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Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878.

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streut wird, und weil überdies unter den gewöhnlichen Umstän-
den auch von den sogenannten ganz dunklen Theilen des sicht-
baren Raumes stets ein schwaches Licht zurückgeworfen wird.

Durch die Steigerung der Assimilirung an den
nicht vom Bilde der hellen Objecte getroffenen
Stellen wird nun für gewöhnlich verhütet, daß das
zerstreute Licht wahrgenommen wird
.

Das zerstreute Licht ist am stärksten in der Nähe eines
hellen Netzhautbildes und bedingt hier das Übergreifen der Be-
leuchtung über die Grenzen des eigentlichen Bildes (objective
Irradiation).

Dadurch, daß die Steigerung der Assimilirung
in unmittelbarer Nähe der beleuchteten Stelle am
größten ist, wird auch die Wahrnehmung dieses
relativ starken zerstreuten Lichtes größten Theiles
unmöglich gemacht
. Auf diesen günstigen Einfluß des simul-
tanen Contrastes hat schon Mach 1) aufmerksam gemacht, ohne
ihn jedoch physiologisch genügend erklären zu können.

Das zerstreute Licht wird also innerhalb ge-
wisser Grenzen unschädlich gemacht, das helle
Netzhautbild bekommt schärfere Umrisse und wird
durch die Verdunklung des Grundes stärker ge-
hoben
.

In extremen Fällen genügt allerdings die geschilderte Stei-
gerung der Assimilirung nicht mehr, um das zerstreute Licht
ganz unsichtbar zu machen, immerhin aber wird es gedämpft.
Übrigens aber hält die Contrastwirkung nicht lange an, sondern
schlägt bei fester Fixation früher oder später in ihr Gegentheil
um. (Vergl. den folg. §.)

Da man jedoch beim gewöhnlichen Sehen seinen Blick fort-
während über die Außendinge hin und her bewegt, so hat die
beschriebene Einrichtung noch einen weiteren großen Vortheil.
Wie auch das Bild eines hellen Objectes auf der Netzhaut wan-
dert, immer trifft es die Stelle, auf welche es übertritt, gleichsam
zu seinem Empfange vorbereitet. Denn die in der Umgebung des

1) Über die Wirkung der räuml. Vertheilung des Lichtreizes auf die
Netzhaut. (Sitzungsber. d. k. Akad. d. Wiss. 52. Bd. 1865.)

streut wird, und weil überdies unter den gewöhnlichen Umstän-
den auch von den sogenannten ganz dunklen Theilen des sicht-
baren Raumes stets ein schwaches Licht zurückgeworfen wird.

Durch die Steigerung der Assimilirung an den
nicht vom Bilde der hellen Objecte getroffenen
Stellen wird nun für gewöhnlich verhütet, daß das
zerstreute Licht wahrgenommen wird
.

Das zerstreute Licht ist am stärksten in der Nähe eines
hellen Netzhautbildes und bedingt hier das Übergreifen der Be-
leuchtung über die Grenzen des eigentlichen Bildes (objective
Irradiation).

Dadurch, daß die Steigerung der Assimilirung
in unmittelbarer Nähe der beleuchteten Stelle am
größten ist, wird auch die Wahrnehmung dieses
relativ starken zerstreuten Lichtes größten Theiles
unmöglich gemacht
. Auf diesen günstigen Einfluß des simul-
tanen Contrastes hat schon Mach 1) aufmerksam gemacht, ohne
ihn jedoch physiologisch genügend erklären zu können.

Das zerstreute Licht wird also innerhalb ge-
wisser Grenzen unschädlich gemacht, das helle
Netzhautbild bekommt schärfere Umrisse und wird
durch die Verdunklung des Grundes stärker ge-
hoben
.

In extremen Fällen genügt allerdings die geschilderte Stei-
gerung der Assimilirung nicht mehr, um das zerstreute Licht
ganz unsichtbar zu machen, immerhin aber wird es gedämpft.
Übrigens aber hält die Contrastwirkung nicht lange an, sondern
schlägt bei fester Fixation früher oder später in ihr Gegentheil
um. (Vergl. den folg. §.)

Da man jedoch beim gewöhnlichen Sehen seinen Blick fort-
während über die Außendinge hin und her bewegt, so hat die
beschriebene Einrichtung noch einen weiteren großen Vortheil.
Wie auch das Bild eines hellen Objectes auf der Netzhaut wan-
dert, immer trifft es die Stelle, auf welche es übertritt, gleichsam
zu seinem Empfange vorbereitet. Denn die in der Umgebung des

1) Über die Wirkung der räuml. Vertheilung des Lichtreizes auf die
Netzhaut. (Sitzungsber. d. k. Akad. d. Wiss. 52. Bd. 1865.)
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[91/0099] streut wird, und weil überdies unter den gewöhnlichen Umstän- den auch von den sogenannten ganz dunklen Theilen des sicht- baren Raumes stets ein schwaches Licht zurückgeworfen wird. Durch die Steigerung der Assimilirung an den nicht vom Bilde der hellen Objecte getroffenen Stellen wird nun für gewöhnlich verhütet, daß das zerstreute Licht wahrgenommen wird. Das zerstreute Licht ist am stärksten in der Nähe eines hellen Netzhautbildes und bedingt hier das Übergreifen der Be- leuchtung über die Grenzen des eigentlichen Bildes (objective Irradiation). Dadurch, daß die Steigerung der Assimilirung in unmittelbarer Nähe der beleuchteten Stelle am größten ist, wird auch die Wahrnehmung dieses relativ starken zerstreuten Lichtes größten Theiles unmöglich gemacht. Auf diesen günstigen Einfluß des simul- tanen Contrastes hat schon Mach 1) aufmerksam gemacht, ohne ihn jedoch physiologisch genügend erklären zu können. Das zerstreute Licht wird also innerhalb ge- wisser Grenzen unschädlich gemacht, das helle Netzhautbild bekommt schärfere Umrisse und wird durch die Verdunklung des Grundes stärker ge- hoben. In extremen Fällen genügt allerdings die geschilderte Stei- gerung der Assimilirung nicht mehr, um das zerstreute Licht ganz unsichtbar zu machen, immerhin aber wird es gedämpft. Übrigens aber hält die Contrastwirkung nicht lange an, sondern schlägt bei fester Fixation früher oder später in ihr Gegentheil um. (Vergl. den folg. §.) Da man jedoch beim gewöhnlichen Sehen seinen Blick fort- während über die Außendinge hin und her bewegt, so hat die beschriebene Einrichtung noch einen weiteren großen Vortheil. Wie auch das Bild eines hellen Objectes auf der Netzhaut wan- dert, immer trifft es die Stelle, auf welche es übertritt, gleichsam zu seinem Empfange vorbereitet. Denn die in der Umgebung des 1) Über die Wirkung der räuml. Vertheilung des Lichtreizes auf die Netzhaut. (Sitzungsber. d. k. Akad. d. Wiss. 52. Bd. 1865.)

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Zitationshilfe: Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hering_lichtsinn_1878/99>, abgerufen am 21.11.2024.