Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht geben müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius II. Catechis. DLuthers.schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch. Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen. Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden. Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir) Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht gebẽ müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius II. Catechis. DLuthers.schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch. Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen. Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden. Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir) <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0012" n="4"/> <p>Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht gebẽ müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius <note place="left">II. Catechis. DLuthers.</note>schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch.</p> <p>Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen.</p> <p>Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden.</p> <p>Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir) </p> </div> </body> </text> </TEI> [4/0012]
Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht gebẽ müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch.
II. Catechis. DLuthers. Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen.
Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden.
Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |