Folgen willen, Unrecht behalten. Ich darf nicht wiederholen, was man, wo es Wahrheit gilt, über Freiheit der Meinun- gen, die nur widerlegt, nicht aber unter- drückt werden dürfen, so oft und viel ge- sagt hat.
Wenn man also dem Publicum keine, auch nicht die tollesten Meinungen rauben darf, indem der Staat, wo sie ihm falsch oder gefährlich scheinen, lieber ihre offne Widerlegung veranlassen mag, da- mit zum Vortheil der Welt die Finsterniß vom Lichte besiegt werde: so darf bei die- ser ungebundnen Freiheit, bei der Ach- tung, die der Staat selbst dem Publicum erweiset, da er ihm nichts vorenthält, was irgend ein Schriftsteller ihm darbringt, der Staat wohl auch fodern, daß jeder Schriftsteller sich nenne, der dem Publicum etwas darzubringen
Folgen willen, Unrecht behalten. Ich darf nicht wiederholen, was man, wo es Wahrheit gilt, uͤber Freiheit der Meinun- gen, die nur widerlegt, nicht aber unter- druͤckt werden duͤrfen, ſo oft und viel ge- ſagt hat.
Wenn man alſo dem Publicum keine, auch nicht die tolleſten Meinungen rauben darf, indem der Staat, wo ſie ihm falſch oder gefaͤhrlich ſcheinen, lieber ihre offne Widerlegung veranlaſſen mag, da- mit zum Vortheil der Welt die Finſterniß vom Lichte beſiegt werde: ſo darf bei die- ſer ungebundnen Freiheit, bei der Ach- tung, die der Staat ſelbſt dem Publicum erweiſet, da er ihm nichts vorenthaͤlt, was irgend ein Schriftſteller ihm darbringt, der Staat wohl auch fodern, daß jeder Schriftſteller ſich nenne, der dem Publicum etwas darzubringen
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Folgen willen, Unrecht behalten. Ich darf
nicht wiederholen, was man, wo es
Wahrheit gilt, uͤber Freiheit der Meinun-
gen, die nur widerlegt, nicht aber unter-
druͤckt werden duͤrfen, ſo oft und viel ge-
ſagt hat.
Wenn man alſo dem Publicum keine,
auch nicht die tolleſten Meinungen rauben
darf, indem der Staat, wo ſie ihm
falſch oder gefaͤhrlich ſcheinen, lieber ihre
offne Widerlegung veranlaſſen mag, da-
mit zum Vortheil der Welt die Finſterniß
vom Lichte beſiegt werde: ſo darf bei die-
ſer ungebundnen Freiheit, bei der Ach-
tung, die der Staat ſelbſt dem Publicum
erweiſet, da er ihm nichts vorenthaͤlt, was
irgend ein Schriftſteller ihm darbringt,
der Staat wohl auch fodern, daß jeder
Schriftſteller ſich nenne, der dem
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Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 5. Riga, 1795, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herder_humanitaet05_1795/129>, abgerufen am 16.07.2024.
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