Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

ben / welche Personen mit Gott / vnd gutem Gewissen können ehelich werden / vnd welchen Personen verboten ist / sich mit einander in den Ehestand zu begeben. Wie ich denn vmb solchen einfeltigen Bericht von Ehegeliebten zu stellen / von vielen Pastoribus bin ersucht worden.

Es sollens aber die Herrn Pastores / meine Mitdiener am heiligen Euangelio / oder auch andere Christen nicht dahin verstehen / als ob ich newe Gesetze von Ehesachen / oder andern hendeln zu machen mich vnterstünde / Weis mich durch Gottes Gnade wol zu bescheiden / das weder mir noch einem Kirchendiener solches mit nichte gebüret / Sondern zeigen wil ich den einfeltigen Seelsorgern / welche Gesetze von Ehegelübden / vnd Ehestande in Gottes Wort stehen / vnd klar ausgedruckt sind. Auch welche Gradus beide der Blutfreundschafft vnd Schwegerschafft / so wol in Deudschland in den zun Ehesachen verordneten Consistorijs / vnd nach der Augspurgischen Confession reformirten Kirchen / als auch in diesem Fürstenthumb Preussen entweder zugelassen / oder nicht zugelassen werden. Damit die Herrn Pastores jre Zuhörer desto fleissiger warnen / sich für Blutschande zu hüten / vnd desto leichter denen /

ben / welche Personen mit Gott / vnd gutem Gewissen können ehelich werden / vnd welchen Personen verboten ist / sich mit einander in den Ehestand zu begeben. Wie ich denn vmb solchen einfeltigen Bericht von Ehegeliebten zu stellen / von vielen Pastoribus bin ersucht worden.

Es sollens aber die Herrn Pastores / meine Mitdiener am heiligen Euangelio / oder auch andere Christen nicht dahin verstehen / als ob ich newe Gesetze von Ehesachen / oder andern hendeln zu machen mich vnterstünde / Weis mich durch Gottes Gnade wol zu bescheiden / das weder mir noch einem Kirchendiener solches mit nichte gebüret / Sondern zeigen wil ich den einfeltigen Seelsorgern / welche Gesetze von Ehegelübden / vnd Ehestande in Gottes Wort stehen / vnd klar ausgedruckt sind. Auch welche Gradus beide der Blutfreundschafft vnd Schwegerschafft / so wol in Deudschland in den zun Ehesachen verordneten Consistorijs / vnd nach der Augspurgischen Confession reformirten Kirchen / als auch in diesem Fürstenthumb Preussen entweder zugelassen / oder nicht zugelassen werden. Damit die Herrn Pastores jre Zuhörer desto fleissiger warnen / sich für Blutschande zu hüten / vnd desto leichter denen /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0006"/>
ben /                      welche Personen mit Gott / vnd gutem Gewissen können ehelich werden / vnd                      welchen Personen verboten ist / sich mit einander in den Ehestand zu begeben.                      Wie ich denn vmb solchen einfeltigen Bericht von Ehegeliebten zu stellen / von                      vielen Pastoribus bin ersucht worden.</p>
        <p>Es sollens aber die Herrn Pastores / meine Mitdiener am heiligen Euangelio / oder                      auch andere Christen nicht dahin verstehen / als ob ich newe Gesetze von                      Ehesachen / oder andern hendeln zu machen mich vnterstünde / Weis mich durch                      Gottes Gnade wol zu bescheiden / das weder mir noch einem Kirchendiener solches                      mit nichte gebüret / Sondern zeigen wil ich den einfeltigen Seelsorgern / welche                      Gesetze von Ehegelübden / vnd Ehestande in Gottes Wort stehen / vnd klar                      ausgedruckt sind. Auch welche Gradus beide der Blutfreundschafft vnd                      Schwegerschafft / so wol in Deudschland in den zun Ehesachen verordneten                      Consistorijs / vnd nach der Augspurgischen Confession reformirten Kirchen / als                      auch in diesem Fürstenthumb Preussen entweder zugelassen / oder nicht zugelassen                      werden. Damit die Herrn Pastores jre Zuhörer desto fleissiger warnen / sich für                      Blutschande zu hüten / vnd desto leichter denen /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0006] ben / welche Personen mit Gott / vnd gutem Gewissen können ehelich werden / vnd welchen Personen verboten ist / sich mit einander in den Ehestand zu begeben. Wie ich denn vmb solchen einfeltigen Bericht von Ehegeliebten zu stellen / von vielen Pastoribus bin ersucht worden. Es sollens aber die Herrn Pastores / meine Mitdiener am heiligen Euangelio / oder auch andere Christen nicht dahin verstehen / als ob ich newe Gesetze von Ehesachen / oder andern hendeln zu machen mich vnterstünde / Weis mich durch Gottes Gnade wol zu bescheiden / das weder mir noch einem Kirchendiener solches mit nichte gebüret / Sondern zeigen wil ich den einfeltigen Seelsorgern / welche Gesetze von Ehegelübden / vnd Ehestande in Gottes Wort stehen / vnd klar ausgedruckt sind. Auch welche Gradus beide der Blutfreundschafft vnd Schwegerschafft / so wol in Deudschland in den zun Ehesachen verordneten Consistorijs / vnd nach der Augspurgischen Confession reformirten Kirchen / als auch in diesem Fürstenthumb Preussen entweder zugelassen / oder nicht zugelassen werden. Damit die Herrn Pastores jre Zuhörer desto fleissiger warnen / sich für Blutschande zu hüten / vnd desto leichter denen /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/6
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/6>, abgerufen am 03.12.2024.