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Hesshus, Tilemann: Bekandtnus Von der Formula Concordiae, Wieder das Gottlos und lesterlich gedicht des falschen Brieffs. Wolfenbüttel, 1578.

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Fewer in Dornen angehet / Bald hernach ist ein streit auff den andern gefolget / vnd ist gantz Deutschland vnuerborgen das ich ein wolgeplagter Theologus die zeit hero gewesen bin. Was nun meine streite gewesen sind / das zeigen meine bücher / die in offenen Druck sind / Wider die Caluinisten / die schender des Testaments Jesu Christi / hab ich geschrieben / darnach wider die Synergisten / das ist / wider die vertheidinger des Freyen willens / darnach wider den Flacium Illiricum / vnd seinen Manicheischen schwarm / von der wesentlichen Erbsünde. Maioris falsche Proposition hab ich auch verworffen in meinen schrifften / Vnd vmb dieses meines bekantnus willen bin ich zu etlichen malen hart verfolget worden / dann die vertheidinger der Corruptelen hatten damals die vberhandt. Wem nun diese meine streite vnd mein bekantnus aus meinen Schrifften bekant ist / vnd hierauff mit gutem bedacht die Formulam Concordiae / von den Theologen verglichen lieset / der wird bald sehen vnd bekennen müssen / das darin die Corruptelen / wieder die ich gestritten / confutiret vnd widerlegt werden / eben mit den zeugnissen der Schrifft / die auch meine gründe gewesen sind / Hergegen die rechte vnd gesunde Lere / darüber ich als ein trewer Diener

Fewer in Dornen angehet / Bald hernach ist ein streit auff den andern gefolget / vnd ist gantz Deutschland vnuerborgen das ich ein wolgeplagter Theologus die zeit hero gewesen bin. Was nun meine streite gewesen sind / das zeigen meine bücher / die in offenen Druck sind / Wider die Caluinisten / die schender des Testaments Jesu Christi / hab ich geschrieben / darnach wider die Synergisten / das ist / wider die vertheidinger des Freyen willens / darnach wider den Flacium Illiricum / vnd seinen Manicheischen schwarm / von der wesentlichen Erbsünde. Maioris falsche Proposition hab ich auch verworffen in meinen schrifften / Vnd vmb dieses meines bekantnus willen bin ich zu etlichen malen hart verfolget worden / dann die vertheidinger der Corruptelen hatten damals die vberhandt. Wem nun diese meine streite vnd mein bekantnus aus meinen Schrifften bekant ist / vnd hierauff mit gutem bedacht die Formulam Concordiae / von den Theologen verglichen lieset / der wird bald sehen vñ bekennen müssen / das darin die Corruptelen / wieder die ich gestritten / confutiret vnd widerlegt werden / eben mit den zeugnissen der Schrifft / die auch meine gründe gewesen sind / Hergegen die rechte vnd gesunde Lere / darüber ich als ein trewer Diener

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[0030] Fewer in Dornen angehet / Bald hernach ist ein streit auff den andern gefolget / vnd ist gantz Deutschland vnuerborgen das ich ein wolgeplagter Theologus die zeit hero gewesen bin. Was nun meine streite gewesen sind / das zeigen meine bücher / die in offenen Druck sind / Wider die Caluinisten / die schender des Testaments Jesu Christi / hab ich geschrieben / darnach wider die Synergisten / das ist / wider die vertheidinger des Freyen willens / darnach wider den Flacium Illiricum / vnd seinen Manicheischen schwarm / von der wesentlichen Erbsünde. Maioris falsche Proposition hab ich auch verworffen in meinen schrifften / Vnd vmb dieses meines bekantnus willen bin ich zu etlichen malen hart verfolget worden / dann die vertheidinger der Corruptelen hatten damals die vberhandt. Wem nun diese meine streite vnd mein bekantnus aus meinen Schrifften bekant ist / vnd hierauff mit gutem bedacht die Formulam Concordiae / von den Theologen verglichen lieset / der wird bald sehen vñ bekennen müssen / das darin die Corruptelen / wieder die ich gestritten / confutiret vnd widerlegt werden / eben mit den zeugnissen der Schrifft / die auch meine gründe gewesen sind / Hergegen die rechte vnd gesunde Lere / darüber ich als ein trewer Diener

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Bekandtnus Von der Formula Concordiae, Wieder das Gottlos und lesterlich gedicht des falschen Brieffs. Wolfenbüttel, 1578, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_bekendtnus_1578/30>, abgerufen am 27.04.2024.