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Hesshus, Tilemann: Bekendtnis Doctoris Tilemanni Heshvsii Von der Persönlichen vnd in alle Ewigkeit vnzertrenlichen Vereinigung/ beyder Naturen in JHesu CHristo. Eisleben, 1585.

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sie es erkennen / vnd in sich schlagen / Gott die schwere Sünde abbitten / vnd sich ferner für solchen vnd dergleichen Ergernüs hüten. Man solt ja so bald nicht zuplatzen / solch Ergernüs vnd spaltung / inn der hoch betrübten Kirchen anrichten / vnnd so vieler hertzen betrüben. Wenn man etwa ein Wort nicht recht verstehet / het man doch fragen können / vmb bericht bitten / an andere / denen Gott mehr gaben vorliehen / schreiben können / vnd also der Warheit sich erkündigen / vnd nicht so geschwinde richten / noch eine verwirrung anrichten sollen. Aber leidige der Satan misgönnet vns den lieben seligen Frieden inn der Kirchen / den wollen fromme Hertzen mit dem Gebet widerstandt thun / hie bey mag man seine List / vnd gewalt abnemen / weil er einen solchen Tumult / Ergerniß / vnd Lermen vber dem einigen dunckelen wort kan anrichten. Es hetten sich Gottselige Leut billich erinnern sollen / das der Apostel Paulus. 2. Timoth. 2. verbeut / man solle nicht vmb Wort zancken / welchs nicht nütz ist / denn zuuerkehren die da zuhören / vnnd sonderlichen wenn man eines dings nicht gewiß ist / sondern der dünckel für den Augen schwebet. Aber der listige Feind berückt die Leut ehe dann sie sichs versehen. Darumb gilts auffmerckens / vnd betens wieder dem geschwinden Feind. Es hat zwar Herr Wigandus das wort in abstracto nach art vnd weise der Schullerer / vnd Theologen / zum offcermal gebraucht in seinem buch de communicatione idiomatum, achte es aber hie von vnnöten alles zusetzen / vnd den deutschen Leser damit zubeladen. Es siehet aber der verstendige Leser klar für augen / das zweyerley brauch sey des Worts abstracti, vnnd das ich nicht den brauch der Schullerer erstlich erfunden / oder gefürt / sondern vor mir Lutherus / Philippus / Chemnitius / Chytreus / Wigandus / vnd kan doch der keiner mit warheit beschüldiget werden / das er die Person Christi trenne / oder zween Christos dichte / warumb wil man sich denn an mir versündigen / vnd mich mit der aller schweresten vfflagen / mit vngrund beschweren / da doch mein Bekendtnis von meinem Heiland Christo al-

sie es erkennen / vnd in sich schlagen / Gott die schwere Sünde abbitten / vnd sich ferner für solchen vnd dergleichen Ergernüs hüten. Man solt ja so bald nicht zuplatzen / solch Ergernüs vnd spaltung / inn der hoch betrübten Kirchen anrichten / vnnd so vieler hertzen betrüben. Wenn man etwa ein Wort nicht recht verstehet / het man doch fragen können / vmb bericht bitten / an andere / denen Gott mehr gaben vorliehen / schreiben können / vnd also der Warheit sich erkündigen / vnd nicht so geschwinde richten / noch eine verwirrung anrichtẽ sollen. Aber leidige der Satan misgönnet vns den lieben seligen Frieden inn der Kirchen / den wollen fromme Hertzen mit dem Gebet widerstandt thun / hie bey mag man seine List / vnd gewalt abnemen / weil er einen solchen Tumult / Ergerniß / vnd Lermen vber dem einigen dunckelen wort kan anrichten. Es hetten sich Gottselige Leut billich erinnern sollen / das der Apostel Paulus. 2. Timoth. 2. verbeut / man solle nicht vmb Wort zancken / welchs nicht nütz ist / denn zuuerkehren die da zuhören / vnnd sonderlichen wenn man eines dings nicht gewiß ist / sondern der dünckel für den Augen schwebet. Aber der listige Feind berückt die Leut ehe dann sie sichs versehen. Darumb gilts auffmerckens / vnd betens wieder dem geschwinden Feind. Es hat zwar Herr Wigandus das wort in abstracto nach art vnd weise der Schullerer / vnd Theologen / zum offcermal gebraucht in seinem buch de communicatione idiomatum, achte es aber hie von vnnöten alles zusetzen / vnd den deutschen Leser damit zubeladen. Es siehet aber der verstendige Leser klar für augen / das zweyerley brauch sey des Worts abstracti, vnnd das ich nicht den brauch der Schullerer erstlich erfunden / oder gefürt / sondern vor mir Lutherus / Philippus / Chemnitius / Chytreus / Wigandus / vnd kan doch der keiner mit warheit beschüldiget werden / das er die Person Christi trenne / oder zween Christos dichte / warumb wil man sich denn an mir versündigen / vnd mich mit der aller schweresten vfflagen / mit vngrund beschweren / da doch mein Bekendtnis von meinem Heiland Christo al-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Bekendtnis Doctoris Tilemanni Heshvsii Von der Persönlichen vnd in alle Ewigkeit vnzertrenlichen Vereinigung/ beyder Naturen in JHesu CHristo. Eisleben, 1585, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_bekendtnis_1585/40>, abgerufen am 21.11.2024.