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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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niemandt für vngerecht oder einen sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle.

Sagen die Papisten / Das GottIII. der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege.

Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten.

niemandt für vngerecht oder einẽ sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle.

Sagen die Papisten / Das GottIII. der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege.

Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten.

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[0103] niemandt für vngerecht oder einẽ sünder schetzen noch halten / Als der dem gesetz Gottes nicht gnug thete / dann es wirdt jhme in dem verbot nicht vorgeschrieben / noch vntersagt / das er sich nicht gelüsten lassen solle / das ist / das er durchaus keine böse begirde haben solle / sondern / das so er befindet / das er mit dieser Kranckheit behafftet / die Artzney der gnaden suchen solle. Sagen die Papisten / Das Gott der HErr in seinem Gesetz nicht alle Sünde verboten habe / sondern es sollen noch andere grosse vnd schwere Sünden mehr sein / derer das Gesetz gentzlich geschweige. Andradius lib. 5. de Lege. III. Derwegen begehet der nicht ein geringere Sünde / der die Gesetz vnd satzungen der Kirchen vbertrit. Als wenn er Christi gesetz die er durch seinen Göttlichen Mundt geoffenbaret vnd zuthun befohlen / vberschritten.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/103>, abgerufen am 24.11.2024.