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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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könnte durch eine ähnliche Justizverwaltung
Alles einen andern Schwung bekommen, und
so Manches belebt werden, was jetzt gelähmt
ist -- Monarch und Volk würden gewinnen.
Wie aber, wenn sogar das andere Geschlecht
an dieser Rechtspflege Antheil nähme, wenn
nicht bloss durch gute Männer (arbitros), son-
dern auch durch gute Weiber, Zank und Streit
beigelegt oder entschieden würde? müsste da
die Justizverwaltung nicht noch vollkommener
werden? Menschen, die bloss gesetzlich sind,
haben keine Haltung; -- es sind im eigentli-
chen Sinne bloss unnütze Knechte, die zwar
thun, was ihnen geboten ist, allein damit
nichts Gutes stiften -- Die Gesetze und die
Leidenschaften sind oft so verwandt, dass der,
welcher der Vernunft und dem Gewissen (der
praktischen Vernunft) nicht folgt, bei aller po-
sitiven Gesetzlichkeit nicht selten ein verdor-
bener Mensch ist -- Wer kann hierauf ge-
nauere Rücksicht nehmen als das andere Ge-
schlecht? wer es mehr empfinden als Weiber,
dass der Zwang, durch den Andere eben so
frei werden, die Probe der wahren Freiheit

könnte durch eine ähnliche Justizverwaltung
Alles einen andern Schwung bekommen, und
so Manches belebt werden, was jetzt gelähmt
ist — Monarch und Volk würden gewinnen.
Wie aber, wenn sogar das andere Geschlecht
an dieser Rechtspflege Antheil nähme, wenn
nicht bloſs durch gute Männer (arbitros), son-
dern auch durch gute Weiber, Zank und Streit
beigelegt oder entschieden würde? müſste da
die Justizverwaltung nicht noch vollkommener
werden? Menschen, die bloſs gesetzlich sind,
haben keine Haltung; — es sind im eigentli-
chen Sinne bloſs unnütze Knechte, die zwar
thun, was ihnen geboten ist, allein damit
nichts Gutes stiften — Die Gesetze und die
Leidenschaften sind oft so verwandt, daſs der,
welcher der Vernunft und dem Gewissen (der
praktischen Vernunft) nicht folgt, bei aller po-
sitiven Gesetzlichkeit nicht selten ein verdor-
bener Mensch ist — Wer kann hierauf ge-
nauere Rücksicht nehmen als das andere Ge-
schlecht? wer es mehr empfinden als Weiber,
daſs der Zwang, durch den Andere eben so
frei werden, die Probe der wahren Freiheit

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[322/0330] könnte durch eine ähnliche Justizverwaltung Alles einen andern Schwung bekommen, und so Manches belebt werden, was jetzt gelähmt ist — Monarch und Volk würden gewinnen. Wie aber, wenn sogar das andere Geschlecht an dieser Rechtspflege Antheil nähme, wenn nicht bloſs durch gute Männer (arbitros), son- dern auch durch gute Weiber, Zank und Streit beigelegt oder entschieden würde? müſste da die Justizverwaltung nicht noch vollkommener werden? Menschen, die bloſs gesetzlich sind, haben keine Haltung; — es sind im eigentli- chen Sinne bloſs unnütze Knechte, die zwar thun, was ihnen geboten ist, allein damit nichts Gutes stiften — Die Gesetze und die Leidenschaften sind oft so verwandt, daſs der, welcher der Vernunft und dem Gewissen (der praktischen Vernunft) nicht folgt, bei aller po- sitiven Gesetzlichkeit nicht selten ein verdor- bener Mensch ist — Wer kann hierauf ge- nauere Rücksicht nehmen als das andere Ge- schlecht? wer es mehr empfinden als Weiber, daſs der Zwang, durch den Andere eben so frei werden, die Probe der wahren Freiheit

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/330>, abgerufen am 22.11.2024.