Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9).

Bild:
<< vorherige Seite

nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per-
sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und
Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik
hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in
der "Deutschen Juristenzeitung" veröffentlicht wurde.

Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver-
urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib-
lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver-
urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz
ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim
weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen.

Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne
gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab-
neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders
geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie-
dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen
zu betätigen.

Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen
Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei-
zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und
gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften *) sind
erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die
Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was
schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber
ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig

*) Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit
und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: "Frauenstimmrecht in
Neu-Seeland", von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch-
druckerei Kastner & Callwey, Finkenstraße 2.
"Amerika und das Frauenstimmrecht" von B. Bor-
mann Wells. München 1910, ebendaselbst.
"Frauenstimmrecht in der Praxis" Herausgegeben vom
Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag
von Heinrich Minden.

nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per-
sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und
Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik
hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in
der „Deutschen Juristenzeitung“ veröffentlicht wurde.

Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver-
urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib-
lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver-
urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz
ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim
weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen.

Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne
gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab-
neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders
geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie-
dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen
zu betätigen.

Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen
Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei-
zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und
gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften *) sind
erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die
Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was
schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber
ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig

*) Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit
und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: „Frauenstimmrecht in
Neu-Seeland“, von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch-
druckerei Kastner & Callwey, Finkenstraße 2.
Amerika und das Frauenstimmrecht“ von B. Bor-
mann Wells. München 1910, ebendaselbst.
Frauenstimmrecht in der Praxis“ Herausgegeben vom
Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag
von Heinrich Minden.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0020" n="21"/>
nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per-<lb/>
sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und<lb/>
Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik<lb/>
hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in<lb/>
der &#x201E;Deutschen Juristenzeitung&#x201C; veröffentlicht wurde.</p><lb/>
        <p>Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver-<lb/>
urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib-<lb/>
lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver-<lb/>
urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz<lb/>
ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim<lb/>
weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen.</p><lb/>
        <p>Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne<lb/>
gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab-<lb/>
neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders<lb/>
geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie-<lb/>
dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen<lb/>
zu betätigen.</p><lb/>
        <p>Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen<lb/>
Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei-<lb/>
zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und<lb/>
gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften <note xml:id="foot01" next="#foot02" place="foot" n="*)">Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit<lb/>
und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: &#x201E;Frauenstimmrecht in<lb/>
Neu-Seeland&#x201C;, von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch-<lb/>
druckerei Kastner &amp; Callwey, Finkenstraße 2.<lb/><p>&#x201E;<hi rendition="#g">Amerika und das Frauenstimmrecht</hi>&#x201C; von B. Bor-<lb/>
mann Wells. München 1910, ebendaselbst.</p><lb/><p>&#x201E;<hi rendition="#g">Frauenstimmrecht in der Praxis</hi>&#x201C; Herausgegeben vom<lb/>
Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag<lb/>
von Heinrich Minden.</p><lb/></note> sind<lb/>
erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die<lb/>
Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was<lb/>
schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber<lb/>
ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[21/0020] nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per- sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in der „Deutschen Juristenzeitung“ veröffentlicht wurde. Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver- urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib- lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver- urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen. Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab- neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie- dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen zu betätigen. Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei- zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften *) sind erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig *) Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: „Frauenstimmrecht in Neu-Seeland“, von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch- druckerei Kastner & Callwey, Finkenstraße 2. „Amerika und das Frauenstimmrecht“ von B. Bor- mann Wells. München 1910, ebendaselbst. „Frauenstimmrecht in der Praxis“ Herausgegeben vom Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag von Heinrich Minden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T08:47:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-10-19T08:47:15Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/20
Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9), S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/20>, abgerufen am 21.11.2024.