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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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Die höchste Beleidigung ist, zu erklären,
dass man durch Jemanden nicht beleidigt wer-
den könne; und durch das Privilegium, nicht
Unrecht thun zu können, hat man die damit
Privilegirten in keine vortheilhaftere Sicherheit
gestellt, als die Blödsinnigen. Weibliche Per-
sonen vom tiefsten Sittenverderbniss wollen
geschmeichelt seyn, dass sie äusserlich die
Tugend ehren, die ihr Geschlecht am mei-
sten ziert; und wie? die Gesetze selbst berau-
ben das ganze Geschlecht alles Nervs, alles
Muthes die Freiheit zu lieben, aller Vernunft
den Despotismus nicht zu fürchten? wie?
man erniedrigt ein ganzes Geschlecht zur Skla-
venklasse, aus dessen Mitte man mehrere,
und bei weitem nicht die vorzüglichsten, an-
betet und als Göttinnen in den Himmel ver-
setzt?

Ist es zu leugnen, dass die Römische Ge-
setzgebung, und die Adoption derselben in
Deutschland, dem weiblichen Geschlechte jene
odiösen Privilegia im höchsten Grade zuwand-
te und ihm den schlechtesten Dienst erwies,
den man ihm je erweisen konnte? Beide Re-

Die höchste Beleidigung ist, zu erklären,
daſs man durch Jemanden nicht beleidigt wer-
den könne; und durch das Privilegium, nicht
Unrecht thun zu können, hat man die damit
Privilegirten in keine vortheilhaftere Sicherheit
gestellt, als die Blödsinnigen. Weibliche Per-
sonen vom tiefsten Sittenverderbniſs wollen
geschmeichelt seyn, daſs sie äuſserlich die
Tugend ehren, die ihr Geschlecht am mei-
sten ziert; und wie? die Gesetze selbst berau-
ben das ganze Geschlecht alles Nervs, alles
Muthes die Freiheit zu lieben, aller Vernunft
den Despotismus nicht zu fürchten? wie?
man erniedrigt ein ganzes Geschlecht zur Skla-
venklasse, aus dessen Mitte man mehrere,
und bei weitem nicht die vorzüglichsten, an-
betet und als Göttinnen in den Himmel ver-
setzt?

Ist es zu leugnen, daſs die Römische Ge-
setzgebung, und die Adoption derselben in
Deutschland, dem weiblichen Geschlechte jene
odiösen Privilegia im höchsten Grade zuwand-
te und ihm den schlechtesten Dienst erwies,
den man ihm je erweisen konnte? Beide Re-

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[130/0138] Die höchste Beleidigung ist, zu erklären, daſs man durch Jemanden nicht beleidigt wer- den könne; und durch das Privilegium, nicht Unrecht thun zu können, hat man die damit Privilegirten in keine vortheilhaftere Sicherheit gestellt, als die Blödsinnigen. Weibliche Per- sonen vom tiefsten Sittenverderbniſs wollen geschmeichelt seyn, daſs sie äuſserlich die Tugend ehren, die ihr Geschlecht am mei- sten ziert; und wie? die Gesetze selbst berau- ben das ganze Geschlecht alles Nervs, alles Muthes die Freiheit zu lieben, aller Vernunft den Despotismus nicht zu fürchten? wie? man erniedrigt ein ganzes Geschlecht zur Skla- venklasse, aus dessen Mitte man mehrere, und bei weitem nicht die vorzüglichsten, an- betet und als Göttinnen in den Himmel ver- setzt? Ist es zu leugnen, daſs die Römische Ge- setzgebung, und die Adoption derselben in Deutschland, dem weiblichen Geschlechte jene odiösen Privilegia im höchsten Grade zuwand- te und ihm den schlechtesten Dienst erwies, den man ihm je erweisen konnte? Beide Re-

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/138>, abgerufen am 23.11.2024.