chenbuche von seiner Hand notirt, daß derjenige, den er unter dem Namen Born mit dem Fräu¬ lein Julie St. Val ehelich verbunden, sich bei ihm als Freiherr Wolffgang von R., ältesten Sohn des Freiherrn Roderich von R. auf R -- sitten, vollständig legitimirt habe. Außerdem wurden noch zwei Trauzeugen, ein Kaufmann in Genf, und ein alter französischer Kapitän, der nach Lyon gezogen, ausgemittelt, denen Wolffgang ebenfalls sich entdeckt hatte, und ihre eidlichen Aussagen bekräftigten den Vermerk des Pfarrers im Kir¬ chenbuche. Mit den in rechtlicher Form ausge¬ fertigten Verhandlungen in der Hand führte nun V. den vollständigen Nachweis der Rechte seines Machtgebers und nichts stand der Uebergabe des Majorats im Wege, die im künftigen Herbst er¬ folgen sollte. Hubert war gleich in der ersten Schlacht, der er beiwohnte, geblieben, ihn hatte das Schicksal seines jüngern Bruders, der ein Jahr vor seines Vaters Tode ebenfalls im Felde blieb, getroffen; so fielen die Güter in Curland der
chenbuche von ſeiner Hand notirt, daß derjenige, den er unter dem Namen Born mit dem Fraͤu¬ lein Julie St. Val ehelich verbunden, ſich bei ihm als Freiherr Wolffgang von R., aͤlteſten Sohn des Freiherrn Roderich von R. auf R — ſitten, vollſtaͤndig legitimirt habe. Außerdem wurden noch zwei Trauzeugen, ein Kaufmann in Genf, und ein alter franzoͤſiſcher Kapitaͤn, der nach Lyon gezogen, ausgemittelt, denen Wolffgang ebenfalls ſich entdeckt hatte, und ihre eidlichen Ausſagen bekraͤftigten den Vermerk des Pfarrers im Kir¬ chenbuche. Mit den in rechtlicher Form ausge¬ fertigten Verhandlungen in der Hand fuͤhrte nun V. den vollſtaͤndigen Nachweis der Rechte ſeines Machtgebers und nichts ſtand der Uebergabe des Majorats im Wege, die im kuͤnftigen Herbſt er¬ folgen ſollte. Hubert war gleich in der erſten Schlacht, der er beiwohnte, geblieben, ihn hatte das Schickſal ſeines juͤngern Bruders, der ein Jahr vor ſeines Vaters Tode ebenfalls im Felde blieb, getroffen; ſo fielen die Guͤter in Curland der
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chenbuche von ſeiner Hand notirt, daß derjenige,
den er unter dem Namen Born mit dem Fraͤu¬
lein Julie St. Val ehelich verbunden, ſich bei
ihm als Freiherr Wolffgang von R., aͤlteſten Sohn
des Freiherrn Roderich von R. auf R — ſitten,
vollſtaͤndig legitimirt habe. Außerdem wurden noch
zwei Trauzeugen, ein Kaufmann in Genf, und
ein alter franzoͤſiſcher Kapitaͤn, der nach Lyon
gezogen, ausgemittelt, denen Wolffgang ebenfalls
ſich entdeckt hatte, und ihre eidlichen Ausſagen
bekraͤftigten den Vermerk des Pfarrers im Kir¬
chenbuche. Mit den in rechtlicher Form ausge¬
fertigten Verhandlungen in der Hand fuͤhrte nun
V. den vollſtaͤndigen Nachweis der Rechte ſeines
Machtgebers und nichts ſtand der Uebergabe des
Majorats im Wege, die im kuͤnftigen Herbſt er¬
folgen ſollte. Hubert war gleich in der erſten
Schlacht, der er beiwohnte, geblieben, ihn hatte
das Schickſal ſeines juͤngern Bruders, der ein
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[Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 2. Berlin, 1817, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_nachtstuecke02_1817/244>, abgerufen am 27.11.2024.
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