Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.welches Salbung die Sünde vnd missethat / so deren noch etliche am Menschen nicht abgetilget sein / vnd was daruon noch vbrig / gantz vnd gar abweschet / vnd die Seele des Krancken erquicket vnd stercket / vnd erwecket in jhm eine grosse zuuersicht auff Gottes güte vnd Barmhertzigkeit. An welchem ort vnd ende man den Krancken salben solle / lehren sie / das die Salbung geschehen müsse an den Augen / Ohren / Nasen / an dem Munde / auff den Lenden vnd Henden. Conpend: Theolog: lib. 6. Cap. 35. 13.Lehren sie / das man die letzte Oelung widerholen möge / Nemlich wann ein Mensch offt Kranck wirdt / in einer einigen kranckheit aber solle niemandt zweymal Geölet werden / es were dann / das die Kranckheit lenger werete / als ein Jar / also das auch binnen Jares frist / niemandt in einer Kranckheit zweymahl solle geölet werden. Com-Theolog. lib. 6. Cap. 35. welches Salbung die Sünde vnd missethat / so deren noch etliche am Menschen nicht abgetilget sein / vnd was daruon noch vbrig / gantz vnd gar abweschet / vnd die Seele des Krancken erquicket vnd stercket / vnd erwecket in jhm eine grosse zuuersicht auff Gottes güte vnd Barmhertzigkeit. An welchem ort vnd ende man den Krancken salben solle / lehren sie / das die Salbung geschehen müsse an den Augen / Ohren / Nasen / an dem Munde / auff den Lenden vnd Henden. Cõpend: Theolog: lib. 6. Cap. 35. 13.Lehren sie / das man die letzte Oelung widerholen möge / Nemlich wann ein Mensch offt Kranck wirdt / in einer einigen kranckheit aber solle niemandt zweymal Geölet werden / es were dañ / das die Kranckheit lenger werete / als ein Jar / also das auch binnen Jares frist / niemandt in einer Kranckheit zweymahl solle geölet werden. Com-Theolog. lib. 6. Cap. 35. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0448"/> welches Salbung die Sünde vnd missethat / so deren noch etliche am Menschen nicht abgetilget sein / vnd was daruon noch vbrig / gantz vnd gar abweschet / vnd die Seele des Krancken erquicket vnd stercket / vnd erwecket in jhm eine grosse zuuersicht auff Gottes güte vnd Barmhertzigkeit.</p> <note place="left">12.</note> <p>An welchem ort vnd ende man den Krancken salben solle / lehren sie / das die Salbung geschehen müsse an den Augen / Ohren / Nasen / an dem Munde / auff den Lenden vnd Henden. Cõpend: Theolog: lib. 6. Cap. 35.</p> <note place="left">13.</note> <p>Lehren sie / das man die letzte Oelung widerholen möge / Nemlich wann ein Mensch offt Kranck wirdt / in einer einigen kranckheit aber solle niemandt zweymal Geölet werden / es were dañ / das die Kranckheit lenger werete / als ein Jar / also das auch binnen Jares frist / niemandt in einer Kranckheit zweymahl solle geölet werden. Com-Theolog. lib. 6. Cap. 35.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0448]
welches Salbung die Sünde vnd missethat / so deren noch etliche am Menschen nicht abgetilget sein / vnd was daruon noch vbrig / gantz vnd gar abweschet / vnd die Seele des Krancken erquicket vnd stercket / vnd erwecket in jhm eine grosse zuuersicht auff Gottes güte vnd Barmhertzigkeit.
An welchem ort vnd ende man den Krancken salben solle / lehren sie / das die Salbung geschehen müsse an den Augen / Ohren / Nasen / an dem Munde / auff den Lenden vnd Henden. Cõpend: Theolog: lib. 6. Cap. 35.
Lehren sie / das man die letzte Oelung widerholen möge / Nemlich wann ein Mensch offt Kranck wirdt / in einer einigen kranckheit aber solle niemandt zweymal Geölet werden / es were dañ / das die Kranckheit lenger werete / als ein Jar / also das auch binnen Jares frist / niemandt in einer Kranckheit zweymahl solle geölet werden. Com-Theolog. lib. 6. Cap. 35.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/448>, abgerufen am 28.07.2024. |