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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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die Füsse küssen. Johan: De Platea.

62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis.

63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius.

64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus.

65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus.

66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1.

67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer-

die Füsse küssen. Johan: De Platea.

62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis.

63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius.

64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus.

65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus.

66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1.

67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer-

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[0530] die Füsse küssen. Johan: De Platea. 62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis. 63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius. 64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus. 65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus. 66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1. 67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/530>, abgerufen am 24.11.2024.