Da sie indess Kläger und Richter in Einer und selbsteigner Person sind, so scheinen sie noch gütig zu seyn, wenn sie Weiber bei Menschen- seelen rechtskräftig belassen -- Ob nun (nach- dem es dem männlichen Geschlechte rühmlichst gelungen, die andere Hälfte der menschlichen Schöpfung, welche nach ihrer Bestimmung mit ihm ein Ganzes ausmachen sollte, zu unterjo- chen und sie an den Menschen- und Bürger- rechten nur bittweise, nur in so weit es sei- nem Majestätsrechte nicht zu nahe tritt und ihm nicht die Krone bricht, grossmüthigen Antheil nehmen zu lassen) -- ob nun alle je- ne Erscheinungen Wahrheiten oder Täuschun- gen sind, ist eine Preisfrage, die mit vielen andern es gemein hat, dass die Antworten auf dieselbe von beiden Seiten hinken. -- Auf diese Erscheinungen indess dem schönen Ge- schlechte alle jene Geistesfähigkeiten abzuläug- nen und ihm in falschem Spiel seinen Rang abzugewinnen, heisst gerade so verfahren, wie gegen die Amerikaner, denen man, auf die Aussage einiger Beobachter, die keinen Bart unter ihnen gesehen hatten, dieses männliche,
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Da sie indeſs Kläger und Richter in Einer und selbsteigner Person sind, so scheinen sie noch gütig zu seyn, wenn sie Weiber bei Menschen- seelen rechtskräftig belassen — Ob nun (nach- dem es dem männlichen Geschlechte rühmlichst gelungen, die andere Hälfte der menschlichen Schöpfung, welche nach ihrer Bestimmung mit ihm ein Ganzes ausmachen sollte, zu unterjo- chen und sie an den Menschen- und Bürger- rechten nur bittweise, nur in so weit es sei- nem Majestätsrechte nicht zu nahe tritt und ihm nicht die Krone bricht, groſsmüthigen Antheil nehmen zu lassen) — ob nun alle je- ne Erscheinungen Wahrheiten oder Täuschun- gen sind, ist eine Preisfrage, die mit vielen andern es gemein hat, daſs die Antworten auf dieselbe von beiden Seiten hinken. — Auf diese Erscheinungen indeſs dem schönen Ge- schlechte alle jene Geistesfähigkeiten abzuläug- nen und ihm in falschem Spiel seinen Rang abzugewinnen, heiſst gerade so verfahren, wie gegen die Amerikaner, denen man, auf die Aussage einiger Beobachter, die keinen Bart unter ihnen gesehen hatten, dieses männliche,
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Da sie indeſs Kläger und Richter in Einer und
selbsteigner Person sind, so scheinen sie noch
gütig zu seyn, wenn sie Weiber bei Menschen-
seelen rechtskräftig belassen — Ob nun (nach-
dem es dem männlichen Geschlechte rühmlichst
gelungen, die andere Hälfte der menschlichen
Schöpfung, welche nach ihrer Bestimmung mit
ihm ein Ganzes ausmachen sollte, zu unterjo-
chen und sie an den Menschen- und Bürger-
rechten nur bittweise, nur in so weit es sei-
nem Majestätsrechte nicht zu nahe tritt und
ihm nicht die Krone bricht, groſsmüthigen
Antheil nehmen zu lassen) — ob nun alle je-
ne Erscheinungen Wahrheiten oder Täuschun-
gen sind, ist eine Preisfrage, die mit vielen
andern es gemein hat, daſs die Antworten auf
dieselbe von beiden Seiten hinken. — Auf
diese Erscheinungen indeſs dem schönen Ge-
schlechte alle jene Geistesfähigkeiten abzuläug-
nen und ihm in falschem Spiel seinen Rang
abzugewinnen, heiſst gerade so verfahren, wie
gegen die Amerikaner, denen man, auf die
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/63>, abgerufen am 23.11.2024.
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