Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.Concil. Sess. 7. Cap. 1. Wer da sagt / das die Sacrament des Newen gesetzes mehr oder weniger sein als sieben / als nemlich die Tauffe / Die Confirmation, die Busse / des HErrn Abendtmal / die letzte salbung / die ordination vnd der Ehestandt / oder das etliche vnter diesen keine rechtschaffene Sacrament sein sollen / der sey verflucht. Das die Sacramenta des Newen Testaments / die gnade geben vnd wircken / ex opere operato. Nur vmb des gethanen wercks willen. Trident: Concil: Sess: 7. Can: 8. Wer da sagt / das man durch die Sacrament des Newen Testaments / die Gnade nicht vberkomme / vmb des gethanen wercks willen / sondern das allein der Glaube an Gottes verheissung gnug sey / die gnade zuerlangen / der sey verflucht. 3.Das die Sacrament des Newen Testaments die gnade Gottes in sich haben / vnd dieselbige / den jenigen mitteilen / so die gnade nicht mutwillig von sich stossen / vnd das demnach die Sacrament / als durch einen wassergang / Concil. Sess. 7. Cap. 1. Wer da sagt / das die Sacrament des Newẽ gesetzes mehr oder weniger sein als sieben / als nemlich die Tauffe / Die Confirmation, die Busse / des HErrn Abendtmal / die letzte salbung / die ordination vnd der Ehestandt / oder das etliche vnter diesen keine rechtschaffene Sacrament sein sollen / der sey verflucht. Das die Sacramenta des Newen Testaments / die gnade geben vnd wircken / ex opere operato. Nur vmb des gethanen wercks willen. Trident: Concil: Sess: 7. Can: 8. Wer da sagt / das man durch die Sacrament des Newen Testaments / die Gnade nicht vberkomme / vmb des gethanen wercks willen / sondern das allein der Glaube an Gottes verheissung gnug sey / die gnade zuerlangen / der sey verflucht. 3.Das die Sacrament des Newẽ Testaments die gnade Gottes in sich haben / vnd dieselbige / den jenigen mitteilen / so die gnade nicht mutwillig von sich stossen / vnd das demnach die Sacrament / als durch einen wassergang / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0354"/> Concil. Sess. 7. Cap. 1. Wer da sagt / das die Sacrament des Newẽ gesetzes mehr oder weniger sein als sieben / als nemlich die Tauffe / Die Confirmation, die Busse / des HErrn Abendtmal / die letzte salbung / die ordination vnd der Ehestandt / oder das etliche vnter diesen keine rechtschaffene Sacrament sein sollen / der sey verflucht.</p> <note place="left">2.</note> <p>Das die Sacramenta des Newen Testaments / die gnade geben vnd wircken / ex opere operato. Nur vmb des gethanen wercks willen. Trident: Concil: Sess: 7. Can: 8. Wer da sagt / das man durch die Sacrament des Newen Testaments / die Gnade nicht vberkomme / vmb des gethanen wercks willen / sondern das allein der Glaube an Gottes verheissung gnug sey / die gnade zuerlangen / der sey verflucht.</p> <note place="left">3.</note> <p>Das die Sacrament des Newẽ Testaments die gnade Gottes in sich haben / vnd dieselbige / den jenigen mitteilen / so die gnade nicht mutwillig von sich stossen / vnd das demnach die Sacrament / als durch einen wassergang / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0354]
Concil. Sess. 7. Cap. 1. Wer da sagt / das die Sacrament des Newẽ gesetzes mehr oder weniger sein als sieben / als nemlich die Tauffe / Die Confirmation, die Busse / des HErrn Abendtmal / die letzte salbung / die ordination vnd der Ehestandt / oder das etliche vnter diesen keine rechtschaffene Sacrament sein sollen / der sey verflucht.
Das die Sacramenta des Newen Testaments / die gnade geben vnd wircken / ex opere operato. Nur vmb des gethanen wercks willen. Trident: Concil: Sess: 7. Can: 8. Wer da sagt / das man durch die Sacrament des Newen Testaments / die Gnade nicht vberkomme / vmb des gethanen wercks willen / sondern das allein der Glaube an Gottes verheissung gnug sey / die gnade zuerlangen / der sey verflucht.
Das die Sacrament des Newẽ Testaments die gnade Gottes in sich haben / vnd dieselbige / den jenigen mitteilen / so die gnade nicht mutwillig von sich stossen / vnd das demnach die Sacrament / als durch einen wassergang /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |