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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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tigen pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan.

5.

Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag.

tigẽ pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan.

5.

Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag.

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[0466] tigẽ pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan. Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/466>, abgerufen am 27.11.2024.