Tode des Freiherrn auch sehr erschüttert schien, meinte, daß es gut seyn würde, die gefährliche Pforte fest vermauern zu lassen, welches denn auch gleich geschah. Freiherr Hubert von R., jetziger Majoratsbesitzer, ging, ohne sich wieder in R -- sitten sehen zu lassen, nach Curland zurück. V. erhielt alle Vollmachten, die zur unumschränkten Verwal¬ tung des Majorats nöthig waren. Der Bau des neuen Schlosses unterblieb, wogegen so viel möglich das alte Gebäude in guten Stand gesetzt wurde. Schon waren mehrere Jahre verflossen, als Hubert zum erstenmal zur späten Herbstzeit sich in R -- sitten einfand, und nachdem er mehrere Tage mit V. in seinem Zimmer eingeschlossen zugebracht, wieder nach Curland zurückging. Bei seiner Durchreise durch K. hatte er bei der dortigen Landesregierung sein Testament niedergelegt.
Während seines Aufenthalts in R -- sitten sprach der Freiherr, der in seinem tiefsten Wesen ganz geändert schien, viel von Ahnungen eines nahen Todes. Diese gingen wirklich in Erfüllung; denn
Tode des Freiherrn auch ſehr erſchuͤttert ſchien, meinte, daß es gut ſeyn wuͤrde, die gefaͤhrliche Pforte feſt vermauern zu laſſen, welches denn auch gleich geſchah. Freiherr Hubert von R., jetziger Majoratsbeſitzer, ging, ohne ſich wieder in R — ſitten ſehen zu laſſen, nach Curland zuruͤck. V. erhielt alle Vollmachten, die zur unumſchraͤnkten Verwal¬ tung des Majorats noͤthig waren. Der Bau des neuen Schloſſes unterblieb, wogegen ſo viel moͤglich das alte Gebaͤude in guten Stand geſetzt wurde. Schon waren mehrere Jahre verfloſſen, als Hubert zum erſtenmal zur ſpaͤten Herbſtzeit ſich in R — ſitten einfand, und nachdem er mehrere Tage mit V. in ſeinem Zimmer eingeſchloſſen zugebracht, wieder nach Curland zuruͤckging. Bei ſeiner Durchreiſe durch K. hatte er bei der dortigen Landesregierung ſein Teſtament niedergelegt.
Waͤhrend ſeines Aufenthalts in R — ſitten ſprach der Freiherr, der in ſeinem tiefſten Weſen ganz geaͤndert ſchien, viel von Ahnungen eines nahen Todes. Dieſe gingen wirklich in Erfuͤllung; denn
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Tode des Freiherrn auch ſehr erſchuͤttert ſchien,
meinte, daß es gut ſeyn wuͤrde, die gefaͤhrliche
Pforte feſt vermauern zu laſſen, welches denn auch
gleich geſchah. Freiherr Hubert von R., jetziger
Majoratsbeſitzer, ging, ohne ſich wieder in R — ſitten
ſehen zu laſſen, nach Curland zuruͤck. V. erhielt
alle Vollmachten, die zur unumſchraͤnkten Verwal¬
tung des Majorats noͤthig waren. Der Bau des
neuen Schloſſes unterblieb, wogegen ſo viel moͤglich
das alte Gebaͤude in guten Stand geſetzt wurde.
Schon waren mehrere Jahre verfloſſen, als Hubert
zum erſtenmal zur ſpaͤten Herbſtzeit ſich in R — ſitten
einfand, und nachdem er mehrere Tage mit V. in
ſeinem Zimmer eingeſchloſſen zugebracht, wieder
nach Curland zuruͤckging. Bei ſeiner Durchreiſe
durch K. hatte er bei der dortigen Landesregierung
ſein Teſtament niedergelegt.
Waͤhrend ſeines Aufenthalts in R — ſitten ſprach
der Freiherr, der in ſeinem tiefſten Weſen ganz
geaͤndert ſchien, viel von Ahnungen eines nahen
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[Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 2. Berlin, 1817, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_nachtstuecke02_1817/218>, abgerufen am 23.11.2024.
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