Hilscher, Paul Christian: Nachricht von der aus ihrem Grabe wieder auferstandenen Goldschmids-Frau in Dreßden. Dresden, 1723.welches allen Menschen man in solchen Fällen zu gebrauchen hat,gründet sich auf die Regel: So lange bey geschwinden Fällen an einem vor todt gehaltenen Leibe sich keine Merckmahle der anfangenden Verwesung zu erken- nen geben, hat man aus billiger Bey- sorge, daß etwa noch die Seele bey ihm seyn möchte, mit dem Begräbnisse in Ruhe zu stehen. Wo sich aber die Ver- wesung durch die Unscheinbarkeit, und den daher entstehenden Leichen-Geruch offenbahret, hat man ferner sich kein Be- dencken zu machen der Erde zu überlie- fern, was nach der Erde zu verlangen anfängt. §. 15. Daß nun solcher unerkannte Sün- Die-
welches allen Menſchen man in ſolchen Faͤllen zu gebrauchen hat,gruͤndet ſich auf die Regel: So lange bey geſchwinden Faͤllen an einem vor todt gehaltenen Leibe ſich keine Merckmahle der anfangenden Verweſung zu erken- nen geben, hat man aus billiger Bey- ſorge, daß etwa noch die Seele bey ihm ſeyn moͤchte, mit dem Begraͤbniſſe in Ruhe zu ſtehen. Wo ſich aber die Ver- weſung durch die Unſcheinbarkeit, und den daher entſtehenden Leichen-Geruch offenbahret, hat man ferner ſich kein Be- dencken zu machen der Erde zu uͤberlie- fern, was nach der Erde zu verlangen anfaͤngt. §. 15. Daß nun ſolcher unerkannte Suͤn- Die-
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welches allen Menſchen
man in ſolchen Faͤllen zu gebrauchen hat,
gruͤndet ſich auf die Regel: So lange bey
geſchwinden Faͤllen an einem vor todt
gehaltenen Leibe ſich keine Merckmahle
der anfangenden Verweſung zu erken-
nen geben, hat man aus billiger Bey-
ſorge, daß etwa noch die Seele bey ihm
ſeyn moͤchte, mit dem Begraͤbniſſe in
Ruhe zu ſtehen. Wo ſich aber die Ver-
weſung durch die Unſcheinbarkeit, und
den daher entſtehenden Leichen-Geruch
offenbahret, hat man ferner ſich kein Be-
dencken zu machen der Erde zu uͤberlie-
fern, was nach der Erde zu verlangen
anfaͤngt.
§. 15. Daß nun ſolcher unerkannte Suͤn-
de: ungeſtorbene Leute zu begraben, ge-
ziemender maſſen geſteuert werde, ſind nicht
nur die bereits gemachten Obrigkeitlichen
Ordnungen zu erhalten, und wo ſie noch
nicht zulaͤnglich waͤren, dahin einzurichten;
ſondern es haben auch die, welchen die Be-
ſchickung der Leichen zukoͤmmt, alle ver-
nuͤnfftige, und Chriſtliche Behutſamkeit an-
zuwenden, daß ſie durch ſo ſchmaͤhliche, und
grauſame Hinrichtung ihres Nechſten nicht
an ihm zu verdammlichen Moͤrdern werden.
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