sich, dass unter Sklavinnen keine Rangord- nung Statt finde.
Die Geschichte der Sara und Hagar schei- net zu beweisen, dass die Kebsweiberschaft nicht gleich anfänglich bloss in dem eignen Belieben des Mannes gestanden, und dass er anfänglich verpflichtet gewesen, die Genehmi- gung seiner Frau einzuholen, eh' er sich ein Kebsweib beilegen konnte. Auch scheinet sich aus dieser Kebs-Geschichte zu ergeben, dass dergleichen Contrakte nicht auf die ganze Le- bensdauer gegangen, und dass oft noch vor Ablauf der contraktmässigen Zeit der Engel des Gewissens, und der Schutzgeist warnender Umstände dem Manne zugerufen:
stoss die Magd hinaus mit ihrem Sohne! Schon hab' ich mein Herz ausgeschüttet, dass der erste Grund zu der männlichen Anma- ssung eines Vorzuges vor dem Weibe, in dem Gange aufzusuchen sei, den die Bildung des gesellschaftlichen Zustandes nahm. Ob die Art, wie die geselligen Keime sich bei den Menschen entwickelten, die einzig mögliche; oder ob unter mehreren möglichen die, auf
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sich, daſs unter Sklavinnen keine Rangord- nung Statt finde.
Die Geschichte der Sara und Hagar schei- net zu beweisen, daſs die Kebsweiberschaft nicht gleich anfänglich bloſs in dem eignen Belieben des Mannes gestanden, und daſs er anfänglich verpflichtet gewesen, die Genehmi- gung seiner Frau einzuholen, eh’ er sich ein Kebsweib beilegen konnte. Auch scheinet sich aus dieser Kebs-Geschichte zu ergeben, daſs dergleichen Contrakte nicht auf die ganze Le- bensdauer gegangen, und daſs oft noch vor Ablauf der contraktmäſsigen Zeit der Engel des Gewissens, und der Schutzgeist warnender Umstände dem Manne zugerufen:
stoſs die Magd hinaus mit ihrem Sohne! Schon hab’ ich mein Herz ausgeschüttet, daſs der erste Grund zu der männlichen Anma- ſsung eines Vorzuges vor dem Weibe, in dem Gange aufzusuchen sei, den die Bildung des gesellschaftlichen Zustandes nahm. Ob die Art, wie die geselligen Keime sich bei den Menschen entwickelten, die einzig mögliche; oder ob unter mehreren möglichen die, auf
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sich, daſs unter Sklavinnen keine Rangord-
nung Statt finde.
Die Geschichte der Sara und Hagar schei-
net zu beweisen, daſs die Kebsweiberschaft
nicht gleich anfänglich bloſs in dem eignen
Belieben des Mannes gestanden, und daſs er
anfänglich verpflichtet gewesen, die Genehmi-
gung seiner Frau einzuholen, eh’ er sich ein
Kebsweib beilegen konnte. Auch scheinet sich
aus dieser Kebs-Geschichte zu ergeben, daſs
dergleichen Contrakte nicht auf die ganze Le-
bensdauer gegangen, und daſs oft noch vor
Ablauf der contraktmäſsigen Zeit der Engel
des Gewissens, und der Schutzgeist warnender
Umstände dem Manne zugerufen:
stoſs die Magd hinaus mit ihrem Sohne!
Schon hab’ ich mein Herz ausgeschüttet, daſs
der erste Grund zu der männlichen Anma-
ſsung eines Vorzuges vor dem Weibe, in dem
Gange aufzusuchen sei, den die Bildung des
gesellschaftlichen Zustandes nahm. Ob die
Art, wie die geselligen Keime sich bei den
Menschen entwickelten, die einzig mögliche;
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/91>, abgerufen am 26.11.2024.
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