Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4. Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werden müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5. III.Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4. Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werdẽ müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5. III.Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0094"/> zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4.</p> <note place="left">II.</note> <p>Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werdẽ müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5.</p> <note place="left">III.</note> <p>Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien </p> </div> </body> </text> </TEI> [0094]
zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4.
Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werdẽ müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5.
Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien
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