Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.So sindt nicht allein der Ceremonien11. vnd Kirchen gepreng halben / sondern auch zu Gelt netzen / ertichtet worden von den Römischen Päbsten die folgende stuck oder fündlin. 1. Investiturae Episcoporum, die bestetigung der Bischoff / vnd hierbey ist zumercken das. 1. Ein Canonicus investiret wirdt mit einem Buch / das er in der Handt haben muß. 2. Ein Apt mit einem stabe. 3. Ein Bischoff mit einem gulden Ringe. Thom: lib. 4. dist: 4. art: 4 Bernh: Serm: de Coen: Dom: 2. So sindt erdacht Krönung der Könige. 3. Annaten. 4. Pallia. 5 Jubel Jahr. 6 Vniones & incorporationes beneficiorum. 7. Casus reseruati. 8. Reseruatio pectoralis. 9. Pasts Monaten. 10. Indulgentiae Ablas / dauon an seinem ort.So sindt nicht allein der Ceremonien11. vnd Kirchen gepreng halben / sondern auch zu Gelt netzen / ertichtet worden von den Römischen Päbsten die folgende stuck oder fündlin. 1. Investiturae Episcoporum, die bestetigung der Bischoff / vnd hierbey ist zumercken das. 1. Ein Canonicus investiret wirdt mit einem Buch / das er in der Handt haben muß. 2. Ein Apt mit einem stabe. 3. Ein Bischoff mit einem gulden Ringe. Thom: lib. 4. dist: 4. art: 4 Bernh: Serm: de Coen: Dom: 2. So sindt erdacht Krönung der Könige. 3. Annaten. 4. Pallia. 5 Jubel Jahr. 6 Vniones & incorporationes beneficiorum. 7. Casus reseruati. 8. Reseruatio pectoralis. 9. Pasts Monaten. 10. Indulgentiae Ablas / dauon an seinem ort.<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0461"/> <p>So sindt nicht allein der Ceremonien<note place="right">11.</note> vnd Kirchen gepreng halben / sondern auch zu Gelt netzen / ertichtet worden von den Römischen Päbsten die folgende stuck oder fündlin.</p> <l>1. Investiturae Episcoporum, die bestetigung der Bischoff / vnd hierbey ist zumercken das.</l> <l>1. Ein Canonicus investiret wirdt mit einem Buch / das er in der Handt haben muß.</l> <l>2. Ein Apt mit einem stabe.</l> <l>3. Ein Bischoff mit einem gulden Ringe. Thom: lib. 4. dist: 4. art: 4 Bernh: Serm: de Coen: Dom:</l> <l>2. So sindt erdacht Krönung der Könige.</l> <l>3. Annaten.</l> <l>4. Pallia.</l> <l>5 Jubel Jahr.</l> <l>6 Vniones & incorporationes beneficiorum.</l> <l>7. Casus reseruati.</l> <l>8. Reseruatio pectoralis.</l> <l>9. Pasts Monaten.</l> <l>10. Indulgentiae Ablas / dauon an seinem ort.</l> </div> </body> </text> </TEI> [0461]
So sindt nicht allein der Ceremonien vnd Kirchen gepreng halben / sondern auch zu Gelt netzen / ertichtet worden von den Römischen Päbsten die folgende stuck oder fündlin.
11. 1. Investiturae Episcoporum, die bestetigung der Bischoff / vnd hierbey ist zumercken das. 1. Ein Canonicus investiret wirdt mit einem Buch / das er in der Handt haben muß. 2. Ein Apt mit einem stabe. 3. Ein Bischoff mit einem gulden Ringe. Thom: lib. 4. dist: 4. art: 4 Bernh: Serm: de Coen: Dom: 2. So sindt erdacht Krönung der Könige. 3. Annaten. 4. Pallia. 5 Jubel Jahr. 6 Vniones & incorporationes beneficiorum. 7. Casus reseruati. 8. Reseruatio pectoralis. 9. Pasts Monaten. 10. Indulgentiae Ablas / dauon an seinem ort.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/461>, abgerufen am 27.07.2024. |