Tages vor Gericht erklärte, daß er den Präten¬ denten des Majorats dem Testamente seines Va¬ ters gemäß für den in rechtsgültiger Ehe von dem ältesten Sohn des Freiherrn Roderich von R. Wolffgang von R. mit dem Fräulein Julie von St. Val erzeugten Sohn, mithin für den rechts¬ gültig legitimirten Majorats-Erben anerkenne. Als er von dem Gerichtssaal herabstieg, stand sein Wa¬ gen mit Postpferden vor der Thüre, er reiste schnell ab und ließ Mutter und Schwester zurück. Sie würden ihn vielleicht nie wieder sehen, hatte er ihnen mit andern räthselhaften Aeußerungen geschrieben. Roderich's Erstaunen über diese Wen¬ dung, die die Sache nahm, war nicht gering, er drang in V. ihm doch nur zu erklären, wie dies Wunder habe bewirkt werden können, welche geheimnißvolle Macht im Spiele sey. V. ver¬ tröstete ihn indessen auf künftige Zeiten, und zwar, wenn er Besitz genommen haben würde von dem Majorat. Die Uebergabe des Majorats konnte nehmlich deshalb nicht geschehen, weil nun die
Tages vor Gericht erklaͤrte, daß er den Praͤten¬ denten des Majorats dem Teſtamente ſeines Va¬ ters gemaͤß fuͤr den in rechtsguͤltiger Ehe von dem aͤlteſten Sohn des Freiherrn Roderich von R. Wolffgang von R. mit dem Fraͤulein Julie von St. Val erzeugten Sohn, mithin fuͤr den rechts¬ guͤltig legitimirten Majorats-Erben anerkenne. Als er von dem Gerichtsſaal herabſtieg, ſtand ſein Wa¬ gen mit Poſtpferden vor der Thuͤre, er reiſte ſchnell ab und ließ Mutter und Schweſter zuruͤck. Sie wuͤrden ihn vielleicht nie wieder ſehen, hatte er ihnen mit andern raͤthſelhaften Aeußerungen geſchrieben. Roderich's Erſtaunen uͤber dieſe Wen¬ dung, die die Sache nahm, war nicht gering, er drang in V. ihm doch nur zu erklaͤren, wie dies Wunder habe bewirkt werden koͤnnen, welche geheimnißvolle Macht im Spiele ſey. V. ver¬ troͤſtete ihn indeſſen auf kuͤnftige Zeiten, und zwar, wenn er Beſitz genommen haben wuͤrde von dem Majorat. Die Uebergabe des Majorats konnte nehmlich deshalb nicht geſchehen, weil nun die
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Tages vor Gericht erklaͤrte, daß er den Praͤten¬
denten des Majorats dem Teſtamente ſeines Va¬
ters gemaͤß fuͤr den in rechtsguͤltiger Ehe von dem
aͤlteſten Sohn des Freiherrn Roderich von R.
Wolffgang von R. mit dem Fraͤulein Julie von
St. Val erzeugten Sohn, mithin fuͤr den rechts¬
guͤltig legitimirten Majorats-Erben anerkenne. Als
er von dem Gerichtsſaal herabſtieg, ſtand ſein Wa¬
gen mit Poſtpferden vor der Thuͤre, er reiſte
ſchnell ab und ließ Mutter und Schweſter zuruͤck.
Sie wuͤrden ihn vielleicht nie wieder ſehen, hatte
er ihnen mit andern raͤthſelhaften Aeußerungen
geſchrieben. Roderich's Erſtaunen uͤber dieſe Wen¬
dung, die die Sache nahm, war nicht gering,
er drang in V. ihm doch nur zu erklaͤren, wie
dies Wunder habe bewirkt werden koͤnnen, welche
geheimnißvolle Macht im Spiele ſey. V. ver¬
troͤſtete ihn indeſſen auf kuͤnftige Zeiten, und zwar,
wenn er Beſitz genommen haben wuͤrde von dem
Majorat. Die Uebergabe des Majorats konnte
nehmlich deshalb nicht geſchehen, weil nun die
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[Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 2. Berlin, 1817, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_nachtstuecke02_1817/241>, abgerufen am 23.11.2024.
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