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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehoben. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff-

Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehobẽ. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff-

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Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs            seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd            spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir            newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz            vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc.            welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment            gehobe&#x0303;. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern            vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe            gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die            missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu            straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen            durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd            tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen            Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff-
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[0029] Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehobẽ. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/29>, abgerufen am 21.11.2024.