Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.nicht anneme vnd halte. Andradius lib. 5. Der hat nicht geringere vnthat begangen / der die Kirchensatzung vbertrit / als wenn Christus der Herr durch seinen Mundt die selbige geredt / vnd ferner hette Predigen lassen. Das die Jungfraw Maria one Erbsünde empfangen vnd geborn. Scotus Concil. Basil. sess. 36. Wir schliessen vnd sagen / das die Lehr / so da vorgibt / das die hochgelobte Jungfraw Maria / durch sonderliche gnade vnd vorhergehende wirckung Gottes des Herrn / niemals mit der that / der Erbsünde vntrrworffen gewesen / sondern sey alzeit vnschuldig so wol an der Erbsünde / als an wircklichen Sünden / auch heilig vnd vnbefleckt gewesen vnd geblieben / das diese Lehr Gottselig sey / vnd mit dem Gottesdienst / glauben vnd bekentnis der Catholischen Kirchen / auch mit dem rechten verstandt der heiligen Schrifft vbereinstimme / vnd von allen Tatholischen solle gebillichet / angenomen vnd behalten werden / vnd hinfüro niemandts erlaubt sein / dawider zu leren oder zu Predigen. nicht anneme vnd halte. Andradius lib. 5. Der hat nicht geringere vnthat begangen / der die Kirchensatzung vbertrit / als wenn Christus der Herr durch seinen Mundt die selbige geredt / vnd ferner hette Predigen lassen. Das die Jungfraw Maria one Erbsünde empfangen vnd geborn. Scotus Concil. Basil. sess. 36. Wir schliessen vnd sagen / das die Lehr / so da vorgibt / das die hochgelobte Jungfraw Maria / durch sonderliche gnade vnd vorhergehende wirckung Gottes des Herrn / niemals mit der that / der Erbsünde vntrrworffen gewesen / sondern sey alzeit vnschuldig so wol an der Erbsünde / als an wircklichen Sünden / auch heilig vnd vnbefleckt gewesen vñ geblieben / das diese Lehr Gottselig sey / vnd mit dem Gottesdienst / glauben vnd bekentnis der Catholischẽ Kirchen / auch mit dem rechten verstandt der heiligen Schrifft vbereinstim̃e / vnd von allen Tatholischen solle gebillichet / angenomen vnd behalten werden / vnd hinfüro niemandts erlaubt sein / dawider zu leren oder zu Predigen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0130"/> nicht anneme vnd halte. Andradius lib. 5. Der hat nicht geringere vnthat begangen / der die Kirchensatzung vbertrit / als wenn Christus der Herr durch seinen Mundt die selbige geredt / vnd ferner hette Predigen lassen.</p> <note place="left">26.</note> <p>Das die Jungfraw Maria one Erbsünde empfangen vnd geborn. Scotus Concil. Basil. sess. 36. Wir schliessen vnd sagen / das die Lehr / so da vorgibt / das die hochgelobte Jungfraw Maria / durch sonderliche gnade vnd vorhergehende wirckung Gottes des Herrn / niemals mit der that / der Erbsünde vntrrworffen gewesen / sondern sey alzeit vnschuldig so wol an der Erbsünde / als an wircklichen Sünden / auch heilig vnd vnbefleckt gewesen vñ geblieben / das diese Lehr Gottselig sey / vnd mit dem Gottesdienst / glauben vnd bekentnis der Catholischẽ Kirchen / auch mit dem rechten verstandt der heiligen Schrifft vbereinstim̃e / vnd von allen Tatholischen solle gebillichet / angenomen vnd behalten werden / vnd hinfüro niemandts erlaubt sein / dawider zu leren oder zu Predigen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0130]
nicht anneme vnd halte. Andradius lib. 5. Der hat nicht geringere vnthat begangen / der die Kirchensatzung vbertrit / als wenn Christus der Herr durch seinen Mundt die selbige geredt / vnd ferner hette Predigen lassen.
Das die Jungfraw Maria one Erbsünde empfangen vnd geborn. Scotus Concil. Basil. sess. 36. Wir schliessen vnd sagen / das die Lehr / so da vorgibt / das die hochgelobte Jungfraw Maria / durch sonderliche gnade vnd vorhergehende wirckung Gottes des Herrn / niemals mit der that / der Erbsünde vntrrworffen gewesen / sondern sey alzeit vnschuldig so wol an der Erbsünde / als an wircklichen Sünden / auch heilig vnd vnbefleckt gewesen vñ geblieben / das diese Lehr Gottselig sey / vnd mit dem Gottesdienst / glauben vnd bekentnis der Catholischẽ Kirchen / auch mit dem rechten verstandt der heiligen Schrifft vbereinstim̃e / vnd von allen Tatholischen solle gebillichet / angenomen vnd behalten werden / vnd hinfüro niemandts erlaubt sein / dawider zu leren oder zu Predigen.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/130>, abgerufen am 16.02.2025. |