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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Diese Clara sol den Michaelem jren Vettern zur Ehe nicht nemen.

Dergleichen Exempel.
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Dieser Petrus sol die Christinam zur Ehe nicht nemen / vnd gilt gleich so viel Joachimus vnd Marcus die Brüder sind von halber / oder voller Geburt / ob sie beide in der Ehe / oder einer aus der Ehe gezeuget sind. Dennoch sol Petrus die Christinam zur Ehe nicht nemen.

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Diese Clara sol den Michaelem jren Vettern zur Ehe nicht nemen.

Dergleichen Exempel.
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Dieser Petrus sol die Christinam zur Ehe nicht nemen / vnd gilt gleich so viel Joachimus vnd Marcus die Brüder sind von halber / oder voller Geburt / ob sie beide in der Ehe / oder einer aus der Ehe gezeuget sind. Dennoch sol Petrus die Christinam zur Ehe nicht nemen.

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[0021] _ Diese Clara sol den Michaelem jren Vettern zur Ehe nicht nemen. Dergleichen Exempel. _ Dieser Petrus sol die Christinam zur Ehe nicht nemen / vnd gilt gleich so viel Joachimus vnd Marcus die Brüder sind von halber / oder voller Geburt / ob sie beide in der Ehe / oder einer aus der Ehe gezeuget sind. Dennoch sol Petrus die Christinam zur Ehe nicht nemen.

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/21>, abgerufen am 23.11.2024.