich bewegen soll, weil gerade das Ueberschreiten dieser Gränzen am meisten die Ordnung in Gefahr zu setzen pflegt. Sol- ches Ueberschreiten muss um desto sorgfälti- ger vermieden werden, wenn die Form, worin

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842/13
Zitationshilfe: Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842/13>, abgerufen am 21.11.2024.