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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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ner Kirchen zur andern / vnd besuchten die Heiligen. Vnd wann man jnen wol wolte / möchten sie des tages ein mahl Milch speise geniessen.

Wann aber nun diese Busse auß war / lies man sie nach empfangener Absolution / den Leib des Herrn Christi empfahen. Vnd solche Buß wardt genent septenaria oder septena Innocentij, Carena aber / oder Carentena das war ein solche Buß / die in sich begreiff zugleich / Quadragenam vnd septenam, dann in dieser Busse musten sich die Büsser zugleich der Speis vnd der Leut enthalten vnd eussern / vnd müsten viertzig tage fasten zu Wasser vnd Brot / Item darnach wardt jnen aufferlegt eine Sieben Jerige Buß / nach der wilköre des Priesters / das sie alle wochen einen tag fasten / etliche gewisse Gebet sprechen / oder sonst etliche gute werck thun müsten. Welche Busse vor eine jegliche Todtsünde vfferlegt / secundum Canones, Wiewol mans jetzt mit solchen Cano nibus poenitentialibus halten mag wie man will. Jetzunder aber /

ner Kirchen zur andern / vnd besuchten die Heiligen. Vnd wann man jnẽ wol wolte / möchten sie des tages ein mahl Milch speise geniessen.

Wann aber nun diese Busse auß war / lies man sie nach empfangener Absolution / den Leib des Herrn Christi empfahen. Vnd solche Buß wardt genent septenaria oder septena Innocentij, Carena aber / oder Carentena das war ein solche Buß / die in sich begreiff zugleich / Quadragenam vnd septenam, dann in dieser Busse musten sich die Büsser zugleich der Speis vnd der Leut enthalten vnd eussern / vnd müsten viertzig tage fasten zu Wasser vnd Brot / Item darnach wardt jnen aufferlegt eine Sieben Jerige Buß / nach der wilköre des Priesters / das sie alle wochen einen tag fasten / etliche gewisse Gebet sprechen / oder sonst etliche gute werck thun müsten. Welche Busse vor eine jegliche Todtsünde vfferlegt / secundum Canones, Wiewol mans jetzt mit solchen Cano nibus poenitentialibus halten mag wie man will. Jetzunder aber /

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[0269] ner Kirchen zur andern / vnd besuchten die Heiligen. Vnd wann man jnẽ wol wolte / möchten sie des tages ein mahl Milch speise geniessen. Wann aber nun diese Busse auß war / lies man sie nach empfangener Absolution / den Leib des Herrn Christi empfahen. Vnd solche Buß wardt genent septenaria oder septena Innocentij, Carena aber / oder Carentena das war ein solche Buß / die in sich begreiff zugleich / Quadragenam vnd septenam, dann in dieser Busse musten sich die Büsser zugleich der Speis vnd der Leut enthalten vnd eussern / vnd müsten viertzig tage fasten zu Wasser vnd Brot / Item darnach wardt jnen aufferlegt eine Sieben Jerige Buß / nach der wilköre des Priesters / das sie alle wochen einen tag fasten / etliche gewisse Gebet sprechen / oder sonst etliche gute werck thun müsten. Welche Busse vor eine jegliche Todtsünde vfferlegt / secundum Canones, Wiewol mans jetzt mit solchen Cano nibus poenitentialibus halten mag wie man will. Jetzunder aber /

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/269>, abgerufen am 21.11.2024.