Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vnd ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet. Widerlegung aus Gottes Wort. ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzen vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vnd hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten. Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vñ ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet. Widerlegung aus Gottes Wort. ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzẽ vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vñ hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0115"/> <p>Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vñ ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet.</p> </div> <div> <head>Widerlegung aus Gottes Wort.<lb/></head> <p>ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzẽ vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vñ hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0115]
Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vñ ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet.
Widerlegung aus Gottes Wort.
ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzẽ vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vñ hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |