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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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ley83. weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vnd dieselbigen außzufegen. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag.

2. Septena. Die da weren soll 7. Jar.

3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet.

Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan genent werden. Als Carina oder Carena, secundun gloss. super Can: accepisti desponsa duorum. Wie es die Italianer geeniniglich pflegen zunennen / vnd wirdt genandt Carina a carentia hominum vel etian cibariorum. Von enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da busse wircken sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an einen geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jnen komen kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem

ley83. weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vñ dieselbigen außzufegẽ. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag.

2. Septena. Die da weren soll 7. Jar.

3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet.

Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan genent werden. Als Carina oder Carena, secundũ gloss. super Can: accepisti desponsa duorum. Wie es die Italianer geẽiniglich pflegen zunennen / vnd wirdt genandt Carina à carẽtia hominum vel etiã cibariorum. Võ enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da busse wirckẽ sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an einẽ geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jnẽ komen kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem

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[0266] ley weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vñ dieselbigen außzufegẽ. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag. 83. 2. Septena. Die da weren soll 7. Jar. 3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet. Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan genent werden. Als Carina oder Carena, secundũ gloss. super Can: accepisti desponsa duorum. Wie es die Italianer geẽiniglich pflegen zunennen / vnd wirdt genandt Carina à carẽtia hominum vel etiã cibariorum. Võ enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da busse wirckẽ sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an einẽ geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jnẽ komen kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/266>, abgerufen am 21.11.2024.