Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.niemandt für vngerecht oder einen sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle. Sagen die Papisten / Das GottIII. der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege. Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten. niemandt für vngerecht oder einẽ sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle. Sagen die Papisten / Das GottIII. der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege. Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0103"/> niemandt für vngerecht oder einẽ sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle.</p> <p>Sagen die Papisten / Das Gott<note place="right">III.</note> der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege.</p> <p>Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0103]
niemandt für vngerecht oder einẽ sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle.
Sagen die Papisten / Das Gott der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege.
III. Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten.
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