Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 10. Riga, 1797.Pflicht, unsre Ruhe und Wohlfahrt stören. Fünfte Gesinnung. Gefühl der Billigkeit gegen andre Dagegen muß jede Nation allgemach Pflicht, unſre Ruhe und Wohlfahrt ſtoͤren. Fuͤnfte Geſinnung. Gefuͤhl der Billigkeit gegen andre Dagegen muß jede Nation allgemach <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0141" n="134"/> Pflicht, unſre Ruhe und Wohlfahrt ſtoͤren.<lb/> Laͤcherlich und veraͤchtlich muß es werden,<lb/> wenn Einheimiſche ſich uͤber auslaͤndiſche<lb/> Angelegenheiten, die ſie weder kennen noch<lb/> verſtehen, in denen ſie nichts aͤndern koͤn-<lb/> nen und die ſie gar nicht angehn, ſich<lb/> entzweien, haſſen, verfolgen, verſchwaͤrzen<lb/> und verlaͤumden. Wie fremde Banditen<lb/> und Meuchelmoͤrder muͤſſen die erſcheinen,<lb/> die aus toller Brunſt fuͤr oder gegen ein<lb/> fremdes Volk die Ruhe ihrer Mitbruͤder<lb/> untergraben. Man muß lernen, daß man<lb/> nur auf dem Platz etwas ſeyn kann, auf<lb/> dem man ſtehet, wo man etwas ſeyn <hi rendition="#g">ſoll</hi>.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head>Fuͤnfte Geſinnung.</head><lb/> <p>Gefuͤhl der Billigkeit gegen andre<lb/> Nationen.</p><lb/> <p>Dagegen muß jede Nation allgemach<lb/> es unangenehm empfinden, wenn eine andre<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [134/0141]
Pflicht, unſre Ruhe und Wohlfahrt ſtoͤren.
Laͤcherlich und veraͤchtlich muß es werden,
wenn Einheimiſche ſich uͤber auslaͤndiſche
Angelegenheiten, die ſie weder kennen noch
verſtehen, in denen ſie nichts aͤndern koͤn-
nen und die ſie gar nicht angehn, ſich
entzweien, haſſen, verfolgen, verſchwaͤrzen
und verlaͤumden. Wie fremde Banditen
und Meuchelmoͤrder muͤſſen die erſcheinen,
die aus toller Brunſt fuͤr oder gegen ein
fremdes Volk die Ruhe ihrer Mitbruͤder
untergraben. Man muß lernen, daß man
nur auf dem Platz etwas ſeyn kann, auf
dem man ſtehet, wo man etwas ſeyn ſoll.
Fuͤnfte Geſinnung.
Gefuͤhl der Billigkeit gegen andre
Nationen.
Dagegen muß jede Nation allgemach
es unangenehm empfinden, wenn eine andre
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