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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet.

Lehren die Papisten mit grewlicher7. Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vnd das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vnd nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist.

Sagen sie / wann eine Meß vor einen8. andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12.

Lehren die Päbstltr / das die Meß9. nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung /

de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet.

Lehren die Papisten mit grewlicher7. Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vñ das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vñ nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist.

Sagen sie / wann eine Meß vor einẽ8. andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12.

Lehren die Päbstltr / das die Meß9. nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung /

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[0203] de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet. Lehren die Papisten mit grewlicher Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vñ das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vñ nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist. 7. Sagen sie / wann eine Meß vor einẽ andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12. 8. Lehren die Päbstltr / das die Meß nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung / 9.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/203>, abgerufen am 23.11.2024.